1342/AB XXI.GP
Eingelangt am:
12.12.2000
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate Schasching und Genossen haben am 12. Oktober
2000 unter der Nr.1328/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „der
Änderungen der Sporthilfe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage1:
Stimmt es, dass die österreichische Sporthilfe in Österreich die explizite Frauenförderung
abgeschaffen hat?
Frage 2:
Wenn ja, wie wollen Sie gewährleisten, dass Frauen in Zukunft Fördermittel von der
Sporthilfe bekommen können?
Zu Frage 1 und 2:
Die Österreichische Sporthilfe hat nie die Absicht geäußert und auch nie vorgehabt, die
Frauenförderung abzuschaffen. Vielmehr wurde bei der Vorstandssitzung am 28. August d.J.
beschlossen, im Sinne einer modernen Frauensportpolitik einen Arbeitstitel zu finden, der der
spezifischen Situation von Sportlerinnen Rechnung trägt. Gleichzeitig wurde daher betont und
ausdrücklich erklärt, dass die Förderungen im selben Ausmaß wie bisher durchgeführt
werden. In der Zwischenzeit ist man übereingekommen, in Zukunft den Arbeitstitel „Frauen
im Spitzensport“ zu verwenden. Ich
bedauere, dass die Begriffsänderung missverstanden
wurde und hoffe, dass mit dieser Erklärung Klarheit über die Frauenförderung im Rahmen der
Österreichischen Sporthilfe geschaffen werden konnte.
Frage 3:
Wie stehen Sie dazu, dass auch in der Sporthilfe bei den Vergaberichtlinien speziell auf
Sportlerinnen auch in Zukunft Bedacht genommen wird?
Zu Frage 3:
Selbstverständlich wird bei der Vergabe von Förderungen auf die sportspezifische und soziale
Situation der einzelnen Athleten, und im besonderen der Athletinnen, welche eine Anstellung
beim österreichischen Bundesheer und damit eine soziale Absicherung nicht in Anspruch
nehmen, Bedacht genommen und dementsprechend berücksichtigt. Wie Sie ja wissen, wurde
auch den Frauen im Sport die Möglichkeit eröffnet, beim österreichischen Bundesheer als
Spitzensportlerinnen einzutreten und gefördert zu werden.
Darüber hinaus gibt es als Teil der Individualförderung wie auch bisher - eine
Frauenförderung.
Frage 4:
Wie wollen Sie gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger Frauen als bisher Förderungen
von der Sporthilfe beziehen werden?
Zu Frage 4:
Bis jetzt werden 13 Sportlerinnen unter dem Titel „Frauenförderung“ eingestuft. Im Jahre
2001 werden unter dem Titel „Frauen im Spitzensport“ 21 Sportlerinnen gefördert werden.
Frage 5:
Wie werden die neuen Kategorien sein, um Sporthilfe beziehen zu können?
Zu Frage 5.
Für die kommende Einstufung der Sommersportler wurden die Kategorien Weltklasse (EW),
Nachwuchs (EN), Leistungsklasse (EL) und
Sonderklasse (ES) beibehalten.
Frage 6:
Wer wird in Zukunft für die Vergabe der Sporthilfe zuständig sein, welche Personen sind das?
Zu Frage 6:
Für die „Vergabe der Sporthilfe“ unterteilen wir in Individualförderung (inklusive
Frauenförderung), Aktionsförderung und Projektförderung. Der Vorstand hat einen Beirat
installiert, welcher aus je einem Vertreter der Institutionen Österreichisches Olympisches
Comité, Bundessportorganisation, Sport im Meer und Bundesministerium für Öffentliche
Leistung und Sport bestehen wird. Dieser Beirat hat gemeinsam mit dem Geschäftsführer der
Österreichischen Sporthilfe die Aufgabe, die Förderungseinstufungen objektiv und koordiniert
vorzunehmen. Die letztendliche Einstufung über die Fördermaßnahmen obliegt dem
Geschäftsführer.
Frage 7:
Welche Qualifikation haben die zuständigen Personen?
Zu Frage 7:
Die zuständigen Personen sind höchstrangige Funktionäre der in meiner Beantwortung zu
Frage 6 angeführten Institutionen, die ständig mit den Einstufungen der verschiedenen Ebenen
vertraut sind.
Frage 8:
Wird es in Zukunft Individualförderung geben?
Zu Frage 8:
Die Individualförderung ist ein wesentlicher Teil der Fördermaßnahmen der Österreichischen
Sporthilfe und in den Statuten verankert. Die Förderungen werden auch weiterhin laut
Statuten vergeben werden.
Frage 9:
Wenn ja, nach welchen Richtlinien wird bei der Vergabe von Individualförderung, in Zukunft
vorgegangen werden?
Zu Frage 9:
Wie bereits ausgeführt, ist die Individualförderung ein wesentlicher Teil der
Fördermaßnahmen der Österreichischen Sporthilfe und in den Statuten verankert. Weitere
Informationen zu den Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe sind auch im
Internet unter www.sporthilfe.at abrufbar.