1349/AB XXI.GP
Eingelangt am:13.12.2000
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben
am 14. November 2000 unter der Nr. 1459/J - NR/2000 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend MitarbeiterInnen im Ministerbüro gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Alle seit 4. Februar 2000 im Kabinett der Bundesministerin für auswärtige Angelegen -
heiten verwendeten MitarbeiterInnen gehörten jeweils und gehören auch derzeit dem
auswärtigen Dienst an, kommen also aus dem Haus und werden ausschließlich aus
Bundesmitteln bezahlt.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat hinsichtlich der
MitarbeiterInnen in seinem Kabinett weder Sonderverträge noch Arbeitsleihverträge
abgeschlossen. Soweit einzelne der derzeit im Kabinett der Bundes - ministerin für
auswärtige Angelegenheiten verwendeten MitarbeiterInnen über einen befristeten
Dienstvertrag verfügen, beruht diese Befristung nicht auf dem Umstand ihrer
Dienstleistung im Kabinett, sondern auf der Bestimmung von § 12 Abs. 2 des Bundes -
gesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr.
129/1999, wonach anläßlich der Aufnahme von Vertragsbediensteten in den auswärtigen
Dienst das jeweilige Dienstverhältnis generell zunächst auf höchstens fünf Jahre zu
befristen ist.
Zu Frage 6:
Alle ehemaligen Kabinetts - MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, und zwar auch diejenigen, die in der vorigen Legislaturperiode bzw. vor
dem 4. Februar 2000 im hiesigen Kabinett tätig gewesen sind, gehören nach wie vor dem
auswärtigen Dienst an; es erfolgte also keine Auflösung von Dienstverhältnissen anläßlich
des Beginns der laufenden Legislaturperiode oder aus Anlaß des Wechsels in der
Ressortleitung per 04. Februar 2000.