1319/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.12.2000
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 1356/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalwechsel und Umorganisatio -
nen in den Ministerbüros“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Büro des Bundesministers für Justiz sind derzeit vier Personen (davon ein
Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes zu 30 % einer Vollzeitkraft) tätig.
Diese Zahl der Mitarbeiter im Ministerbüro ist gegenüber jener zur Zeit meiner
beiden Amtsvorgänger unverändert.
Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Vertragsbedien -
stete als Kanzlei - und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker
zugewiesen, die bei den folgenden Antworten nicht berücksichtigt sind.
Zu 3:
Im Zeitraum zwischen Jänner und November 2000 schieden vier Mitarbeiter aus
dem Ministerbüro aus. Ebenso viele übernahmen Funktionen in diesem Bereich
neu.
Zu 4 bis 6:
Im Bereich des Ministerbüros bestehen zwei Sonderverträge. Es handelt sich um
befristete Sonderverträge
gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Die Frage einer „Überzahlung gegenüber einem regulären Dienstverhältnis“ kann als
solche nicht beantwortet werden, weil sich die Entlohnung eines Vertragsbedienste -
ten nach individuellen Faktoren (Einstufungskriterien, Dauer des Dienstverhält -
nisses, dienstliche Ausbildung, etc.) richtet. Ganz allgemein kann aber gesagt
werden, dass sich die in diesen Sonderverträgen vereinbarte Entlohnung grundsätz -
lich an den Entgeltansätzen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 orientiert. Die
mit diesen Funktionen regelmäßig verbundenen zeitlichen Mehrdienstleistungen
werden pauschaliert abgegolten.
Zu 7:
Vor dem Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 am 1. April 2000
war das Bundesministerium für Justiz in sechs Sektionen gegliedert. Durch die
BMG-Novelle 2000 wurden die Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließ -
lich des Konsumentenschutzes und der Koordination der Konsumentenpolitik in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz übertragen. Die in diesem Bereich
tätigen Bediensteten wurden aus dem Personalstand des Bundeskanzleramtes
übernommen und bilden nunmehr eine eigene Sektion, sodass derzeit insgesamt
sieben Sektionen bestehen.
Zu 8 und 9:
Seit meinem Amtsantritt gab es in einer Sektion einen Wechsel in der Leitungsfunk -
tion. Anlass dafür war die Versetzung des früheren Leiters der Sektion Straf - und
Gnadensachen in den Ruhestand gemäß § 15 BDG 1979.
Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird kein Sektionschef des Bundesministeri -
ums für Justiz durch Erreichen der Altersgrenze gemäß § 13 BDG 1979 in den
Ruhestand übertreten.
Zu 10:
Seit Anfang dieses Jahres wurden in der Zentralstelle des Justizressorts ohne
Berücksichtigung der auf Grund der BMG-Novelle 2000 übernommenen
Bediensteten - zwei Vertragsbedienstete neu aufgenommen.
Zu 11:
Die Redewendung „den Dienst quittieren“ ist kein Rechtsbegriff des Dienst - bzw.
Arbeitsvertragsrechts und kann verschiedene Formen einer Auflösung des Dienst -
verhältnisses meinen.
Versteht man darunter die Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung, so
machten im Zeitraum zwischen Jänner und
Dezember 2000 zwei Vertragsbedien -
stete der Zentralstelle des Justizressorts von dieser Möglichkeit Gebrauch. In einem
dieser beiden Fälle erfolgte die Kündigung wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen
Alterspension bei langer Versicherungsdauer aus einer gesetzlichen Pensionsversi -
cherung. Der andere Fall betraf eine Kanzleibedienstete.
Fälle einer vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses oder eines Austrittes aus
dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gab es nicht.
Zu 12:
Die Ermittlung des Frauenanteiles im Justizressort, gegliedert nach Gehaltsstufen
wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, der jedoch keine
aussagekräftigen Ergebnissen erwarten ließe. Der nachstehenden Übersicht über
den Frauenanteil im Bereich der Zentralstelle des Justizressorts wurde daher eine
Auswertung nach Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen zu Grunde gelegt.
|
Bereich der Zentralstelle (BMJ) |
|||||
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Anzahl der Bediensteteten (nach Köpfen) zum 1.11.2000 ohne Ersatz- kräfte |
davon männlich |
davon weiblich |
% - anteil weiblicher Bediensteter |
|
|
verwGr/EntlGr |
Beschäftigte |
||||
|
A1, A/v1/a/St 1-St 3/ I-III/Ri |
122 |
81 |
41 |
33,61 |
|
|
A2,B/v2/b |
47 |
29 |
18 |
38,3 |
|
|
A3, C/P1/v3/c/h1/p1 |
56 |
18 |
38 |
67,86 |
|
|
A4, A5, D/P2/P3/v4/ d/h2/p2/h3/p3 |
54 |
22 |
32 |
59,26 |
|
|
A6/P4/h4/p4 |
5 |
4 |
1 |
20 |
|
|
E1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
|
E2a, E2b |
5 |
5 |
0 |
0 |
|