1354/AB XXI.GP

Eingelangt am:14.12.2000

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde vom

18. Oktober 2000, Nr. 1358/J, betreffend Personalwechsel und Umorganisationen in den

Ministerbüros, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Zum Stichtag 1.11.2000 sind im Ministerbüro 6 Referenten beschäftigt. Darüber hinaus wa -

ren drei Beamte aus dem Dienststand des Ressorts mit Agenden des Ministerbüros betraut.

Zu dieser Anzahl der Referenten kommt noch die erforderliche Zahl an Schreib - und Hilfs -

kräften.

 

Zu Frage 2:

 

Am 1.1.2000 waren im Ministerbüro des damaligen Bundesministers für Land - und Forstwirt -

schaft 7 Akademiker als Referenten beschäftigt. Zu diesem Stichtag bestand auch noch ein

eigenes Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. In diesem Ressort waren für

den Bereich Umwelt drei Referenten zur Gänze zuständig, eine Referentin war als Zuständi -

ge für die Öffentlichkeitsarbeit sowohl mit dem Bereich „Jugend und Familie“ als auch mit

dem Bereich „Umwelt“ betraut. Darüber hinaus war ein Beamter aus dem Dienststand dieses

Ressorts mit Agenden des Ministerbüros betraut.

Zu Frage 3:

 

Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung am 4.2.2000 und nach der Zusammenfüh -

rung mit Teilen des ehemaligen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie haben

insgesamt 7 Personen das Ministerbüro verlassen. Dem stehen insgesamt 4 Neuaufnahmen

gegenüber. Einen Austausch im Sinne Ihrer parlamentarischen Anfrage hat es nicht gege -

ben.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Mit Stichtag 1.11.2000 verfügten zwei Bedienstete im Ministerbüro über einen Sonderver -

trag. Diesen Referenten wird zusätzlich eine pauschalierte Überstundenvergütung sowie

eine pauschalierte Sonn - und Feiertagsvergütung ausbezahlt. Die Sonderverträge sind be -

fristet auf die Dauer der Verwendung im Ministerbüro. Der Inhalt der Sonderverträge richtet

sich nach den geltenden Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes. Das Einver -

nehmen mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport bzw. mit dem Bun -

desministerium für Finanzen wurde hergestellt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Mit Stichtag 1.1.2000 gab es im ehemaligen Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft 7 Sektionen (eine Präsidialsektion und sechs Fachsektionen). Aufgrund der Neuver -

teilung der Ministerialkompetenzen, die mit der Bundesministeriengesetznovelle 2000, BGBl.

I Nr.16/2000 ihren Niederschlag gefunden hat, verfügte das Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch die Übernahme der Präsidialsektion

und dreier Fachsektionen (Umwelt) des ehemaligen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend

und Familie zunächst über insgesamt 11 Sektionen. Mittlerweile wurde aufgrund der Pensio -

nierung des Sektionsleiters die Präsidialsektion des ehemaligen Bundesministeriums für

Umwelt, Jugend und Familie mit der Präsidialsektion des ehemaligen Bundesministeriums

für Land - und Forstwirtschaft zusammen geführt, sodass das gesamte Ressort zum gegen -

wärtigen Zeitpunkt über insgesamt 10 Sektionen verfügt. Bis zum Ende des Jahres 2000 ist

die Schaffung zusätzlicher Sektionen nicht geplant.

Zu Frage 9:

 

Bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2003 wird kein einziger Sektionsleiter das 65.

Lebensjahr vollenden.

 

Zu Frage 10:

 

Im Zeitraum vom 4.2.2000 bis 31.10.2000 wurden im gesamten Ressortbereich 17 Bediens -

tete neu eingestellt.

 

Zu Frage 11:

 

„Quittieren“ ist kein arbeitsrechtlicher Begriff. Offenbar sind damit die Fälle gemeint, in denen

die Bediensteten selbst die Initiative zur Beendigung des Dienstverhältnisses gesetzt haben.

Im Zeitraum vom 4.2.2000 bis 1.11.2000 gab es

3 Austritte,

3 Kündigungen seitens des Dienstnehmers,

1 Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses durch Zeitablauf (auf Wunsch des Be -

diensteten) und

6 einvernehmliche Auflösungen des Dienstverhältnisses.

 

Zu Frage 12:

 

Mit Ihrer Frage dürfte wohl eine Auskunft bezogen auf eine Gliederung nach Verwendungs -

bzw. nach Entlohnungs -, Funktions - bzw. Bewertungsgruppen gemeint sein. Zur Beantwor -

tung dieser Fragen darf auf die Beilagen 1 (Bereich Umwelt) und 2 (Bereich Land - und

Forstwirtschaft) verwiesen werden. Diejenigen Personen, die der Bundesversuchswirtschaf -

ten - Ges.m.b.H. (BVW - GmbH) zugeteilt sind, wurden von den vorliegenden Zahlen abgezo -

gen.

 

2 Beilagen