1354/AB XXI.GP
Eingelangt am:14.12.2000
BUNDESMINISTER
FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde vom
18. Oktober 2000, Nr. 1358/J, betreffend Personalwechsel und Umorganisationen in den
Ministerbüros, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1.11.2000 sind im Ministerbüro 6 Referenten beschäftigt. Darüber hinaus wa -
ren drei Beamte aus dem Dienststand des Ressorts mit Agenden des Ministerbüros betraut.
Zu dieser Anzahl der Referenten kommt noch die erforderliche Zahl an Schreib - und Hilfs -
kräften.
Zu Frage 2:
Am 1.1.2000 waren im Ministerbüro des damaligen Bundesministers für Land - und Forstwirt -
schaft 7 Akademiker als Referenten beschäftigt. Zu diesem Stichtag bestand auch noch ein
eigenes Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. In diesem Ressort waren für
den Bereich Umwelt drei Referenten zur Gänze zuständig, eine Referentin war als Zuständi -
ge für die Öffentlichkeitsarbeit sowohl mit dem Bereich „Jugend und Familie“ als auch mit
dem Bereich „Umwelt“ betraut. Darüber hinaus war ein Beamter aus dem Dienststand dieses
Ressorts mit Agenden des Ministerbüros
betraut.
Zu Frage 3:
Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung am 4.2.2000 und nach der Zusammenfüh -
rung mit Teilen des ehemaligen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie haben
insgesamt 7 Personen das Ministerbüro verlassen. Dem stehen insgesamt 4 Neuaufnahmen
gegenüber. Einen Austausch im Sinne Ihrer parlamentarischen Anfrage hat es nicht gege -
ben.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Mit Stichtag 1.11.2000 verfügten zwei Bedienstete im Ministerbüro über einen Sonderver -
trag. Diesen Referenten wird zusätzlich eine pauschalierte Überstundenvergütung sowie
eine pauschalierte Sonn - und Feiertagsvergütung ausbezahlt. Die Sonderverträge sind be -
fristet auf die Dauer der Verwendung im Ministerbüro. Der Inhalt der Sonderverträge richtet
sich nach den geltenden Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes. Das Einver -
nehmen mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport bzw. mit dem Bun -
desministerium für Finanzen wurde hergestellt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Mit Stichtag 1.1.2000 gab es im ehemaligen Bundesministerium für Land - und Forstwirt -
schaft 7 Sektionen (eine Präsidialsektion und sechs Fachsektionen). Aufgrund der Neuver -
teilung der Ministerialkompetenzen, die mit der Bundesministeriengesetznovelle 2000, BGBl.
I Nr.16/2000 ihren Niederschlag gefunden hat, verfügte das Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch die Übernahme der Präsidialsektion
und dreier Fachsektionen (Umwelt) des ehemaligen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend
und Familie zunächst über insgesamt 11 Sektionen. Mittlerweile wurde aufgrund der Pensio -
nierung des Sektionsleiters die Präsidialsektion des ehemaligen Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie mit der Präsidialsektion des ehemaligen Bundesministeriums
für Land - und Forstwirtschaft zusammen geführt, sodass das gesamte Ressort zum gegen -
wärtigen Zeitpunkt über insgesamt 10 Sektionen verfügt. Bis zum Ende des Jahres 2000 ist
die Schaffung zusätzlicher Sektionen
nicht geplant.
Zu Frage 9:
Bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2003 wird kein einziger Sektionsleiter das 65.
Lebensjahr vollenden.
Zu Frage 10:
Im Zeitraum vom 4.2.2000 bis 31.10.2000 wurden im gesamten Ressortbereich 17 Bediens -
tete neu eingestellt.
Zu Frage 11:
„Quittieren“ ist kein arbeitsrechtlicher Begriff. Offenbar sind damit die Fälle gemeint, in denen
die Bediensteten selbst die Initiative zur Beendigung des Dienstverhältnisses gesetzt haben.
Im Zeitraum vom 4.2.2000 bis 1.11.2000 gab es
3 Austritte,
3 Kündigungen seitens des Dienstnehmers,
1 Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses durch Zeitablauf (auf Wunsch des Be -
diensteten) und
6 einvernehmliche Auflösungen des Dienstverhältnisses.
Zu Frage 12:
Mit Ihrer Frage dürfte wohl eine Auskunft bezogen auf eine Gliederung nach Verwendungs -
bzw. nach Entlohnungs -, Funktions - bzw. Bewertungsgruppen gemeint sein. Zur Beantwor -
tung dieser Fragen darf auf die Beilagen 1 (Bereich Umwelt) und 2 (Bereich Land - und
Forstwirtschaft) verwiesen werden. Diejenigen Personen, die der Bundesversuchswirtschaf -
ten - Ges.m.b.H. (BVW - GmbH) zugeteilt sind, wurden von den vorliegenden Zahlen abgezo -
gen.