1344/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2000
Bundesministerium für ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am 23. Oktober
2000 unter der Nr. 1418/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend
„einem millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzug der Bundesministerin Sickl
insbesondere durch eine Inseratenschaltung in der Kronen Zeitung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
War der millionenschwere Persönlichkeitswerbefeldzug der Frau Sickl mit Ihnen abgestimmt?
Frage 2:
War die färbige Werbebeilage in der Kronen Zeitung vom 22. Oktober 2000, als Teil des
millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzuges der Frau Sickl, in der Bundesregierung
abgestimmt?
Frage 3:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, wann wurde diese
Leistung ausgeschrieben?
Frage 4:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, wer den Auftrag zur
Erteilung dieser Leistung gegeben hat?
Frage 5:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, warum diese Beilage kein
Impressum hat?
Frage 6:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, welche Kosten für diese
Beilage angefallen sind?
Frage 7:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, warum eine
Werbeeinschaltung zur Pensionsreform, die am 1.10.2000 in Kraft getreten ist, erst am 22.
Oktober 2000 kommt?
Frage 8:
Ist Ihnen als Vizekanzlerin und Parteivorsitzende der FPÖ bekannt, ob es solche
Werbeeinschaltungen auch in anderen Medien gab?
Zu den Fragen 1 - 8:
Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Laut
Art. 69 Abs. 2 erster Satz B - VG besteht die Zuständigkeit des Vizekanzlers/der Vizekanzlerin
lediglich in der Vertretung des Bundeskanzlers. Da die gegenständliche Anfrage keine
Tätigkeiten der Geschäftsführung der Vizekanzlerin zum Gegenstand hat, ersuche ich um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.