1351/AB XXI.GP
Eingelangt am:14.12.2000
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1320/J - NR/2000, betreffend
Gefährdung von ÖBB Lehrwerkstätten und qualifizierten Ausbildungsplätzen, die die
Abgeordneten Silhavy und GenossInnen am 11. Oktober 2000 an meinen
Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die zusätzlichen Ausbildungsstellen für Lehrlinge bei den ÖBB stehen in keinem
Zusammenhang mit einer Kürzung von Infrastrukturmitteln. Außerdem ist mir keine
beabsichtigte Kürzung der Infrastrukturmittel für die ÖBB bekannt geworden. Im
Gegenteil, nunmehr stehen dem ÖBB - Infrastrukturbereich im Kapitel 65 anstelle 9,35
Mrd öS für das Jahr 2001 nunmehr 16,95 Mrd öS zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Es ist richtig, dass zur Finanzierung von Lehrlingen des Infrastrukturbereiches auch
Infrastrukturmittel herangezogen werden. In besonderen Fällen wurden zur
Umsetzung des nationalen Beschäftigungsprogrammes (Lehrlingsoffensive) der
damaligen Bundesregierung ausnahmsweise auch weitere ÖBB - Lehrlinge aus
Infrastrukturmittel finanziert.
Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6:
Grundsätzliche Vorbemerkung
Auf Grund des Bundesbahngesetzes 1992 sind die Österreichischen Bundesbahnen
zu einer betriebswirtschaftlichen
Betriebsführung verpflichtet (§ 1). Das
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß §12 auf „allgemeine
verkehrspolitische Fälle“ und „Naturkatastrophen“ reduziert. Es wird daher die Zahl
der jährlich in Ausbildung zu nehmenden Lehrlinge ausschließlich durch den
innerbetrieblichen Bedarf der ÖBB bestimmt, der durchschnittlich zwischen 80 und
100 Lehrlingen pro Jahr liegt. Die Ausbildung einer über diesen Bedarf
hinausgehenden Anzahl von Auszubildenden (ca. 360 Ausbildungsplätze pro Jahr
Gesamtkapazität) ist aus unternehmenspolitischer Sicht nur dann möglich, wenn die
Ausbildungskosten anderwertig - als durch Absatzmittel der ÖBB - getragen werden.
Leider lässt das durch das Parlament beschlossene Bundesbahngesetz 1992 nur
diesen Weg zu.
Privatstiftung für Berufsausbildung
Die ÖBB als Gründungsstifter der Privatstiftung für Berufsausbildung (‚,ÖBB -
Lehrlingsstiftung“) haben mir zu diesem Problembereich folgende Informationen
übermittelt, die ich nunmehr wiedergebe:
Um einer Reduzierung der auf hohem Niveau befindlichen und aus erheblichen
Steuermitteln finanzierten Infrastruktur für die Lehrlingsausbildung
entgegenzuwirken, hat das Unternehmen ÖBB die Privatstiftung für
Berufsausbildung gegründet. Die Privatstiftung für Berufsausbildung ist eine
besondere selbständige Ausbildungseinrichtung im Sinne des § 30
Berufsausbildungsgesetz (BAG). Zweck der Stiftung ist die Ausbildung von
Lehrlingen in verschiedenen Berufsrichtungen.
Die Privatstiftung für Berufsausbildung hat ihre Tätigkeit erstmals im Lehrjahr
1997/1998 aufgenommen. Für diese Tätigkeit bzw. für die Aufnahme von Lehrlingen
ist vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eine Bewilligung gemäß § 30 BAG
erforderlich. Für das Lehrjahr 1997/1998 wurde die Bewilligung für 158 Lehrlinge für
vorerst ein Jahr erteilt, 1998 wurde die Bewilligung auf die restliche
Ausbildungsdauer erstreckt.
Für das Lehrjahr 1998/1999 beantragte die Privatstiftung für Berufsausbildung die
Bewilligung von weiteren 205 Ausbildungsplätzen in unterschiedlichen
Bundesländern. Diesem Antrag gab der
Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten hinsichtlich 53 Auszubildender im Bundesland Oberösterreich und
hinsichtlich 25 Auszubildender in Niederösterreich statt, wobei die Genehmigungen
mit Auflagen nach dem JASG (Jugendausbildungssicherungsgesetz) verbunden
waren.
Diese Auflagen hätten jedoch die Konditionen der 1998 aufgenommenen
Auszubildenden gegenüber den 1997 aufgenommenen sowie den ÖBB - Lehrlingen
verschlechtert. Außerdem hätten diese Lehrverhältnisse innerhalb der
Ausbildungszeit in reguläre Lehrverhältnisse übergeführt werden müssen, was eine
Übernahme als ÖBB - Lehrlinge oder eine Abgabe an andere Betriebe bedeutet hätte.
Diese Auflage wäre der Idee der Auslastung der vollen Kapazitäten der ÖBB -
Lehrwerkstätten durch die Privatstiftung für Berufsausbildung entgegengestanden
Eine diesbezüglich beim Verfassungsgerichtshof eingereichte Beschwerde wurde
aus Verfahrensmängeln abgewiesen.
Der Antrag hinsichtlich weiterer 127 Auszubildender wurde durch den
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten abgewiesen. Dieser abweisende
Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes aufgehoben. Ein
diesbezüglicher Ersatzbescheid ist bisher nicht ergangen.
Auf Grund dieser ungeklärten rechtlichen Situation bezüglich der 205
Stiftungslehrlinge mit Eintrittsdatum 1.9.1998 entschloss sich der Vorstand der
Österreichischen Bundesbahnen zu einer Übernahme dieser Lehrlinge durch die
ÖBB - Infrastruktur. Der damalige Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
stimmte dieser Übernahme, somit der Finanzierung dieser Ausbildungsplätze über
das Infrastrukturbudget, zu.
Für das Lehrjahr 1999/2000 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die
Genehmigung von 58 Ausbildungsplätzen beim Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten beantragt. Diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine
Entscheidung ergangen.
Im Herbst 1999 wurden diese 58 Ausbildungsplätze erneut mit Zustimmung des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr von der ÖBB - Infrastruktur
übernommen.
Für das Lehrjahr 2000/2001 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die
Genehmigung von 58 Ausbildungsplätzen beim Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten beantragt. Auch diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine
Entscheidung der Behörde ergangen.
Seitens der Privatstiftung für Berufsausbildung wurden daraufhin bezüglich der nicht
erledigten Anträge im Juli 2000 Säumnisbeschwerden beim Verwaltungsgerichtshof
erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat in Verfügungen im August 2000 den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, innerhalb von drei Monaten
die versäumten Bescheide zu erlassen oder den Grund der Nichtentscheidung dem
Verwaltungsgerichtshof darzulegen.
Im Herbst 2000 konnte der Übernahme der für das Lehrjahr 2000/2001 beantragten
und nicht genehmigten 58 Ausbildungsplätze in die ÖBB - Infrastruktur auf Grund der
budgetären Situation vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
nicht mehr zugestimmt werden. Es erfolgte keine Aufnahme, da das Auffangnetz
,,Infrastrukturbudget“ nur als vorübergehende Notmaßnahme anzusehen ist (Mittel
des ÖBB - Infrastrukturbudgets im Rahmen eines eigenen Verrechnungskreises).
Für das Lehrjahr 2001/2002 wurde seitens der Privatstiftung für Berufsausbildung
wieder ein Antrag für 58 Ausbildungsplätze beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit eingebracht.
Das Weiterbestehen der ÖBB - Lehrwerkstätten hängt sehr eng mit dem Fortbestehen
der Privatstiftung für Berufsausbildung zusammen. Können die Kapazitäten der
Lehrwerkstätten nicht voll ausgenützt werden, müssen die ÖBB aus
betriebswirtschaftlichen Gründen eine Zusammenlegung bzw. Schließung einzelner
Lehrwerkstätten in Erwägung ziehen.
Abschließende Bemerkungen zum ÖBB - Lehrlingswesen
Für die vorbildliche Ausbildung und die Vermittlung von Fertigkeiten und
Kenntnissen, die weit über das in den Ausbildungsvorschriften Vorgesehene
hinausgehen sowie der guten Ausbildungserfolge, erhielt das Unternehmen ÖBB
durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten 1995 die
Berechtigung den Titel: „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ zu
führen.
Auch in diesem Jahr bestanden 98 % aller zur Lehrabschlussprüfung angetretenen
Lehrlinge die Prüfung, 18 % davon sogar mit „ausgezeichnetem Erfolg“. Aufgrund der
umfassenden Ausbildung der Lehrlinge legen immer wieder einige davon auch eine
Lehrabschlussprüfung in einem 2. oder 3. verwandten Lehrberuf ab. Durch die
innerbetriebliche Jobbörse wird versucht, den Lehrabsolventen eine
ausbildungsbezogene Beschäftigung bei den ÖBB zu vermitteln.
Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes 1992 sind die Österreichischen
Bundesbahnen verpflichtet, den Betrieb nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu
führen. Es wird daher die Zahl der jährlich bei den ÖBB in Ausbildung zu nehmenden
Lehrlinge durch den innerbetrieblichen Bedarf festgelegt.
Zurzeit erfolgt die Ausbildung in folgenden Lehrberufen:
|
Lehrwerkstätte |
Lehrberuf |
Anzahl |
|
LW Wien |
Maschinenbautechniker/-in |
130 |
|
Floridsdorf |
Elektromaschinenbautechniker/-in |
155 |
|
|
Zerspanungstechniker/-in |
11 |
|
LW St.Pölten |
Elektroanlagentechniker/-in |
109 |
|
LW Linz |
Maschinenbautechniker/-in |
81 |
|
|
Elektromaschinentechniker/-in |
101 |
|
LW Knittelfeld |
Maschinenbautechniker/-in |
136 |
|
|
Elektrobetriebstechniker/-in |
10 |
|
LW Attnang/P |
Maschinenbautechniker/-in |
57 |
|
LW Salzburg |
Maschinenbautechniker/-in |
70 |
|
LW Innsbruck |
Maschinenbautechniker/-in |
39 |
|
|
|
|
|
|
Elektrobetriebstechniker/-in |
17 |
|
LW Feldkirch |
Maschinenbautechniker/-in |
36 |
|
|
Elektrobetriebstechniker/-in |
19 |
|
|
Kfz - Mechaniker |
2 |
|
LW Graz |
Maschinenbautechniker/-in |
39 |
|
|
Elektromaschinentechniker/-in |
16 |
|
LW Wien Innstraße |
Maschinenbaufertigungstechniker/-in |
81 |
|
LW Wien Penzing |
Elektroinstallationstechniker |
103 |
|
LW Wien Liesing |
Kfz - Mechaniker |
43 |
|
|
Kfz - Elektriker |
6 |
|
Telekom Austria |
EDV und Telekommunikationstechniker/-in |
59 |
|
Güterverkehr Region Wien |
Speditonskaufmann/-frau |
20 |
Durch die Verknüpfung der Praxis mit der Theorie und der Unterweisungsmethode
nach der ,,Projektbezogenen Qualifikation" in der Ausbildung, wird ein hoher Grad an
Motivation erreicht und die Selbständigkeit und Selbsttätigkeit der Auszubildenden
gefördert. Dies bewirkt, dass bereits im zweiten Lehrjahr, zusätzlich zu den
Erfordernissen des Berufsbildes, mit Spezialausbildungen auf computergesteuerten
Werkzeugmaschinen, im computerunterstützten Zeichnen und der Erstellung von
speicherprogrammierbaren Steuerungen sowie der Elektrotechnik und Elektronik
begonnen werden kann. Durch die bei den ÖBB benötigte umfassende Ausbildung
erhalten geeignete Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr Kenntnisse und Fertigkeiten für
andere, verwandte Lehrberufe, sodass sie befähigt sind, die Lehrabschlussprüfung in
mehreren Lehrberufen ablegen zu können.
Infolge der stetig fortschreitenden Modernisierung der Betriebsmittel der ÖBB und die
Übernahme neuer Aufgabenbereiche durch das Unternehmen wird versucht, auch in
anderen Lehrberufen auszubilden. Demnach werden seit September 2000 beim GB
Güterverkehr erstmals Speditionskaufleute ausgebildet.
Zu den Fragen 7 und 8:
Für die Attraktivierung der Südbahnstrecke sind derzeit im Wesentlichen
nachstehende
Infrastrukturausbaumaßnahmen den Österreichischen Bundesbahnen
sowie der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG zur Planung bzw. zum Bau
übertragen.
Projekt |
Vorläufige Gesamtkosten (Mio ATS)
|
Vorläufige Investitions- mittel für 2001 (Mio ATS) |
Vorläufige Investitions- mittel für 2002 (Mio ATS) |
Vorläufige Investitionsm ittel für 2003 (Mio ATS) |
|
Wien Südbahnhof: Bahnhofsoffensive (Phase 2) |
116,34
|
-
|
16,05
|
36,11 |
|
Meidling: Umbau der Gleisanlagen |
169,35
|
48,95
|
27,20
|
11,55 |
|
Baden: Bahnhofsoffensive |
81,00 |
40,55 |
33,73 |
- |
|
Wiener Neustadt: Bahnhofsverbesserung |
579,00
|
121,70
|
200,34
|
89,78 |
|
Gloggnitz: Bahnhofsumbau |
389,84 |
134,71 |
61,94 |
4,44 |
|
Bruck a.d. Mur: Bahnhofsoffensive |
156,00
|
77,34
|
57,42
|
|
|
Graz Hbf Bahnhofsverbesserung |
|
106,37 |
32,93 |
28,23 |
|
Terminal Werndorf |
1.048,10 |
274,20 |
278,90 |
71,80 |
|
Zeltweg: Errichtung Mittelstellwerk |
66,15 |
31,10 |
29,15 |
3,00 |
|
St. Veit a.d. Glan - Klagenfurt: zweigleisiger Ausbau |
994,40
|
200,13
|
101,29
|
1,12 |
|
Klagenfurt: Bahnhofsverbesserung |
147,00
|
18,27
|
45,66
|
45,66 |
Zu Frage 9:
Auf Grundlage der ergangenen Informationen konnte für das Jahr 2001 der
budgetäre Rahmen für die Infrastrukturzahlungen beträchtlich erhöht werden; das
Abschieben auf ein Abstellgleis ist daher
nicht gegeben.
Zu Frage 10:
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungsbestellungen des Bundes haben einen
beträchtlichen Umfang und kommen verschiedenen bedürftigen
Bevölkerungsschichten zugute, sodass die Bedeutung unumstritten ist.
1. Ausgangslage
Die ÖBB erbringen auch Verkehrsleistungen, die erwerbswirtschaftlich orientierte
Unternehmen nicht erstellen würden, da diese keine Gewinnchance zulassen. Es ist
jedoch aus verkehrs -, regional -, sozial - und umweltpolitischen Gründen notwendig,
die Erstellung von Verkehrsleistungen zu verlangen,
o die aufgrund einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht kostendeckend erbracht werden
können und
o daher ohne gesonderte Beauftragung auch nicht erbracht werden.
Da Verkehrsleistungen aus gesamtwirtschaftlichem Interesse durch den Interessen -
ten (Besteller) gesondert zu beauftragen und auch zu bezahlen sind, werden
o mit den ÖBB und den übrigen österreichischen Schienenbahnen (sogenannte Pri -
vatbahnen, wie z.B. ROeEE, GKE, Stern & Hafferl, Wiener Lokalbahnen)
o regelmäßig privatrechtliche Verträge abgeschlossen
o in denen genau definierte Leistungen im gesamten Bundesgebiet
o zu im vornherein vereinbarten Preis bundeseinheitlich erbracht werden
o die nach Vorliegen des Leistungsberichtes der ÖBB kontrolliert und genau abge -
rechnet werden.
2. Mehrjähriger Bestellrahmen
Der gem. § 3 (1) Bundesbahngesetz 1992 abgeschlossene mehrjährige Bestellrah -
men gilt für die ÖBB und alle österreichischen Privatbahnen gleichermaßen und legt
fest, aufgrund welcher Modalitäten rechtlichen Rahmenbedingungen, Leistungskrite -
rien, sonstigen Verpflichtungen etc. durch den Bund gemeinwirtschaftliche Leistun -
gen bei den ÖBB und den übrigen Schienenbahnen bestellt werden
Der vorgesehene Bestellrahmen für den Zeitraum 1999 bis inclusive 2003 (5
Jahre) soll 45 Mrd öS betragen.
Auf Basis dieses mehrjährigen Bestellrahmens schließt der/die Bundesminister/in für
Verkehr, Innovation und Technologie mit den ÖBB jährlich einen Bestellvertrag über
die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ab, der zweigeteilt aufgebaut ist:
a) formalrechtlicher Teil (Leistungspartner, Kündigung, Gerichtsstand, Abrechnungs -
modalitäten, Fristen, allg. Vertragsbestimmungen etc.) galt 1996 bis Ende 1998
(um ohnedies unbestrittene Vertragsteile nicht immer Jahr für Jahr festlegen zu
müssen)
b) Anlagenteil (Anlage 1 bis 5) regelt die inhaltlichen Verpflichtungen zwischen dem
Bund als Besteller und Bezahler von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den
ÖBB als Ersteller der entsprechenden Leistungen und galt jeweils nur für ein
Jahr.
Für 2000 wurde ein entsprechender Vertrag mit einem Bestellwert von 8,4 Mrd öS
geschlossen, für 2001 stehen 8,2 Mrd öS zur Verfügung.