1345/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2000
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar Brix und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Publikationen PNO - Nachrichten" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die PNO - Nachrichten sind dem Bundesministerium für Justiz seit dem Beginn ihres
Erscheinens im Jahre 1997 bekannt. Sie waren schon wiederholt Gegenstand
polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Erhebungen. Auch die im Herbst 2000 in
großer Stückzahl an Personen des öffentlichen Lebens versandte Ausgabe Nr. 17
der genannten Zeitschrift ist dem Bundesministerium für Justiz, aber auch der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt zugekommen. Diese hat bei der Prüfung dieser
Ausgabe einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Verbotsgesetzes nicht
festgestellt.
Der Herausgeber der PNO - Nachrichten wurde unter anderem auch wegen des
Inhaltes von Artikeln, die in der Ausgabe 3 - 4/1998 der PNO - Nachrichten veröffent -
licht worden waren, mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht
Eisenstadt vom 7. November 2000 wegen § 3g Verbotsgesetz zu einer Freiheits -
strafe in der Dauer von drei Jahren, hievon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Dieses
Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte dagegen Nichtig -
keitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat.