1362/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.12.2000
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen
vom 18. Oktober 2000, Nr. 1354/J, betreffend Personalwechsel und Umorganisation in den
Ministerbüros, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass sich die Beantwortungen hinsichtlich der Personen im
Ministerbüro auf A/a - und B/b - wertige Funktionen beziehen. Sekretariatskräfte, Kanzlei - und
Hilfsdienste sind nicht berücksichtigt.
Zu 1.:
Zum 1. November 2000 waren acht Personen in meinem Ministerbüro beschäftigt.
Zu 2.:
Zum 31. Dezember 1999 waren im Ministerbüro meines Amtsvorgängers zehn Personen
beschäftigt.
Zu 3.:
Zwischen meinem Amtsantritt und dem 1. November 2000 hat eine Person den Dienst im
Ministerbüro beendet und eine Person hat den Dienst während dieses Zeitraumes neu an -
getreten.
Zu 4.:
Zwei Personen werden aufgrund eines
Sondervertrages beschäftigt.
Zu 5. und 6.:
Als Sonderentgelt ist in beiden Fällen eine Einreihung vereinbart, die um 25% über dem
Normalentgelt liegt. Diese Sonderentgelte sind jedoch nicht steigerungsfähig, das heißt, Vor -
rückungen sind ausgeschlossen.
Diese Sonderverträge sind auf die Dauer der Verwendung im Ministerbüro befristet.
Sonstige Sonderregelungen wurden nicht vereinbart. Abgesehen von der Entgeltregelung
sind alle Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 anzuwenden.
Zu 7.:
Bei meinem Amtsantritt gab es im Bundesministerium für Finanzen sieben Sektionen, derzeit
sind es sechs. Die seinerzeitige Sektion VII wurde aufgrund der Novellierung des Bundes -
ministeriengesetzes mit 1. April 2000 an das neu eingerichtete Bundesministerium für öffent -
liche Leistung und Sport übertragen.
Bis Ende des heurigen Jahres ist meinerseits keine Änderung in der Zahl der Sektionen vor -
gesehen.
Zu 8.:
Seit meinem Amtsantritt hat es keinen Wechsel in den Funktionen der Sektionsleiter ge -
geben.
Zu 9.:
Aufgrund der Altersstruktur der derzeitigen Amtsinhaber wird in dieser Legislaturperiode
voraussichtlich keine Sektion eine neue Führung bekommen.
Zu 10.:
Seit meinem Amtsantritt wurden unter Bedachtnahme auf die jeweils gültigen Beschlüsse
der Bundesregierung bis 1. November 2000 vier Personen in meinem Ministerium neu ein -
gestellt.
Zu 11.:
Da die Formulierung "den Dienst quittiert“ im Dienstrecht des Bundes und im Arbeitsrecht
nicht verankert ist, gehe ich davon aus, dass hier die Beendigung von Dienstverhältnissen
aus alleiniger Initiative des jeweiligen Dienstnehmers zu verstehen ist (das sind Kündi -
gungen und Austritte).
Zwischen meinem Amtsantritt und dem 1. November 2000 wurden auf diese Weise acht
Dienstverhältnisse beendet.
Zu 12.:
Der Frauenanteil im Bundesministerium für Finanzen / Zentralleitung - aufgeteilt nach Ge -
haltsstufen - stellt sich wie folgt dar:
VGr/EGr Gesamt männlich weiblich Frauenanteil in %
A1 90 64 26 28,89
A2 169 124 45 26,63
A3 78 28 50 64,10
A4 13 7 6 46,15
A5 1 1 -- --
A6 6 6 -- --
E1 1 1 -- --
E2a 2 2 -- --
A 179 132 47 26,26
B 27 20 7 25,92
C 18 4 14 77,77
P2 2 2 -- --
P3 1 1 -- --
P4 1 1 -- --
P5 1 1 -- --
v1 25 11 14 56,00
v2 20 6 14 70,00
v3 152 17 135 88,81
v4 35 10 25 71,43
v5 18 9 9 50,00
h2 4 4 -- --
h3 4 3 1 25,00
h4 12 7 5 41,66
h5 19 -- 19 100,00
b 1 -- 1 100,00
c 6 2 4 66,66
d 4
3
1
25,00
e 7 2 5 71,43
p3 3 3 -- --
p5 7 -- 7 100,00
Sonderverträge
(einschl. ADV) 60 48 12 20,00
Lehrlinge 9 5 4 44,44
Summe 975 524 451 46,26