1327/AB XXI.GP

Eingelangt am:07.12.2000

 

BM f. VERKEHR; INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1400/J - NR2000,  betreffend Ausbau

der Donaubundesstraße B 3, die die Abgeordneten Gaßner und Genossinnen am

19. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die im Motiventeil der Anfrage angesprochene Problematik ist mir bekannt.

Das mit der Projektierung und dem Bau der Bundesstraße betraute Amt der

Oberösterreichischen Landesregierung hat im Jahr 1999 mit der Detailplanung für

den 4 - streifigen Ausbau der B 3 im gegenständlichen Bereich - das ist der

Teilabschnitt zwischen der Steyregger Donaubrücke und dem Chemie - Knoten -

begonnen; dieses Bauprojekt wird nach den mir vorliegenden Informationen im

kommenden Frühjahr dem Ministerium zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

 

Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist zum einen ein genehmigtes

Bauprojekt; zum anderen gilt es, die Finanzierung der auf Kosten von mindestens 80

Mio. S veranschlagten Maßnahme sicherzustellen. Dazu muss festgestellt werden,

dass gegenwärtig die Aufbringung dieses Betrages noch nicht geklärt ist.