1350/AB XXI.GP

Eingelangt am:13.12.2000

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter KOSTELKA und Genossen haben

am 23. November 2000 unter der Nr. 1534/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Neben den erforderlichen Sekretariats - und Kanzleikräften waren im Kabinett der

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten am 01. Dezember 2000 die

nachstehend angeführten ReferentInnen beschäftigt:

 

                Dr. Wolfgang Loibl,

                Dr. Ulrike Tilly,

                Mag. Christina Kokkinakis,

                Dr. Andreas Liebmann - Holzmann und

                Mag. Arthur Winkler - Hermaden.

 

Diese MitarbeiterInnen gehören alle dem höheren auswärtigen Dienst (Verwendungs -

gruppe A 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes gemäß BDG 1979 bzw. Entlohnungs -

gruppe v1 des Verwaltungsdienstes gemäß VBG 1948) an.

Zu Frage 2:

 

Die vorgenannten MitarbeiterInnen sind am 01. Dezember 2000 jeweils mit der

Wahrnehmung folgender Aufgabenbereiche betraut gewesen:

 

Dr. Wolfgang Loibl: Leitung des Kabinetts der Bundesministerin; allgemeine

                                 Koordination; Ministerrats - Angelegenheiten; Verwaltungs - und

                                 Personalangelegenheiten

 

Dr. Ulrike Tilly: EU, Wirtschaft, Kultur;

 

Mag. Christina Kokkinakis: Politische Sektion, Völkerrecht;

 

Dr. Andreas Liebmann - Holzmann: EZA, Parlament;

 

Mag. Arthur Winkler - Hermaden: Rechts - und Konsularangelegenheiten.

 

Zu Frage 3:

 

Neben ihrem Grundgehalt erhalten die vorgenannten öffentlich Bediensteten die

gegebenenfalls gemäß § 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 73 Vertragsbedienstetengesetz

1948 vorgeschriebene, der Wertigkeit ihres jeweiligen Arbeitsplatzes gemäß § 137 BDG

1979 entsprechende Funktionszulage in der gesetzlichen Höhe, soweit ihnen nicht ein

Fixgehalt gemäß § 31 Gehaltsgesetz 1956 bzw. ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74

Vertragsbedienstetengesetz 1948 gebührt.

 

Die von den im Kabinett beschäftigten öffentlich Bediensteten auf Anordnung geleisteten

Überstunden werden diesen gemäß den jeweils auf sie anzuwendenden gesetzlichen

Bestimmungen (wie z.B. § 49 BDG 1979 und § 16 Gehaltsgesetz 1956) einzeln

abgegolten, soweit ihnen nicht ein gesetzlich auch alle zeitlichen und mengenmäßigen

Mehrleistungen abgeltender Monatsbezug gebührt, wie etwa ein Fixgehalt nach § 31

Gehaltsgesetz 1956 oder ein fixes Monatsentgelt nach § 74 Vertragsbedienstetengesetz

1948, und soweit sie zu ihrem Grundgehalt nicht eine nach § 30 Abs. 4 Gehaltsgesetz

1956 auch alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgeltende Funktions -

zulage beziehen. Überstunden fallen daher nur für eine/n MitarbeiterIn an.

 

Aufgrund des Datenschutzes sind keine detaillierteren Angaben zulässig.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat hinsichtlich der in den

Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten MitarbeiterInnen weder Arbeitsleihverträge

noch Sonderverträge abgeschlossen.

 

Zu Frage 6:

 

Für den Zeitraum vom 1. April 2000 bis einschließlich 31. Dezember 2000 wird sich der

Personalaufwand aller MitarbeiterInnen (einschließlich Sekretariats -  und Kanzleikräften)

des Kabinetts der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf voraussichtlich

insgesamt öS 5,7 Millionen belaufen; für das gesamte Jahr 2001 ist der

Personalaufwand aller MitarbeiterInnen (einschließlich Sekretariats - und Kanzleikräften)

des Kabinetts auf voraussichtlich insgesamt öS 7,5 Millionen zu schätzen.