1351/AB XXI.GP

Eingelangt am:14.12.2000

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1320/J - NR/2000, betreffend

Gefährdung von ÖBB Lehrwerkstätten und qualifizierten Ausbildungsplätzen, die die

Abgeordneten Silhavy und GenossInnen am 11. Oktober 2000 an meinen

Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Die zusätzlichen Ausbildungsstellen für Lehrlinge bei den ÖBB stehen in keinem

Zusammenhang mit einer Kürzung von Infrastrukturmitteln. Außerdem ist mir keine

beabsichtigte Kürzung der Infrastrukturmittel für die ÖBB bekannt geworden. Im

Gegenteil, nunmehr stehen dem ÖBB - Infrastrukturbereich im Kapitel 65 anstelle 9,35

Mrd öS für das Jahr 2001 nunmehr 16,95 Mrd öS zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

 

Es ist richtig, dass zur Finanzierung von Lehrlingen des Infrastrukturbereiches auch

Infrastrukturmittel herangezogen werden. In besonderen Fällen wurden zur

Umsetzung des nationalen Beschäftigungsprogrammes (Lehrlingsoffensive) der

damaligen Bundesregierung ausnahmsweise auch weitere ÖBB - Lehrlinge aus

Infrastrukturmittel finanziert.

 

Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6:

 

Grundsätzliche Vorbemerkung

Auf Grund des Bundesbahngesetzes 1992 sind die Österreichischen Bundesbahnen

zu einer betriebswirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet (§ 1). Das

Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß §12 auf „allgemeine

verkehrspolitische Fälle“ und „Naturkatastrophen“ reduziert. Es wird daher die Zahl

der jährlich in Ausbildung zu nehmenden Lehrlinge ausschließlich durch den

innerbetrieblichen Bedarf der ÖBB bestimmt, der durchschnittlich zwischen 80 und

100 Lehrlingen pro Jahr liegt. Die Ausbildung einer über diesen Bedarf

hinausgehenden Anzahl von Auszubildenden (ca. 360 Ausbildungsplätze pro Jahr

Gesamtkapazität) ist aus unternehmenspolitischer Sicht nur dann möglich, wenn die

Ausbildungskosten anderwertig - als durch Absatzmittel der ÖBB - getragen werden.

Leider lässt das durch das Parlament beschlossene Bundesbahngesetz 1992 nur

diesen Weg zu.

 

Privatstiftung für Berufsausbildung

Die ÖBB als Gründungsstifter der Privatstiftung für Berufsausbildung (‚,ÖBB -

Lehrlingsstiftung“) haben mir zu diesem Problembereich folgende Informationen

übermittelt, die ich nunmehr wiedergebe:

 

Um einer Reduzierung der auf hohem Niveau befindlichen und aus erheblichen

Steuermitteln finanzierten Infrastruktur für die Lehrlingsausbildung

entgegenzuwirken, hat das Unternehmen ÖBB die Privatstiftung für

Berufsausbildung gegründet. Die Privatstiftung für Berufsausbildung ist eine

besondere selbständige Ausbildungseinrichtung im Sinne des § 30

Berufsausbildungsgesetz (BAG). Zweck der Stiftung ist die Ausbildung von

Lehrlingen in verschiedenen Berufsrichtungen.

 

Die Privatstiftung für Berufsausbildung hat ihre Tätigkeit erstmals im Lehrjahr

1997/1998 aufgenommen. Für diese Tätigkeit bzw. für die Aufnahme von Lehrlingen

ist vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eine Bewilligung gemäß § 30 BAG

erforderlich. Für das Lehrjahr 1997/1998 wurde die Bewilligung für 158 Lehrlinge für

vorerst ein Jahr erteilt, 1998 wurde die Bewilligung auf die restliche

Ausbildungsdauer erstreckt.

 

Für das Lehrjahr 1998/1999 beantragte die Privatstiftung für Berufsausbildung die

Bewilligung von weiteren 205 Ausbildungsplätzen in unterschiedlichen

Bundesländern. Diesem Antrag gab der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten hinsichtlich 53 Auszubildender im Bundesland Oberösterreich und

hinsichtlich 25 Auszubildender in Niederösterreich statt, wobei die Genehmigungen

mit Auflagen nach dem JASG (Jugendausbildungssicherungsgesetz) verbunden

waren.

 

Diese Auflagen hätten jedoch die Konditionen der 1998 aufgenommenen

Auszubildenden gegenüber den 1997 aufgenommenen sowie den ÖBB - Lehrlingen

verschlechtert. Außerdem hätten diese Lehrverhältnisse innerhalb der

Ausbildungszeit in reguläre Lehrverhältnisse übergeführt werden müssen, was eine

Übernahme als ÖBB - Lehrlinge oder eine Abgabe an andere Betriebe bedeutet hätte.

Diese Auflage wäre der Idee der Auslastung der vollen Kapazitäten der ÖBB -

Lehrwerkstätten durch die Privatstiftung für Berufsausbildung entgegengestanden

Eine diesbezüglich beim Verfassungsgerichtshof eingereichte Beschwerde wurde

aus Verfahrensmängeln abgewiesen.

 

Der Antrag hinsichtlich weiterer 127 Auszubildender wurde durch den

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten abgewiesen. Dieser abweisende

Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes aufgehoben. Ein

diesbezüglicher Ersatzbescheid ist bisher nicht ergangen.

 

Auf Grund dieser ungeklärten rechtlichen Situation bezüglich der 205

Stiftungslehrlinge mit Eintrittsdatum 1.9.1998 entschloss sich der Vorstand der

Österreichischen Bundesbahnen zu einer Übernahme dieser Lehrlinge durch die

ÖBB - Infrastruktur. Der damalige Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

stimmte dieser Übernahme, somit der Finanzierung dieser Ausbildungsplätze über

das Infrastrukturbudget, zu.

 

Für das Lehrjahr 1999/2000 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die

Genehmigung von 58 Ausbildungsplätzen beim Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten beantragt. Diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine

Entscheidung ergangen.

Im Herbst 1999 wurden diese 58 Ausbildungsplätze erneut mit Zustimmung des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr von der ÖBB - Infrastruktur

übernommen.

 

Für das Lehrjahr 2000/2001 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die

Genehmigung von 58 Ausbildungsplätzen beim Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten beantragt. Auch diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine

Entscheidung der Behörde ergangen.

 

Seitens der Privatstiftung für Berufsausbildung wurden daraufhin bezüglich der nicht

erledigten Anträge im Juli 2000 Säumnisbeschwerden beim Verwaltungsgerichtshof

erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat in Verfügungen im August 2000 den

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, innerhalb von drei Monaten

die versäumten Bescheide zu erlassen oder den Grund der Nichtentscheidung dem

Verwaltungsgerichtshof darzulegen.

 

Im Herbst 2000 konnte der Übernahme der für das Lehrjahr 2000/2001 beantragten

und nicht genehmigten 58 Ausbildungsplätze in die ÖBB - Infrastruktur auf Grund der

budgetären Situation vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

nicht mehr zugestimmt werden. Es erfolgte keine Aufnahme, da das Auffangnetz

,,Infrastrukturbudget“ nur als vorübergehende Notmaßnahme anzusehen ist (Mittel

des ÖBB - Infrastrukturbudgets im Rahmen eines eigenen Verrechnungskreises).

 

Für das Lehrjahr 2001/2002 wurde seitens der Privatstiftung für Berufsausbildung

wieder ein Antrag für 58 Ausbildungsplätze beim Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit eingebracht.

 

Das Weiterbestehen der ÖBB - Lehrwerkstätten hängt sehr eng mit dem Fortbestehen

der Privatstiftung für Berufsausbildung zusammen. Können die Kapazitäten der

Lehrwerkstätten nicht voll ausgenützt werden, müssen die ÖBB aus

betriebswirtschaftlichen Gründen eine Zusammenlegung bzw. Schließung einzelner

Lehrwerkstätten in Erwägung ziehen.

Abschließende Bemerkungen zum ÖBB - Lehrlingswesen

Für die vorbildliche Ausbildung und die Vermittlung von Fertigkeiten und

Kenntnissen, die weit über das in den Ausbildungsvorschriften Vorgesehene

hinausgehen sowie der guten Ausbildungserfolge, erhielt das Unternehmen ÖBB

durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten 1995 die

Berechtigung den Titel: „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ zu

führen.

 

Auch in diesem Jahr bestanden 98 % aller zur Lehrabschlussprüfung angetretenen

Lehrlinge die Prüfung, 18 % davon sogar mit „ausgezeichnetem Erfolg“. Aufgrund der

umfassenden Ausbildung der Lehrlinge legen immer wieder einige davon auch eine

Lehrabschlussprüfung in einem 2. oder 3. verwandten Lehrberuf ab. Durch die

innerbetriebliche Jobbörse wird versucht, den Lehrabsolventen eine

ausbildungsbezogene Beschäftigung bei den ÖBB zu vermitteln.

 

Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes 1992 sind die Österreichischen

Bundesbahnen verpflichtet, den Betrieb nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu

führen. Es wird daher die Zahl der jährlich bei den ÖBB in Ausbildung zu nehmenden

Lehrlinge durch den innerbetrieblichen Bedarf festgelegt.

 

Zurzeit erfolgt die Ausbildung in folgenden Lehrberufen:

 

Lehrwerkstätte

 Lehrberuf

 Anzahl

LW Wien

 Maschinenbautechniker/-in

 130

Floridsdorf

 Elektromaschinenbautechniker/-in

 155

 

Zerspanungstechniker/-in

 11

LW St.Pölten

 Elektroanlagentechniker/-in

 109

LW Linz

 Maschinenbautechniker/-in

 81

 

Elektromaschinentechniker/-in

 101

LW Knittelfeld

 Maschinenbautechniker/-in

 136

 

Elektrobetriebstechniker/-in

 10

LW Attnang/P

 Maschinenbautechniker/-in

 57

LW Salzburg

 Maschinenbautechniker/-in

 70

LW Innsbruck

 Maschinenbautechniker/-in

 39


 

 

 

 

 

 Elektrobetriebstechniker/-in

 17

LW Feldkirch

 Maschinenbautechniker/-in

 36

 

Elektrobetriebstechniker/-in

 19

 

 Kfz - Mechaniker

 2

LW Graz

 Maschinenbautechniker/-in

 39

 

Elektromaschinentechniker/-in

 16

LW Wien Innstraße

 Maschinenbaufertigungstechniker/-in

 81

LW Wien Penzing

 Elektroinstallationstechniker

 103

LW Wien Liesing

 Kfz - Mechaniker

 43

 

 Kfz - Elektriker

 6

Telekom Austria

 EDV und Telekommunikationstechniker/-in

 59

Güterverkehr Region Wien

 Speditonskaufmann/-frau

 20

 

Durch die Verknüpfung der Praxis mit der Theorie und der Unterweisungsmethode

nach der ,,Projektbezogenen Qualifikation" in der Ausbildung, wird ein hoher Grad an

Motivation erreicht und die Selbständigkeit und Selbsttätigkeit der Auszubildenden

gefördert. Dies bewirkt, dass bereits im zweiten Lehrjahr, zusätzlich zu den

Erfordernissen des Berufsbildes, mit Spezialausbildungen auf computergesteuerten

Werkzeugmaschinen, im computerunterstützten Zeichnen und der Erstellung von

speicherprogrammierbaren Steuerungen sowie der Elektrotechnik und Elektronik

begonnen werden kann. Durch die bei den ÖBB benötigte umfassende Ausbildung

erhalten geeignete Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr Kenntnisse und Fertigkeiten für

andere, verwandte Lehrberufe, sodass sie befähigt sind, die Lehrabschlussprüfung in

mehreren Lehrberufen ablegen zu können.

 

Infolge der stetig fortschreitenden Modernisierung der Betriebsmittel der ÖBB und die

Übernahme neuer Aufgabenbereiche durch das Unternehmen wird versucht, auch in

anderen Lehrberufen auszubilden. Demnach werden seit September 2000 beim GB

Güterverkehr erstmals Speditionskaufleute ausgebildet.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Für die Attraktivierung der Südbahnstrecke sind derzeit im Wesentlichen

nachstehende Infrastrukturausbaumaßnahmen den Österreichischen Bundesbahnen

sowie der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG zur Planung bzw. zum Bau

übertragen.

 

 

Projekt

 Vorläufige

 Gesamtkosten

 (Mio ATS)

 

 

 Vorläufige

 Investitions-

 mittel für

 2001

 (Mio ATS)

 Vorläufige

 Investitions-

 mittel für

 2002

 (Mio ATS)

 Vorläufige

 Investitionsm

 ittel für

 2003

 (Mio ATS)

Wien Südbahnhof:

Bahnhofsoffensive (Phase 2)

 116,34

 

 -

 

 16,05

 

 36,11

Meidling: Umbau der

Gleisanlagen

 169,35

 

 48,95

 

 27,20

 

 11,55

Baden: Bahnhofsoffensive

 81,00

 40,55

 33,73

 -

Wiener Neustadt:

Bahnhofsverbesserung

 579,00

 

 121,70

 

 200,34

 

 89,78

Gloggnitz: Bahnhofsumbau

 389,84

 134,71

 61,94

 4,44

Bruck a.d. Mur:

Bahnhofsoffensive

 156,00

 

 77,34

 

 57,42

 

 

Graz Hbf

Bahnhofsverbesserung

 

 106,37

 32,93

 28,23

Terminal Werndorf

 1.048,10

 274,20

 278,90

 71,80

Zeltweg: Errichtung Mittelstellwerk

 66,15

 31,10

 29,15

 3,00

St. Veit a.d. Glan - Klagenfurt:

zweigleisiger Ausbau

 994,40

 

 200,13

 

 101,29

 

 1,12

Klagenfurt:

Bahnhofsverbesserung

 147,00

 

 18,27

 

 45,66

 

 45,66

 

 

Zu Frage 9:

 

Auf Grundlage der ergangenen Informationen konnte für das Jahr 2001 der

budgetäre Rahmen für die Infrastrukturzahlungen beträchtlich erhöht werden; das

Abschieben auf ein Abstellgleis ist daher nicht gegeben.

Zu Frage 10:

 

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungsbestellungen des Bundes haben einen

beträchtlichen Umfang und kommen verschiedenen bedürftigen

Bevölkerungsschichten zugute, sodass die Bedeutung unumstritten ist.

 

1. Ausgangslage

 

Die ÖBB erbringen auch Verkehrsleistungen, die erwerbswirtschaftlich orientierte

Unternehmen nicht erstellen würden, da diese keine Gewinnchance zulassen. Es ist

jedoch aus verkehrs -, regional -, sozial - und umweltpolitischen Gründen notwendig,

die Erstellung von Verkehrsleistungen zu verlangen,

 

o die aufgrund einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht kostendeckend erbracht werden

   können und

o daher ohne gesonderte Beauftragung auch nicht erbracht werden.

 

Da Verkehrsleistungen aus gesamtwirtschaftlichem Interesse durch den Interessen -

ten (Besteller) gesondert zu beauftragen und auch zu bezahlen sind, werden

 

o mit den ÖBB und den übrigen österreichischen Schienenbahnen (sogenannte Pri -

   vatbahnen, wie z.B. ROeEE, GKE, Stern & Hafferl, Wiener Lokalbahnen)

o regelmäßig privatrechtliche Verträge abgeschlossen

o in denen genau definierte Leistungen im gesamten Bundesgebiet

o zu im vornherein vereinbarten Preis bundeseinheitlich erbracht werden

o die nach Vorliegen des Leistungsberichtes der ÖBB kontrolliert und genau abge -

   rechnet werden.

 

2. Mehrjähriger Bestellrahmen

 

Der gem. § 3 (1) Bundesbahngesetz 1992 abgeschlossene mehrjährige Bestellrah -

men gilt für die ÖBB und alle österreichischen Privatbahnen gleichermaßen und legt

fest, aufgrund welcher Modalitäten rechtlichen Rahmenbedingungen, Leistungskrite -

rien, sonstigen Verpflichtungen etc. durch den Bund gemeinwirtschaftliche Leistun -

gen bei den ÖBB und den übrigen Schienenbahnen bestellt werden

 

Der vorgesehene Bestellrahmen für den Zeitraum 1999 bis inclusive 2003 (5

Jahre) soll 45 Mrd öS betragen.

Auf Basis dieses mehrjährigen Bestellrahmens schließt der/die Bundesminister/in für

Verkehr, Innovation und Technologie mit den ÖBB jährlich einen Bestellvertrag über

die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ab, der zweigeteilt aufgebaut ist:

 

a) formalrechtlicher Teil (Leistungspartner, Kündigung, Gerichtsstand, Abrechnungs -

    modalitäten, Fristen, allg. Vertragsbestimmungen etc.) galt 1996 bis Ende 1998

    (um ohnedies unbestrittene Vertragsteile nicht immer Jahr für Jahr festlegen zu

    müssen)

 

b) Anlagenteil (Anlage 1 bis 5) regelt die inhaltlichen Verpflichtungen zwischen dem

    Bund als Besteller und Bezahler von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den

    ÖBB als Ersteller der entsprechenden Leistungen und galt jeweils nur für ein

    Jahr.

 

Für 2000 wurde ein entsprechender Vertrag mit einem Bestellwert von 8,4 Mrd öS

geschlossen, für 2001 stehen 8,2 Mrd öS zur Verfügung.