1312/AB XXI.GP

Eingelangt am: 6.12.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

 

 

                                                     B e a n t w o r t u n g

                                               der Anfrage der Abgeordneten

                                               Mag. Andrea Kuntzl betreffend

                gleichheitswidrige Verwendung von Bundesgeldern in einem steirischen Trägerverein

                                                               (Nr. 1312/J)

 

Da Ihre Fragestellung von anderen Annahmen als der Projektplan ausgeht, darf ich

Ihnen vorweg das Vorhaben kurz skizzieren.

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen plant nunmehr, eine

Pilotstudie in Auftrag zu geben, die in einem Feldversuch einerseits die Auswirkun -

gen eines Kinderbetreuungsschecks auf die persönlichen/familiären Entscheidungen

und damit die Akzeptanz und Wirksamkeit dieses Modells und andererseits die

lokalen und regionalen Auswirkungen der durch den Kinderbetreuungsscheck bzw.

das Kinderbetreuungsgeld erhöhten Kaufkraft überprüft. Weiters sollte insbesondere

auch die Auswirkung der Umstellung von einer Objektförderung zu einer gebunde -

nen Subjektförderung auf die Quantität und Qualität der Kinderbetreuungsangebote

untersucht werden.

 

Eine derartige Überprüfung von Annahmen und Befragungsergebnissen im Modell

wurde von den Wissenschafter/innen und Mitgliedern des Begleitausschuss nach

Art. X der Geschäftsordnung des Familienpolitischen Beirates anlässlich der Mach -

barkeitsstudie zum Modell ,,Kinderbetreuungsscheck“ immer wieder als notwendig

erachtet. Eine Erprobung im Pilot vor einer breiten Diskussion einer Systemänderung

ist auch ein international angestrebter Standard.

 

Um eine derartige Studie durchführen zu können, ist es notwendig, eine adäquate

Situation herzustellen. D.h., die Wirkung eines gänzlich neuen Familienleistungs -

systems (Subjekt - statt Objektförderung) kann nur erforscht werden, wenn diese real

vorhanden ist. Dies kann aus budgetären Gründen nur in einem sehr begrenzten

Raum erfolgen. Die ausgewählte Projektgemeinde erfüllt alle Voraussetzungen und

hat sich zur Kooperation bereit erklärt. Das Österreichische Institut für Familien -

forschung wird für die wissenschaftliche Begleitung wie für die Projektabwicklung in

Kooperation mit der Gemeinde Öblarn, der Raiffeisenbank Öblarn und dem

Pfarrkindergarten Öblarn verantwortlich zeichnen.

 

Ich beabsichtige, nach Abschluss der Mitbefassung des BMF, die Feldstudie in

Auftrag zu geben.

Da der Verein Arbeitskreis kleine soziale Netze, auf den die Mehrzahl Ihrer Fragen

zielen, im gegenständlichen Projekt nicht involviert sein wird, ersuche ich um

Verständnis, dass ich in der Folge auf die entsprechenden Fragen, weil im

Zusammenhang nicht relevant, nicht weiter eingehe.

 

Zu den einzelnen Fragen darf ich wie folgt antworten:

 

1. Welche gesetzliche Grundlage wenden Sie für die gleichheitswidrige Auszahlung

    des Kindergeldes (Kinderscheck) durch einen steirischen Trägerverein an?

    Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, das nach den maßgeblichen

    Vergabevorschriften des Bundes im Sinne der ÖNORM 2050 an das ÖIF

    vergeben wird.

 

2. Was ist der Kinderscheck?

    Das Projekt trägt den Titel Kinderbetreuungsscheck - Pilotprojekt Öblarn.

    Das Modell kann auf der homepage des ÖIF, unter www.oif.ac.at nachgelesen

    werden. Der Rohbericht der Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck wurde in

    der Öffentlichkeit ausführlich debattiert und die Ergebnisse dieser Diskussion sind

    in den Endbericht eingeflossen.

 

3. Wie ist der Name dieses steirischen Trägervereins?

    Es gibt keinen steirischen Trägerverein. Siehe oben.

 

4. Wer ist der Gründer dieses Vereins? siehe Punkt 3

    der Vorstand? siehe Punkt 3

5. Wie viele Mitglieder hat dieser Verein? siehe Punkt 3

6. Was ist der Vereinszweck? siehe Punkt 3

 

7. Wann wurde dieses Projekt eingereicht?

    Am 30.8.2000 wurde eine Förderung beantragt. Es ist jedoch nicht beabsichtigt,

    das Projekt im Wege einer Förderung zu realisieren (siehe oben).

 

8. Wie hoch ist das Projektvolumen?

    Der an die Familien auszuzahlende Betrag wird mit 3,6 Mio S angenommen,

    wobei davon ausgegangen wird, dass es sich bei den Kosten des

    Kindergeldes/Kinderschecks um einen Durchlaufposten beim ÖIF handelt und

    daher nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

    Für die wissenschaftliche Arbeit sind 393.393,- (inkl. Ust) veranschlagt.

 

9. Wer hat diesem Projekt zugestimmt?

    Ich habe das Projekt von Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl übernommen.

 

10. Wurde die Vergabe mit dem BMF abgeklärt?

    Das BMF wird vor Auftragsvergabe an das ÖIF entsprechend der BHG -

    Vorschriften mitbefasst.

 

11. Wurde die Vergabe mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung abgeklärt?

    Das gegenständliche Projekt liegt im alleinigen Kompetenzbereich des Bundes -

    ministers für soziale Sicherheit und Generationen. Eine Mitbefassung des BMF

     auf Grund der Haushaltsvorschriften steht bevor.

 

12. Hat dieser Trägerverein Erfahrung in der Abwicklung solcher Projekte?

      Siehe Punkt 3.

      Das ÖIF wickelt das Forschungsprojekt ab und bedient sich bei der

      Projektabwicklung der Kooperation mit der Gemeinde, der Raiffeisenbank und

      dem Pfarrkindergarten Öblarn.

 

13. Wie viel Verwaltungskosten hat dieser Verein für dieses Projekt?

      Das ÖIF macht keine Verwaltungskosten geltend, siehe Punkt 12. Der Aufwand ist

      gering, weil die Administration in Kooperation mit der Gemeinde und der Bank

      durchgeführt werden wird und durch das Forschungsteam unterstützt wird.

 

14. Werden Bundesmittel an den Trägerverein bezahlt?

      siehe Punkt 12 und Punkt 8

15. Wie werden diese Bundesmittel an den Verein ausgezahlt?

      ÖIF - Forschungsauftrag, siehe Punkt 8, wobei die Kosten des

      Kindergeldes/Kinderscheck im 2 Monatsintervall

      á 600.000 S angewiesen werden, um eine zeitgerechte Auszahlung an die

      Familien sicherzustellen.

16. Wie werden diese Bundesmittel vom Verein ausbezahlt?

      siehe Punkt 12

 

17. Zahlt diese Bundesmittel der FPÖ - Bürgermeister durch die Einlösung des

      Schecks aus?

      Nein, siehe Punkt 12.

 

18. Nach welchen Kriterien werden welche Beträge ausbezahlt?

      Konzept des Kinderbetreuungsgeldes in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie:

      Den Anspruch vermittelt das jeweils jüngste Kind, für das Familienbeihilfenan -

      spruch besteht - Auszahlung erfolgt an die primäre Betreuungsperson wie bei

      Familienbeihilfe - Bindung an die Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen, ansonsten

      Einstellung bzw. Reduktion, bis Untersuchungen nachgeholt sind.

      6 000,- S bis vollendetem 4 Lebensjahr, danach splitten in Geld und Gutschein -

      Geld wird mit vollendetem 6. Lebensjahr beendet, Gutschein geht bis August vor

      Schuleintritt bzw. Schulpflicht.

 

19. Haben Sie vor der gleichheitswidrigen Auszahlung ein Gutachten des Verfas -

      sungsdienstes eingeholt?

      Bis jetzt gibt es weder unterfertigte Verträge noch Auszahlungen. Der Verfas -

      sungsexperte Univ. Prof. Dr. Herbert H. Haller, Studiendekan der WU - Wien,

      wurde von Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl kontaktiert.

 

20. Welche Richtlinien wurden für die Projektvergabe angewandt?

      Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, das im Interesse und Bedarf des

      Bundes liegt und eine sinnvolle Ergänzung zu vorangegangenen Arbeiten im

      Auftrag des Ressorts darstellt.

      Das Forschungsprojekt wird unter Beachtung der maßgeblichen Vergabevor -

      schriften des Bundes und nach den Richtlinien für die Vergabe von Forschungs -

      aufträgen (unterliegt nicht dem Vergabegesetz des Bundes, da Ergebnisse im

      öffentlichen Interesse liegen und veröffentlicht werden) im Sinne der ÖNORM

      2050 vergeben werden.

 

21. Wie erkennen Sie aus eher Studie in Öblarn bundesweite und regional relevante

      Auswirkungen des Kinderbetreuungsschecks?

      Eine Fallstudie läßt tiefere Zusammenhänge und Einblicke in Sichtweisen und

      Verhaltensweise erkennen bzw. verstehen.

 

22. Was haben kurzfristige ökonomische Effekte für die örtliche und regionale

      Wirtschaft mit dem Kinderscheck zu tun?

      Die Frage der Finanzierung wurde öffentlich kontrovers diskutiert. Es ist für die

      breite Akzeptanz der Finanzierung dieser familienpolitischen Maßnahme bedeut -

      sam, dass davon wirtschaftliche Impulse ausgehen. Global und modellhaft läßt

      sich das als These darstellen. Für die Argumentation von besonderem Gewicht ist

      die tatsächliche Verwendung dieser Mittel zu kennen, dass durch die Führung von

      Aufzeichnungen der am Projekt beteiligten Haushalte erfolgen soll.

 

23. Ist für die Wirtschaftsförderung nicht das Wirtschaftsministerium zuständig?

      Es handelt sich hier um ein Modell einer Familienleistung, das auch positive

      Nebeneffekte auf die Wirtschaft zeitigen wird. Es geht darum, bewusst zu

      machen, dass Familienmaßnahmen einen bedeutenden wirtschaftlichen Effekt

      haben können, insbesondere wenn diese jungen Familien zu Gute kommen, da

      diese das Geld im Inland, ja lokal und regional ausgeben.

 

24. Wann wurden die Kompetenzen so geändert, dass Sie jetzt auch für Regional -

      förderungen zuständig sind?

      Es handelt sich hier um ein Modell einer Familienleistung, das auch positive

      Nebeneffekte auf die Wirtschaft zeitigen wird. Dafür ist dem Bundesminister für

      soziale Sicherheit und Generationen nach den Kompetenzbestimmungen die

      alleinige Zuständigkeit gegeben.

 

25. Wer begleitet das Projekt wissenschaftlich und evaluiert die Ergebnisse?

      Das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF)

 

26. Wann wird es diese Ergebnisse geben?

      Das Endergebnis im Feber 2002 - allfällige Zwischenergebnisse im Laufe des

      Jahres 2001.

 

27. Planen Sie weitere Pilotprojekte dieser Art in Österreich, vielleicht zufällig im

      Burgenland, in der Heimatgemeinde des burgenländischen FPÖ - Spitzen -

      kandidaten Salzl? Nein - ab 1.1.2002 wird das Kinderbetreuungsgeld eingeführt.

 

28. Wann werden diese Projekte umgesetzt? 2001