1361/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.12.2000
Federal Minister of Finance
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und
Genossen vom 18. Oktober 2000, Nr. 1350/J, betreffend Herrn Franz Häuser, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Betrag ist am 12. Oktober 2000 per Postanweisung eingelangt.
Zu 2.:
Da ich das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz zu beachten
habe, ist es mir nicht möglich, diese Frage zu beantworten.
Zu 3.:
Da es sich um keine allgemeine Spendenaktion gehandelt hat und daher für die Verbuchung
dieser Zahlung kein entsprechender Budgetansatz zur Verfügung stand, erfolgte, auch um
die Lasten nicht ungerecht zu verteilen, eine Rücküberweisung.
Zu 4. und 5.:
Wie mir berichtet wurde, ist von meinen Mitarbeitern keine Aussage in der dargestellten
Form erfolgt.
Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Zahlung,
lautend auf den Namen Franz Häusler, tatsächlich eingelangt ist und daher für das
Bundesministerium für Finanzen keine Veranlassung bestand, an der Existenz dieser
Person zu zweifeln.