1313/AB XXI.GP

Eingelangt am: 6.12.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

                                                    B e a n t w o r t u n g

                                               der Anfrage der Abgeordneten

                                       Heidrun Silhavy und Genossen betreffend

      gleichheitswidrige Verwendung von Bundesgeldern in einem steirischen Trägerverein

                                                               (Nr. 1319/J)

 

Da Ihre Fragestellung von anderen Annahmen als der Projektplan ausgeht, darf ich

ihnen vorweg das Vorhaben kurz skizzieren.

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen plant nunmehr, eine

Pilotstudie in Auftrag zu geben, die in einem Feldversuch einerseits die Auswirkun -

gen eines Kinderbetreuungsschecks auf die persönlichen/familiären Entscheidungen

und damit die Akzeptanz und Wirksamkeit dieses Modells und andererseits die

lokalen und regionalen Auswirkungen der durch den Kinderbetreuungsscheck bzw.

das Kinderbetreuungsgeld erhöhten Kaufkraft überprüft. Weiters sollte insbesondere

auch die Auswirkung der Umstellung von einer Objektförderung zu einer gebunde -

nen Subjektförderung auf die Quantität und Qualität der Kinderbetreuungsangebote

untersucht werden.

 

Eine derartige Überprüfung von Annahmen und Befragungsergebnissen im Modell

wurde von den Wissenschafter/innen und Mitgliedern des Begleitausschuss nach

Art. X der Geschäftsordnung des Familienpolitischen Beirates anlässlich der Mach -

barkeitsstudie zum Modell ,,Kinderbetreuungsscheck“ immer wieder als notwendig

erachtet. Eine Erprobung im Pilot vor einer breiten Diskussion einer Systemänderung

ist auch ein international angestrebter Standard.

 

Um eine derartige Studie durchführen zu können, ist es notwendig, eine adäquate

Situation herzustellen. D.h., die Wirkung eines gänzlich neuen Förderungssystems

(Subjekt - statt Objektförderung) kann nur erforscht werden, wenn, diese real

vorhanden ist. Dies kann aus budgetären Gründen nur in einem sehr begrenzten

Raum erfolgen. Die ausgewählte Projektgemeinde erfüllt alle Voraussetzungen und

hat sich zur Kooperation bereit erklärt. Das Österreichische Institut für Familien -

forschung wird für die wissenschaftliche Begleitung wie für die Projektabwicklung in

Kooperation mit der Gemeinde Öblarn, der Raiffeisenbank Öblarn und dem

Pfarrkindergarten Öblarn verantwortlich zeichnen.

 

Ich beabsichtige, nach Abschluss der Mitbefassung des BMF, die Feldstudie in

Auftrag zu geben.

Da der Verein Arbeitskreis kleine soziale Netze, auf den die Mehrzahl Ihrer Fragen

zielen, im gegenständlichen Projekt nicht involviert sein wird, ersuche ich um

Verständnis, dass ich in der Folge auf die entsprechenden Fragen, weit im

Zusammenhang nicht relevant, nicht weiter eingehe.

 

Zu den einzelnen Fragen darf ich wie folgt antworten:

 

1. Wann wurde der Projektantrag eingebracht?

    Am 30.8.2000 wurde vom Verein „Arbeitskreis kleine soziale Dienste Stmk.“ ein

    Projekt zur Förderung eingereicht. Dieser Förderungsantrag wurde nicht geneh -

    migt. Am 24.10.00 wurde vom ÖIF auf das vom Ressort bekundete Interesse ein

    Forschungsprojekt zur Finanzierung eingebracht.

 

2. Welche Aufgaben hat der Trägerverein bei Projektdurchführung?

    Als Träger für das Forschungsprojekt ist das ÖIF vorgesehen. Er wird sich dabei

    bei der Organisation und Abwicklung der Kooperation der Gemeinde Öblarn, der

    Raiffeisenbank Öblarn und des Pfarrkindergartens bedienen.

 

3. In welcher Form und welchem Ausmaß wird der Trägerverein für die

    Projektaus führung finanziert?

    Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben. Der an die Familien auszube -

    zahlende Betrag wird mit 3,6 Mio. S angenommen, wobei davon ausgegangen

    wird, dass es sich bei den Kosten des Kindergeldes/Kinderschecks um einen

    Durchlaufposten beim ÖIF handelt und daher nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

    Für die wissenschaftliche Begleitung sind 393.393,-- S (inkl. MWSt.) veranschlagt.

 

4. Wie viele Personen sind im Trägerverein mit der Abwicklung des Projektes

    beschäftigt? 3 Personen

 

5. Wurde eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Gemeinderates zu diesem

    Projekt eingeholt? Wenn ja, wie lautet sie, wer hat sie unterzeichnet?

    Es ist keine Stellungnahme bekannt.

 

6. In wie weit wird die Gemeinde, z.B. durch Minderauslastung anderer Einrichtungen

    von dem Projekt betroffen?

    Der Kindergarten ist ausgelastet - es besteht eher ein Bedarf an zusätzlichen

    Angeboten. Es wird daher keine Minderauslastung von Betreuungseinrichtungen

    geben, da die Vergabe des Kinderbetreuungs - Schecks für alle Kinder ab dem 4. Lj

    in der Höhe von 3000, - einen Anreiz zur Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen

    (auch mit pädagogischem Ziel) schaffen wird.

 

7. Müssen die BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes schriftliche Aufzeich -

    nungen darüber führen, wo und wofür sie das Geld ausgegeben haben?

    Ja - ähnlich jenen der Konsumerhebung des ÖSTAT

 

8. Wer wurde vom BMSG für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung

    beauftragt?

    Das ÖIF wird mit der Projektabwicklung und wissenschaftlichen Begleitung

    beauftragt.

9. Welche qualitativen Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Nachweis

    wissenschaftlicher Arbeiten usw. waren für die Vergabe der wissenschaftlichen

    Begleitung und Evaluierung maßgeblich?

    Das ÖIF hat die Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck auf einstimmige

    Empfehlung des familienpolitischen Beirates erstellt und bereits die Evaluierung in

    zwei Pilotgemeinden in Kärnten (ein SPÖ -, ein FPÖ - Bürgermeister) durchgeführt.

    Die Projektbearbeiterin des ÖIF hat bereits in ihrer Diplomarbeit das Thema

    Evaluierung theoretisch und praktisch abgehandelt. Das ÖIF hat Kompetenz in

    Theorie und Praxis von Projekt - und Organisationsevaluierung.

 

10. Wie hoch sind die Kosten für diese wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung

       und in welchem Budgetansatz findet sich die finanzielle Bedeckung?

       393.393,- S (357 630,- + 10% MWSt) - 1/19388

 

11. Welche Voraussetzungen erfüllt die Gemeinde Öblarn hinsichtlich Geburtenraten

      etc., dass sie für das gesamte Bundesgebiet repräsentant ist?

      Öblarn besitzt lediglich einen Kindergarten, der halbtägig geführt wird. Das ist bei

      rd. 100 Kindern unter 6 Jahren nicht ausreichend. Eine so knappe Angebotssitua -

      tion stellt eine günstige Voraussetzung dar, um die Auswirkungen des Kinderbe -

      treuungsschecks insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zusätzlicher -

      privater - Initiativen zu erfassen.

      Es geht dabei nicht um Repräsentativität, sondern um Fallstudien mit primär

      qualitativem Aussagewert. Alle diese Familienphasen und - lagen sind in Öblarn

      anzutreffen, so dass ein vielfältiges Spektrum qualitativ abgedeckt werden kann.

      Repräsentativ kann eine Studie nur im Zusammenhang mit der Einführung des

      Kinderbetreuungsgeldes ausgelegt werden. Ich werde eine solche Begleitung mit

      der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2002 voraussichtlich prüfen

      lassen.

 

12. Bedeuten die Ausführungen des Ressorts bezüglich Auswirkungen des Sputtens

      des Betreuungsgeldes auf die zukünftige Entwicklung des Kinderbetreuungs -

      schecks, dass die Bundesregierung die Evaluierung dieses Projektes abwartet,

      bevor sie das Karenzgeld abschafft und das KBG einführt?

      Nein! Das Kinderbetreuungsgeld wird bis zum 3. Lebensjahr gewährt werden.

      Beim Kinderbetreuungsscheck geht es bereits um eine mögliche vorausschauen -

      de Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes zu einem Kinderbetreuungs -

      scheck und insgesamt um die Abschätzung der Umstellung von Objektförderung

      bzw. - finanzierung auf gebundene Subjektförderung - wie z.B. in der Hansestadt

      Hamburg ab 1.1.2002 geplant und durch die Bürgerschaft beschlossen. Es

      werden daraus auch wichtige Ergebnisse für die Politik der Bundesregierung bei

      der Unterstützung der Länder und Gemeinden bei dieser ihrer Aufgabe erwartet.