1328/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.12.2000

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1316/J - NR/2000 betreffend einen Zeitzeugen

„initiative Wehrbereitschaft" an einer Schule in Baden II, die die Abgeordneten Dieter Brosz,

Freundinnen und Freunde am 10. Oktober 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Zur Person von HR Univ. - Prof. Dr. Alfred Zängl wird festgestellt, dass er nur einmal an einer

Badener Schule zu folgendem Thema referiert hat: „Erlebnisse eines Regimentsarztes bei der

Gefangennahme und in der Gefangenschaft“. Im Übrigen verweise ich darauf, dass die Partei „Die

Grünen“ selbst entsprechende Anfragen an die Badener Schule gerichtet hat.

 

Zur Person von Prof Zängl ist festzuhalten, dass er mit Viktor Frankl, einem der bedeutendsten

Wissenschaftler Österreichs, der selbst das nationalsozialistische Konzentrationslager überlebte,

freundschaftlich verbunden war. Dr. Zängl ist Mitglied und Ehrenmitglied in einer Reihe

medizinischer Gesellschaften im angloamerikanischen Sprachraum. Aus diesem Grunde wurde mir

von der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts von einer indirekt denunzierenden Nachfrage

nach weiterer Referententätigkeit von Dr. Zängl an welcher Schule auch immer abgeraten

 

Ad 2.:

 

Eine solche Befragung in der Ferienzeit wurde im BMBWK abgelehnt weil zu erwarten war, dass

keine Rückmeldungen in der für die Anfrage erforderlichen Frist eingehen würden.

Ad 3.:

 

Auf Grund der durch das Schulorganisationsgesetz § 2 und die Lehrpläne vorgegebenen Aus -

richtung des österreichischen Schulwesens sind die Schulbehörden, die Schulaufsicht und

insbesondere auch die Schulleiter und Lehrer dazu verpflichtet, im Rahmen der politischen Bildung

alles zu unternehmen, um die österreichische Schuljugend zu pflichttreuen Bürgern der demokra -

tischen Republik Österreich heranzubilden, Die Einladung von Personen, die diese Zielsetzung

gefährden könnten, hat jedenfalls zu unterbleiben. Allgemeine Bewertungskriterien für die

Landesschulräte und das pädagogische Fachpersonal ergeben sich aus der vom BMBWK

umfangreich zur Verfügung gestellten Literatur sowie insbesondere auch aus dein Erlass politische

Bildung, GZ 33.466/103 - V/4a/94 vom 9.3.1994.

 

Ad 4.:

 

Es ist Aufgabe des Schulleiters und der Schulaufsicht die Einbeziehung in den Unterricht von

Personen, die den Erziehungsauftrag der österreichischen Schulen gefährden könnten zu

verhindern. Jeder diesbezügliche Vorfall wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissen -

schaft und Kultur mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geprüft und mit allfälligen Konse -

quenzen abgehandelt. Bei Verdachtsmomenten von Rechtsextremismus entsprechend den

Bestimmungen des Verbotsgesetzes wird Anzeige erstattet.

 

Ad 5.:

 

Die seinerzeitige Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 10.000/49 - Parl/2000 enthielt in

Punkt 6 folgende Formulierung: „Da das BMBWK keinen ,Vorfall“ im Sinne der schulgesetzlichen

Bestimmungen sieht, besteht kein Grund für allfällige weitere Veranlassungen". Die Anfrage dazu

bezog sich auf das Referat von Dr. Zängl, der nicht als „rechtsextremer Zeitzeuge“ klassifiziert

werden kann. Somit scheint auch kein „Vorfall“ vorzuliegen, der schulrechtlich zu bewerten und zu

betrachten wäre.