1361/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.12.2000

 

Federal Minister of Finance

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und

Genossen vom 18. Oktober 2000, Nr. 1350/J, betreffend Herrn Franz Häuser, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Der Betrag ist am 12. Oktober 2000 per Postanweisung eingelangt.

 

Zu 2.:

 

Da ich das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz zu beachten

habe, ist es mir nicht möglich, diese Frage zu beantworten.

 

Zu 3.:

 

Da es sich um keine allgemeine Spendenaktion gehandelt hat und daher für die Verbuchung

dieser Zahlung kein entsprechender Budgetansatz zur Verfügung stand, erfolgte, auch um

die Lasten nicht ungerecht zu verteilen, eine Rücküberweisung.

 

Zu 4. und 5.:

 

Wie mir berichtet wurde, ist von meinen Mitarbeitern keine Aussage in der dargestellten

Form erfolgt.

Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Zahlung,

lautend auf den Namen Franz Häusler, tatsächlich eingelangt ist und daher für das

Bundesministerium für Finanzen keine Veranlassung bestand, an der Existenz dieser

Person zu zweifeln.