1342/AB XXI.GP

Eingelangt am:

12.12.2000

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate Schasching und Genossen haben am 12. Oktober

2000 unter der Nr.1328/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „der

Änderungen der Sporthilfe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage1:

Stimmt es, dass die österreichische Sporthilfe in Österreich die explizite Frauenförderung

abgeschaffen hat?

 

Frage 2:

Wenn ja, wie wollen Sie gewährleisten, dass Frauen in Zukunft Fördermittel von der

Sporthilfe bekommen können?

 

Zu Frage 1 und 2:

Die Österreichische Sporthilfe hat nie die Absicht geäußert und auch nie vorgehabt, die

Frauenförderung abzuschaffen. Vielmehr wurde bei der Vorstandssitzung am 28. August d.J.

beschlossen, im Sinne einer modernen Frauensportpolitik einen Arbeitstitel zu finden, der der

spezifischen Situation von Sportlerinnen Rechnung trägt. Gleichzeitig wurde daher betont und

ausdrücklich erklärt, dass die Förderungen im selben Ausmaß wie bisher durchgeführt

werden. In der Zwischenzeit ist man übereingekommen, in Zukunft den Arbeitstitel „Frauen

im Spitzensport“ zu verwenden. Ich bedauere, dass die Begriffsänderung missverstanden

wurde und hoffe, dass mit dieser Erklärung Klarheit über die Frauenförderung im Rahmen der

Österreichischen Sporthilfe geschaffen werden konnte.

 

Frage 3:

Wie stehen Sie dazu, dass auch in der Sporthilfe bei den Vergaberichtlinien speziell auf

Sportlerinnen auch in Zukunft Bedacht genommen wird?

 

Zu Frage 3:

Selbstverständlich wird bei der Vergabe von Förderungen auf die sportspezifische und soziale

Situation der einzelnen Athleten, und im besonderen der Athletinnen, welche eine Anstellung

beim österreichischen Bundesheer und damit eine soziale Absicherung nicht in Anspruch

nehmen, Bedacht genommen und dementsprechend berücksichtigt. Wie Sie ja wissen, wurde

auch den Frauen im Sport die Möglichkeit eröffnet, beim österreichischen Bundesheer als

Spitzensportlerinnen einzutreten und gefördert zu werden.

Darüber hinaus gibt es als Teil der Individualförderung wie auch bisher - eine

Frauenförderung.

 

Frage 4:

Wie wollen Sie gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger Frauen als bisher Förderungen

von der Sporthilfe beziehen werden?

 

Zu Frage 4:

Bis jetzt werden 13 Sportlerinnen unter dem Titel „Frauenförderung“ eingestuft. Im Jahre

2001 werden unter dem Titel „Frauen im Spitzensport“ 21 Sportlerinnen gefördert werden.

 

Frage 5:

Wie werden die neuen Kategorien sein, um Sporthilfe beziehen zu können?

 

Zu Frage 5.

Für die kommende Einstufung der Sommersportler wurden die Kategorien Weltklasse (EW),

Nachwuchs (EN), Leistungsklasse (EL) und Sonderklasse (ES) beibehalten.

Frage 6:

Wer wird in Zukunft für die Vergabe der Sporthilfe zuständig sein, welche Personen sind das?

 

Zu Frage 6:

Für die „Vergabe der Sporthilfe“ unterteilen wir in Individualförderung (inklusive

Frauenförderung), Aktionsförderung und Projektförderung. Der Vorstand hat einen Beirat

installiert, welcher aus je einem Vertreter der Institutionen Österreichisches Olympisches

Comité, Bundessportorganisation, Sport im Meer und Bundesministerium für Öffentliche

Leistung und Sport bestehen wird. Dieser Beirat hat gemeinsam mit dem Geschäftsführer der

Österreichischen Sporthilfe die Aufgabe, die Förderungseinstufungen objektiv und koordiniert

vorzunehmen. Die letztendliche Einstufung über die Fördermaßnahmen obliegt dem

Geschäftsführer.

 

Frage 7:

Welche Qualifikation haben die zuständigen Personen?

 

Zu Frage 7:

Die zuständigen Personen sind höchstrangige Funktionäre der in meiner Beantwortung zu

Frage 6 angeführten Institutionen, die ständig mit den Einstufungen der verschiedenen Ebenen

vertraut sind.

 

Frage 8:

Wird es in Zukunft Individualförderung geben?

 

Zu Frage 8:

Die Individualförderung ist ein wesentlicher Teil der Fördermaßnahmen der Österreichischen

Sporthilfe und in den Statuten verankert. Die Förderungen werden auch weiterhin laut

Statuten vergeben werden.

 

Frage 9:

Wenn ja, nach welchen Richtlinien wird bei der Vergabe von Individualförderung, in Zukunft

vorgegangen werden?

Zu Frage 9:

Wie bereits ausgeführt, ist die Individualförderung ein wesentlicher Teil der

Fördermaßnahmen der Österreichischen Sporthilfe und in den Statuten verankert. Weitere

Informationen zu den Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe sind auch im

Internet unter www.sporthilfe.at abrufbar.