1326/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.12.2000
BM f. VERKEHR INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1387/J - NR/2000, betreffend
vollelektronische LKW - Maut - Varianten, die die Abgeordneten Wurm und
Genossinnen am 19. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der Ministerrat hat am 8. August d. J. meinen Amtsvorgänger beauftragt, die Vergabe
der Errichtungsarbeiten für das vorliegende Mautprojekt um 3 Monate zu
verschieben, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob nicht doch ein alternatives
Mautsystem umsetzbar ist, das ohne bauliche Einrichtungen auf Autobahnen
auskommt. Bei dem von Ihnen angesprochenen Schreiben, das nicht als Weisung zu
verstehen ist, wurde somit der Umsetzung des am o.a. Ministerrat gefassten
Beschlusses Rechnung getragen.
Zu Frage 2:
In dem zwischen Bund und ASFINAG abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag wurden
in Umsetzung von Bestimmungen des ASFINAG - Ermächtigungsgesetzes 1997,
BGBl. I Nr. 113/1997, Einflussnahmemöglichkeiten des Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie festgelegt.
Zu Frage 3:
Eigentümerweisungen bei Gesellschaften, die mehrheitlich dem Bund gehören,
können unter Beachtung der Bestimmungen des Aktiengesetzes erfolgen. Im
gegenständlichen Fall, bei der ASFINAG, liegt jedoch die oben erwähnte
Sonderregelung vor.
Zu Frage 4:
Nein. Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand.