1349/AB XXI.GP

Eingelangt am:13.12.2000

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben

am 14. November 2000 unter der Nr. 1459/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend MitarbeiterInnen im Ministerbüro gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Alle seit 4. Februar 2000 im Kabinett der Bundesministerin für auswärtige Angelegen -

heiten verwendeten MitarbeiterInnen gehörten jeweils und gehören auch derzeit dem

auswärtigen Dienst an, kommen also aus dem Haus und werden ausschließlich aus

Bundesmitteln bezahlt.

 

Zu Frage 5:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat hinsichtlich der

MitarbeiterInnen in seinem Kabinett weder Sonderverträge noch Arbeitsleihverträge

abgeschlossen. Soweit einzelne der derzeit im Kabinett der Bundes - ministerin für

auswärtige Angelegenheiten verwendeten MitarbeiterInnen über einen befristeten

Dienstvertrag verfügen, beruht diese Befristung nicht auf dem Umstand ihrer

Dienstleistung im Kabinett, sondern auf der Bestimmung von § 12 Abs. 2 des Bundes -

gesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr.

129/1999, wonach anläßlich der Aufnahme von Vertragsbediensteten in den auswärtigen

Dienst das jeweilige Dienstverhältnis generell zunächst auf höchstens fünf Jahre zu

befristen ist.

Zu Frage 6:

 

Alle ehemaligen Kabinetts - MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten, und zwar auch diejenigen, die in der vorigen Legislaturperiode bzw. vor

dem 4. Februar 2000 im hiesigen Kabinett tätig gewesen sind, gehören nach wie vor dem

auswärtigen Dienst an; es erfolgte also keine Auflösung von Dienstverhältnissen anläßlich

des Beginns der laufenden Legislaturperiode oder aus Anlaß des Wechsels in der

Ressortleitung per 04. Februar 2000.