1340/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2000
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2000 unter der
Zahl Nr. 1355/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalwechsel und
Umorganisation in den Ministerbüros" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die folgenden Daten beziehen sich regelmäßig auf den 1. November 2000 als maßgebenden Stichtag der
Anfragebeantwortung.
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und sonstige administrative Tätigkeiten stehen
in meinem Kabinett derzeit 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A 1 - bzw. A 2 - wertiger Funktion in
Verwendung.
Zu Frage 2:
Ohne Hinzurechnung des Personals für administrative Belange wurden im Kabinett meines Amtsvorgängers im
November 1999 11 Bedienstete bzw. per 1. Jänner 2000 8 Bedienstete verwendet.
Zu Frage 3:
Ohne Berücksichtigung des administrativen Personals wurden seit meinem Amtsantritt 14 Mitarbeiter in A1 - und
A 2 - wertiger Funktion in mein Kabinett aufgenommen, 3 Mitarbeiter haben während dieser Zeit mein Kabinett
verlassen und stehen seitdem für andere Sachbereiche in meinem Ministerium in Verwendung.
Zur Frage 4:
Derzeit besteht mit einem Mitarbeiter meines Kabinetts ein Sondervertrag.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Verwendung dieses Mitarbeiters ist für die Dauer meiner Funktion als Bundesminister für Inneres befristet.
Von der weiteren Beantwortung dieser Fragen muss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen
werden.
Zu Frage 7:
Vor meinem Amtsantritt waren bzw. sind derzeit in meinem Ministerium 4 Sektionen eingerichtet, mit Ablauf des
heurigen Jahres werden fünf Sektionen eingerichtet sein. Dadurch kann eine erhebliche Straffung von Strukturen in
meinem Haus bewirkt werden, zumal damit der Entfall von sieben Organisationseinheiten auf Ebene von
Gruppenleitungen
verbunden ist.
Zu Frage 8:
In einer Sektion meiner Zentralstelle war die Neubesetzung der Leitungsfunktion erforderlich.
Zu Frage 9:
Zu dieser Frage halte ich fest, dass aufgrund der dienstrechtlichen Bestimmungen für den Verlauf dieser
Legislaturperiode für keine Sektion meines Ressorts altersbedingt ein neuer Leitungsfunktionär zu bestellen sein
wird.
Zu Frage 10:
Seit meinem Amtsantritt bis einschließlich 1. November 2000 sind 9 Bedienstete in ein Dienstverhältnis zur
Zentralleitung meines Ressorts neu aufgenommen worden.
Zu Frage 11:
Zu dieser Frage möchte ich festhalten, dass der Ausdruck „Quittierung des Dienstes“ keinen Bestandteil des
öffentlichen Dienstrechtes bildet, und es somit unklar erscheint, welche Endigungsart diesbezüglich angesprochen
wird. Ich stelle aber fest, dass seit meinem Amtsantritt kein Dienstverhältnis durch Kündigung oder Austritt seitens
des Mitarbeiters beendet wurde.
Zu Frage 12:
Der Frauenanteil in meinem Ministerium, aufgegliedert nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, stellt sich
wie folgt dar:
Stand Verw.Gr. männl.% weibl.%
01.11.00
A1/A 76,88 23,12
A2/B 66,67 33,33
A3/C 35,68 64,32
A4/D 52,94 47,06
A5 87,5 12,5
A6 100
A7/E 57,14 42,86
v1/a 49,06 50,94
v2/b 48,19 51,81
v3/c 30,69 69,31
v4/d 25,78 74,22
v5/e 66,67 33,33
P2 100
P3 100
P4 100
h1/p1 100
h2/p2 90 10
h3/p3 100
h4/p4 80,77 19,23
h5/p5 100
E1 96,55 3,45
E2a 97,56 2,44
E2b 93,65 6,35