1327/AB XXI.GP
Eingelangt am:07.12.2000
BM f. VERKEHR; INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1400/J - NR2000, betreffend Ausbau
der Donaubundesstraße B 3, die die Abgeordneten Gaßner und Genossinnen am
19. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die im Motiventeil der Anfrage angesprochene Problematik ist mir bekannt.
Das mit der Projektierung und dem Bau der Bundesstraße betraute Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung hat im Jahr 1999 mit der Detailplanung für
den 4 - streifigen Ausbau der B 3 im gegenständlichen Bereich - das ist der
Teilabschnitt zwischen der Steyregger Donaubrücke und dem Chemie - Knoten -
begonnen; dieses Bauprojekt wird nach den mir vorliegenden Informationen im
kommenden Frühjahr dem Ministerium zur Zustimmung vorgelegt werden.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist zum einen ein genehmigtes
Bauprojekt; zum anderen gilt es, die Finanzierung der auf Kosten von mindestens 80
Mio. S veranschlagten Maßnahme sicherzustellen. Dazu muss festgestellt werden,
dass gegenwärtig die Aufbringung dieses Betrages noch nicht geklärt ist.