1345/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2000

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar Brix und Genossen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend „Publikationen PNO - Nachrichten" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 5:

Die PNO - Nachrichten sind dem Bundesministerium für Justiz seit dem Beginn ihres

Erscheinens im Jahre 1997 bekannt. Sie waren schon wiederholt Gegenstand

polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Erhebungen. Auch die im Herbst 2000 in

großer Stückzahl an Personen des öffentlichen Lebens versandte Ausgabe Nr. 17

der genannten Zeitschrift ist dem Bundesministerium für Justiz, aber auch der

Staatsanwaltschaft Eisenstadt zugekommen. Diese hat bei der Prüfung dieser

Ausgabe einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Verbotsgesetzes nicht

festgestellt.

 

Der Herausgeber der PNO - Nachrichten wurde unter anderem auch wegen des

Inhaltes von Artikeln, die in der Ausgabe 3 - 4/1998 der PNO - Nachrichten veröffent -

licht worden waren, mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht

Eisenstadt vom 7. November 2000 wegen § 3g Verbotsgesetz zu einer Freiheits -

strafe in der Dauer von drei Jahren, hievon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Dieses

Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte dagegen Nichtig -

keitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat.