1322/AB XXI.GP

Eingelangt am:07.12.2000

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Zahl: 50.115/1578 - II/3/00

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Beate

Schasching und Genossen vom 12. Oktober 2000: Nr. 1337/J, betreffend

"Schließung von Wachzimmern und Gendarmerieposten im Bezirk St. Pölten“

beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Bereich der Gruppe Bundespolizei beschäftigt sich das Projekt

,,Wachzimmerstruktur – Reformkonzept“ (derzeit in Konzeptivphase) unter dem

Gesichtspunkt einer möglichsten Qualitätssicherung mit der Optimierung der

Aufbauorganisation bzw. der Straffung der Ablauforganisation, um so im Bereich der

Bundespolizeidirektionen eine entspechende output/input Relation im Bereich des

Personal - und Sachressourceneinsatzes zu gewährleisten. Inwieweit

Zusammenlegungen von Wachzimmern vernünftig erscheinen, wird sich am

Ergebnis des Konzeptes orientieren. Die Bundesgendarmerie hat im Zuge des

Dienststellenstrukturkonzeptes 1991 die Zusammenlegung des Gendarmeriepostens

St. Pölten mit den Gendarmerieposten Obergrafendorf (Standort des künftigen

Bezirksgendarmeriekommandos und der Bezirksleitzentrale), Prinzersdorf und

Statzendorf geplant. Diese Reorganisationsmaßnahme wird nunmehr mit 1.

Dezember 2000 effektuiert. Weitere Zusammenlegungen sind derzeit nicht zur

Umsetzung vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

 

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung zur Frage 1.

Zu Frage 4 und 5:

 

Hiezu wird angemerkt, dass das Bedürfnis nach Sicherheit von den Menschen

individuell unterschiedlich empfunden wird.

 

Innerhalb der Exekutive wird derzeit die Effektivität und Effizienz der gesamten

Organisation und des Ablaufes der Arbeitsprozesse im Rahmen von Projekten wie

"Gendarmerieinnovation 2001", geprüft. Jede strukturelle Änderung soll das Ziel

einer Erhöhung der Außendienstpräsenz auf jeden Fall berücksichtigen und den

berechtigten Anspruch der Bevölkerung auf sicherheitsdienstliche Betreuung wahren.

 

Die Erhaltung des gegenwärtigen Sicherheitsstandards, dessen wesentliche

Komponente die Außendienstpräsenz darstellt1 wird durch Reformen in Verwaltungs -

und EDV - Bereich mit Nachdruck angestrebt.

 

Zu Frage 6:

 

Die planstellenmäßige Einsparung im Bereich der Gruppe Bundespolizei beträgt im

Jahr 2000 insgesamt 199 Planstellen. Hievon entfallen für den Planstellenbereich der

Bundespolizeidirektion St. Pölten 2 A4 und 3 E2b Beamte. Die Bundesgendarmerie

hatte zur Umsetzung des Stellenplanes 2000 insgesamt 181 Planstellen

einzusparen. Im Bereich des Bezirksgendarmeriekommandos St. Pölten erfolgten

keine Planstelleneinsparungen.

 

Zu Frage 7:

 

Mit 1. November 2000 wurden im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für

Niederösterreich zwei Grundausbildungslehrgänge (E2c) mit je 25 Teilnehmern

einberufen. Ein weiterer Grundausbildungslehrgang (VB/S Grenze) wird mit 1.

Dezember 2000 einberufen werden.

Für die Bundespolizeidirektion St. Pölten werden mit 1. Dezember 2000 - 3

Teilnehmer zum Grundausbildungslehrgang (E2c) einberufen.