136/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweizer und Kollegen haben am 16. Dezem -

ber 1999 unter der Zl. 212/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Schutz

der Menschenrechte in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ja.

 

Zu Frage 3:

 

Ja. Der Schutz der Grund -  und Menschenrechte wird durch die allgemeinen, in Österreich

geltenden verfassungs -  und verwaltungsrechtlichen Verfahren gewährleistet.

 

Zu Fragen 2, 4 - 7:

 

In den letzten drei Jahren fanden im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige An -

gelegenheiten keine Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen statt.

Zu Frage 8:

 

Die Achtung und Durchsetzung der Grund -  und Menschenrechte ist die Grundlage einer

demokratischen Gesellschaft. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte auf in -

ternationaler Ebene bilden eine wesentliche Aufgabe der österreichischen Außenpolitik.

 

Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung wurden in allen Bundesministerien

KoordinatorInnen für Menschenrechtsfragen nominiert. Diese Funktion übt im Bundesmi -

nisterium für auswärtige Angelegenheiten die schon vor Jahren eingerichtete Abteilung für

Menschenrechte aus.

 

Gemeinsam mit anderen Staaten, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft

und nichtstaatlichen Organisationen tritt das Bundesministerium für auswärtige Angele -

genheiten für die Durchsetzung der Menschenrechte in aller Welt ein. Dabei ist auch die

weitere Stärkung der operativen Tätigkeiten internationaler Organisationen von besonde -

rer Bedeutung.

 

Die Bemühungen um die Menschenrechte reichen von Menschenrechtsmissionen und

- programmen, Berichten und Wahlbeobachtungen bis zu Aktionen von internationalen

Entwicklungsorganisationen, Parlamenten, Universitäten, nichtstaatlichen Organisationen

und Einzelpersonen.

 

Der Schutz und die Förderung besonders benachteiligter Gruppen bleibt ein bedeutendes

Ziel der österreichischen Menschenrechtspolitik. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminie -

rung sind unerläßlich, um allen Menschen den Genuß der Menschenrechte zu ermögli -

chen. Österreich setzt sich in besonderem Maße für die Rechte der Frauen ein und mißt

dem Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz große Bedeutung zu.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im Bereich des internationa -

len Schutzes der Kinder richtungsweisende Initiativen gesetzt. Auch dem Schutz der

Rechte von Volksgruppen und Personen, die diesen angehören, wird besonderes Au -

genmerk gewidmet.

Der Vertrag über die Europäische Union bestimmt, daß die Entwicklung und Stärkung von

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grund -

freiheiten ein Ziel der Gemeinsamen Außen -  und Sicherheitspolitik (GASP) der Union ist.

Österreich mißt diesem gemeinsamen Ziel, das durch vielfältige Maßnahmen der Union

unterstützt wird, große Bedeutung bei.

 

Im Jahr 2000 kommen im Rahmen der menschlichen Dimension der Organisation für Si -

cherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie bei der Festigung von Demokratie

und Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt für Südosteuropa neue

Herausforderungen und Möglichkeiten auf Österreich zu, die im Rahmen des österreichi -

schen OSZE - Vorsitzes gut genutzt werden sollen.