1348/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2000
Bundesminister für Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
18. Oktober 2000 unter der Nr. 1367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Übertragung der militärischen Liegenschaften" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Da sich die Anfragesteller auf eine Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen
beziehen, verweise ich diesbezüglich auf die Ausführungen des Bundesministers für
Finanzen in Beantwortung der Anfrage 1366/J.
Zu 2 und 3:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit.
Zu 4:
Die mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16, bewirkte Konzentration
der Angelegenheiten des militärischen Bauwesens beim Bundesministerium für
Landesverteidigung schließt auch die Disposition über eine allfällige Veräußerung von
militärischen Liegenschaften ein. Verkäufe militärischer Liegenschaften stellen
Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen dar und fallen daher in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen.
Zu 5:
Zum Verkauf sind die Carl - Kaserne in Wien, die Prinz Eugen - Kaserne in Stockerau, das
Unterkunfts - und Ausbildungsgebäude in Gainfrain, die Verdross - Kaserne in Imst, die
Rhomberg - Kaserne in Lochau, das Kommandogebäude Riedenburg in Salzburg, die
Wilhelm - Kaserne in Wien sowie die Trollmann - Kaserne in Steyr vorgesehen.
Zu 6:
Für das Jahr 2001 wird aus Kasernen - und Liegenschaftsverkäufen ein Erlös von rund
180 Mio. S erwartet.
Zu 7:
Entgegen der Annahme der Anfragesteller sind Erlöse aus Kasernen - und Liegenschafts -
verkäufen nicht Einnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, sondern des
Bundesministeriums für Finanzen (Kapitel 54 "Bundesvermögen"). Das Bundesfinanz -
gesetzes 2001 enthält aber im Artikel VI Abs. 1 Z 2 eine Ermächtigung des Bundesministers
für Finanzen, wonach 50% der Erlöse aus dem Verkauf militärischer Liegenschaften bei
Bedarf für Zwecke der Landesverteidigung gebunden sind.
Zu 8:
Durch die Zusammenführung aller militärischen Bau - und Liegenschaftsangelegenheiten
(Bundesministeriengesetz - Novelle 2000) beim Bundesministerium für Landesverteidigung
wurde eine seit langem angestrebte Strukturbereinigung in diesem Bereich erreicht. Die
Konzentration der militärischen Bauangelegenheiten bewirkt eine wesentliche
Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine bessere Transparenz in Bezug auf die für
Heeresbauten zur Verfügung stehenden Budgetmittel mit dem Ziel einer nachhaltigen
Effizienzsteigerung.
Zu 9 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit.