1326/AB XXI.GP

Eingelangt am:07.12.2000

 

BM f. VERKEHR INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1387/J - NR/2000, betreffend

vollelektronische LKW - Maut - Varianten, die die Abgeordneten Wurm und

Genossinnen am 19. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Der Ministerrat hat am 8. August d. J. meinen Amtsvorgänger beauftragt, die Vergabe

der Errichtungsarbeiten für das vorliegende Mautprojekt um 3 Monate zu

verschieben, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob nicht doch ein alternatives

Mautsystem umsetzbar ist, das ohne bauliche Einrichtungen auf Autobahnen

auskommt. Bei dem von Ihnen angesprochenen Schreiben, das nicht als Weisung zu

verstehen ist, wurde somit der Umsetzung des am o.a. Ministerrat gefassten

Beschlusses Rechnung getragen.

 

Zu Frage 2:

 

In dem zwischen Bund und ASFINAG abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag wurden

in Umsetzung von Bestimmungen des ASFINAG - Ermächtigungsgesetzes 1997,

BGBl. I Nr. 113/1997, Einflussnahmemöglichkeiten des Bundesministers für Verkehr,

Innovation und Technologie festgelegt.

Zu Frage 3:

 

Eigentümerweisungen bei Gesellschaften, die mehrheitlich dem Bund gehören,

können unter Beachtung der Bestimmungen des Aktiengesetzes erfolgen. Im

gegenständlichen Fall, bei der ASFINAG, liegt jedoch die oben erwähnte

Sonderregelung vor.

 

Zu Frage 4:

 

Nein. Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand.