1340/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2000

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2000 unter der

Zahl Nr. 1355/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalwechsel und

Umorganisation in den Ministerbüros" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die folgenden Daten beziehen sich regelmäßig auf den 1. November 2000 als maßgebenden Stichtag der

Anfragebeantwortung.

 

Zu Frage 1:

 

Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und sonstige administrative Tätigkeiten stehen

in meinem Kabinett derzeit 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A 1 - bzw. A 2 - wertiger Funktion in

Verwendung.

 

Zu Frage 2:

 

Ohne Hinzurechnung des Personals für administrative Belange wurden im Kabinett meines Amtsvorgängers im

November 1999 11 Bedienstete bzw. per 1. Jänner 2000 8 Bedienstete verwendet.

 

Zu Frage 3:

 

Ohne Berücksichtigung des administrativen Personals wurden seit meinem Amtsantritt 14 Mitarbeiter in A1 - und

A 2 -  wertiger Funktion in mein Kabinett aufgenommen, 3 Mitarbeiter haben während dieser Zeit mein Kabinett

verlassen und stehen seitdem für andere Sachbereiche in meinem Ministerium in Verwendung.

 

Zur Frage 4:

 

Derzeit besteht mit einem Mitarbeiter meines Kabinetts ein Sondervertrag.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Verwendung dieses Mitarbeiters ist für die Dauer meiner Funktion als Bundesminister für Inneres befristet.

Von der weiteren Beantwortung dieser Fragen muss aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen

werden.

 

Zu Frage 7:

 

Vor meinem Amtsantritt waren bzw. sind derzeit in meinem Ministerium 4 Sektionen eingerichtet, mit Ablauf des

heurigen Jahres werden fünf Sektionen eingerichtet sein. Dadurch kann eine erhebliche Straffung von Strukturen in

meinem Haus bewirkt werden, zumal damit der Entfall von sieben Organisationseinheiten auf Ebene von

Gruppenleitungen verbunden ist.

Zu Frage 8:

 

In einer Sektion meiner Zentralstelle war die Neubesetzung der Leitungsfunktion erforderlich.

 

Zu Frage 9:

 

Zu dieser Frage halte ich fest, dass aufgrund der dienstrechtlichen Bestimmungen für den Verlauf dieser

Legislaturperiode für keine Sektion meines Ressorts altersbedingt ein neuer Leitungsfunktionär zu bestellen sein

wird.

 

Zu Frage 10:

 

Seit meinem Amtsantritt bis einschließlich 1. November 2000 sind 9 Bedienstete in ein Dienstverhältnis zur

Zentralleitung meines Ressorts neu aufgenommen worden.

 

Zu Frage 11:

 

Zu dieser Frage möchte ich festhalten, dass der Ausdruck „Quittierung des Dienstes“ keinen Bestandteil des

öffentlichen Dienstrechtes bildet, und es somit unklar erscheint, welche Endigungsart diesbezüglich angesprochen

wird. Ich stelle aber fest, dass seit meinem Amtsantritt kein Dienstverhältnis durch Kündigung oder Austritt seitens

des Mitarbeiters beendet wurde.

 

Zu Frage 12:

 

Der Frauenanteil in meinem Ministerium, aufgegliedert nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, stellt sich

wie folgt dar:

 

Stand                       Verw.Gr. männl.% weibl.%

01.11.00

                               A1/A       76,88       23,12

                               A2/B        66,67       33,33

                               A3/C        35,68       64,32

                               A4/D       52,94       47,06

                               A5           87,5         12,5

                               A6           100

                               A7/E        57,14       42,86

 

                               v1/a         49,06       50,94

                               v2/b         48,19       51,81

                               v3/c         30,69       69,31

                               v4/d         25,78       74,22

                               v5/e         66,67       33,33

 

                               P2           100

                               P3           100

                               P4           100

 

                               h1/p1       100

                               h2/p2       90            10

                               h3/p3       100

                               h4/p4       80,77       19,23

                               h5/p5       100

 

                               E1           96,55       3,45

                               E2a          97,56       2,44

                               E2b          93,65       6,35