1344/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2000

Bundesministerium für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am 23. Oktober

2000 unter der Nr. 1418/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend

„einem millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzug der Bundesministerin Sickl

insbesondere durch eine Inseratenschaltung in der Kronen Zeitung“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1:

War der millionenschwere Persönlichkeitswerbefeldzug der Frau Sickl mit Ihnen abgestimmt?

 

Frage 2:

War die färbige Werbebeilage in der Kronen Zeitung vom 22. Oktober 2000, als Teil des

millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzuges der Frau Sickl, in der Bundesregierung

abgestimmt?

 

Frage 3:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, wann wurde diese

Leistung ausgeschrieben?

 

Frage 4:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, wer den Auftrag zur

Erteilung dieser Leistung gegeben hat?

Frage 5:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, warum diese Beilage kein

Impressum hat?

 

Frage 6:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, welche Kosten für diese

Beilage angefallen sind?

 

Frage 7:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, warum eine

Werbeeinschaltung zur Pensionsreform, die am 1.10.2000 in Kraft getreten ist, erst am 22.

Oktober 2000 kommt?

 

Frage 8:

Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, ob es solche

Werbeeinschaltungen auch in anderen Medien gab?

 

Zu den Fragen 1 - 8:

Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in

Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen

Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Laut

Art. 69 Abs. 2 erster Satz B - VG besteht die Zuständigkeit des Vizekanzlers/der Vizekanzlerin

lediglich in der Vertretung des Bundeskanzlers. Da die gegenständliche Anfrage keine

Tätigkeiten der Geschäftsführung der Vizekanzlerin zum Gegenstand hat, ersuche ich um

Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.