1348/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2000

Bundesminister für Landesverteidigung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

18. Oktober 2000 unter der Nr. 1367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Übertragung der militärischen Liegenschaften" gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

Da sich die Anfragesteller auf eine Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen

beziehen, verweise ich diesbezüglich auf die Ausführungen des Bundesministers für

Finanzen in Beantwortung der Anfrage 1366/J.

 

Zu 2 und 3:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für

Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 4:

Die mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16, bewirkte Konzentration

der Angelegenheiten des militärischen Bauwesens beim Bundesministerium für

Landesverteidigung schließt auch die Disposition über eine allfällige Veräußerung von

militärischen Liegenschaften ein. Verkäufe militärischer Liegenschaften stellen

Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen dar und fallen daher in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

Zu 5:

Zum Verkauf sind die Carl - Kaserne in Wien, die Prinz Eugen - Kaserne in Stockerau, das

Unterkunfts - und Ausbildungsgebäude in Gainfrain, die Verdross - Kaserne in Imst, die

Rhomberg - Kaserne in Lochau, das Kommandogebäude Riedenburg in Salzburg, die

Wilhelm - Kaserne in Wien sowie die Trollmann - Kaserne in Steyr vorgesehen.

 

Zu 6:

Für das Jahr 2001 wird aus Kasernen - und Liegenschaftsverkäufen ein Erlös von rund

180 Mio. S erwartet.

 

Zu 7:

Entgegen der Annahme der Anfragesteller sind Erlöse aus Kasernen - und Liegenschafts -

verkäufen nicht Einnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, sondern des

Bundesministeriums für Finanzen (Kapitel 54 "Bundesvermögen"). Das Bundesfinanz -

gesetzes 2001 enthält aber im Artikel VI Abs. 1 Z 2 eine Ermächtigung des Bundesministers

für Finanzen, wonach 50% der Erlöse aus dem Verkauf militärischer Liegenschaften bei

Bedarf für Zwecke der Landesverteidigung gebunden sind.

 

Zu 8:

Durch die Zusammenführung aller militärischen Bau - und Liegenschaftsangelegenheiten

(Bundesministeriengesetz - Novelle 2000) beim Bundesministerium für Landesverteidigung

wurde eine seit langem angestrebte Strukturbereinigung in diesem Bereich erreicht. Die

Konzentration der militärischen Bauangelegenheiten bewirkt eine wesentliche

Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine bessere Transparenz in Bezug auf die für

Heeresbauten zur Verfügung stehenden Budgetmittel mit dem Ziel einer nachhaltigen

Effizienzsteigerung.

 

Zu 9 und 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für

Wirtschaft und Arbeit.