1353/AB XXI.GP
Eingelangt am:14.12.2000
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1335/J - NR/2000, betreffend
Rechtsabbiegen bei Rot, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 12.
Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Ich möchte eingangs erwähnen, dass bereits mit dem Entwurf der 19. StVO - Novelle
ein derartiger Vorschlag dem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde und
durchwegs auf Ablehnung stieß.
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Eine solche Studie besteht noch nicht. Ein Rechtsabbiegen bei Rot ist derzeit in
Österreich gesetzlich nicht erlaubt. Ich werde die Überprüfung der Möglichkeit der
gesetzlichen Regelung und der Auswirkungen eines Rechtsabbiegens bei Rot im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit im Zuge eines internationalen Vergleichs
anregen. Aufgrund dieser wird zu beurteilen sein, ob die gesetzliche Einführung
eines Rechtsabbiegens bei Rot zum Abbau von Staus, zur Verhinderung von Lärm
und Abgasimissionen und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf
Österreichs Straßen beitragen kann.
Zu Frage 4:
Sollte die Studie positive Effekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergeben, wird
eine Neuregelung in der StVO zu überlegen sein.
Zu Frage 5:
Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Grundlage für derartige Versuche. Gemäß
Art. 11 B - VG ist die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung Ländersache, sodaß
die Anordnung solcher Versuche an konkreten Kreuzungen nicht in die Zuständigkeit
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fiele.