1316/AB XXI.GP

Eingelangt am: 6.12.2000

BM f. Inneres

 

Die Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim und Genossen haben an mich am 18.10.2000

unter der Nr. 1374/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfragen über

EKIS und andere Dateien des BMI hinsichtlich der Abgeordneten zum Europäischen

Parlament“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass EKIS - Protokolldaten gemäß § 14 Abs. 5 Datenschutz -

gesetz 2000 bzw. § 56 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz drei Jahre lang aufbewahrt werden,

sodass eine Auswertung der EKIS - Protokolle über einen Zeitraum von fünf Jahren unmöglich

ist.

 

Aus folgenden rechtlichen Gründen ist jedoch eine Information über EKIS - Abfragen

betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen Funktionsträger unzulässig:

 

Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und staatliche

Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege.

Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten personenbezogenen

Daten verbundene - Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz der von allfälligen EKIS -

Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu qualifizieren.