1347/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2000
Bundesminister für Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
18. Oktober 2000 unter der Nr. 1357/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Personalwechsel und Umorganisation in den Ministerbüros“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Wie schon unter meinem Amtsvorgänger ist im Bundesministerium für Landesverteidigung
im Sinne des § 7 Abs. 10 Bundesministeriengesetz 1986 ein „Kabinett des Bundesministers“
eingerichtet, dem die Stabsstellen „Adjutantur“, „Presse - und Informationsdienst“, „Büro für
Wehrpolitik“ und „Gruppe Kontrollbüro“ angehören. Ich gehe davon aus, dass unter
"Ministerbüro" nur jene Bediensteten der Adjutantur angesprochen sind, die meinen
unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. Dem zufolge stehen mir - abgesehen vom erforder -
lichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - fünf
Bedienstete zur Verfügung.
Zu 2:
Fünf Bedienstete.
Zu 3:
Nach meinem Amtsantritt erfolgte kein "Personalaustausch", sondern es wurden lediglich
zwei freie Arbeitsplätze mit dem Aufgabenbereich „Sekretär“ sowie ein weiterer
Arbeitsplatz, dessen Inhaber sich um eine andere Funktion beworben hatte, nachbesetzt.
Zu 4 bis 6:
Es besteht ein Sondervertrag (§ 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948) mit einem
Bediensteten der Parlamentsdirektion. Von einer „Überzahlung“ kann keine Rede sein, weil
dieser Vertrag ein fixes Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen
Arbeitsplatzwertigkeit vorsieht, womit alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen
abgegolten sind.
Zu 7:
Fünf Sektionen.
Zu 8:
In keiner.
Zu 9:
Ausgehend von der gesetzlichen Altersgrenze (§ 13 Abs. 1 Beamten - Dienstrechtsgesetz
1979) wird voraussichtlich keine der bestehenden Sektionen im Verlaufe dieser Gesetz -
gebungsperiode nachzubesetzen sein.
Zu 10 und 11:
Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden seit meinem Amtsantritt
18 Bedienstete aufgenommen; 89 Bedienstete haben gekündigt bzw. ihren Austritt aus dem
öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis erklärt.
Zu 12:
Die Anzahl der im Bundesministerium für Landesverteidigung beschäftigten Frauen ist der
nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
|
Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen |
Anzahl |
|
A1 |
3 |
|
A2 |
55 |
|
A3 |
168 |
|
A4 |
26 |
|
B |
9 |
|
C |
4 |
|
I/b |
1 |
|
I/c |
6 |
|
I/d |
7 |
|
I/d TB |
2 |
|
v1 |
6 |
|
v2 |
10 |
|
v3 |
110 |
|
v4 |
129 |