1353/AB XXI.GP

Eingelangt am:14.12.2000

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1335/J - NR/2000, betreffend

Rechtsabbiegen bei Rot, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 12.

Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Ich möchte eingangs erwähnen, dass bereits mit dem Entwurf der 19. StVO - Novelle

ein derartiger Vorschlag dem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde und

durchwegs auf Ablehnung stieß.

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Eine solche Studie besteht noch nicht. Ein Rechtsabbiegen bei Rot ist derzeit in

Österreich gesetzlich nicht erlaubt. Ich werde die Überprüfung der Möglichkeit der

gesetzlichen Regelung und der Auswirkungen eines Rechtsabbiegens bei Rot im

Hinblick auf die Verkehrssicherheit im Zuge eines internationalen Vergleichs

anregen. Aufgrund dieser wird zu beurteilen sein, ob die gesetzliche Einführung

eines Rechtsabbiegens bei Rot zum Abbau von Staus, zur Verhinderung von Lärm

und Abgasimissionen und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf

Österreichs Straßen beitragen kann.

 

Zu Frage 4:

 

Sollte die Studie positive Effekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergeben, wird

eine Neuregelung in der StVO zu überlegen sein.

 

Zu Frage 5:

 

Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Grundlage für derartige Versuche. Gemäß

Art. 11 B - VG ist die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung Ländersache, sodaß

die Anordnung solcher Versuche an konkreten Kreuzungen nicht in die Zuständigkeit

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fiele.