1367/AB XXI.GP

BM f. Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Eingelangt am:18.12.2000

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Heinz Gradwohl und Kolle -

gen vom 19. Oktober 2000, Nr. 1409/J, betreffend Milchhof Graz, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -

schaft sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Milchbauern zu erwarten, da der Roh -

stoff Milch aufgrund des bestehenden Quotenregimes nur begrenzt verfügbar ist. Allgemein

wird angemerkt, dass hoheitliche Eingriffe hinsichtlich der Produktionsorte bzw. der Zusam -

menlegung der Produktion aufgrund der Gemeinschaftsgesetzgebung aus wettbewerbs -

rechtlicher Sicht nicht zulässig sind. Erforderliche Rationalisierungen bzw. Maßnahmen zur

Steigerung der Effizienz dienen längerfristig der Sicherung des Bauernmilchgeldes.

 

Zu Frage 2:

 

Es ist davon auszugehen, dass die Berglandmilch immer auf der Suche nach neuen Liefe -

ranten ist uzw. mit Lieferverträgen, die in der Regel eine einjährige Laufzeit haben.

Zu Frage 3:

 

Die Erhaltung der bäuerlichen Land -  und Forstwirtschaft ist das erklärte Ziel der Bundesre -

gierung, wobei es gerade im Hinblick auf die klein -  und mittelbäuerliche Struktur darum geht,

den internationalen Wettbewerb zu bestehen. Durch die in der Anfrage angesprochene

Schließung des Milchhofes Graz würden bei einer allfälligen Übernahme durch einen ande -

ren Milchabnehmer aufgrund des Milchquotensystems keine bedeutenden Auswirkungen für

die Landwirte eintreten.

 

Die Förderung der Betriebe erfolgt gemäß den Zielsetzungen und Vorgaben des Landwirt -

schaftsgesetzes 1992 und entspricht auch den Erfordernissen der AGENDA 2000. Die Fi -

nanzierung ist im Rahmen des 40 Milliarden Paketes gesichert.

Die Förderungskriterien werden in den jeweiligen Richtlinien veröffentlicht bzw. es werden

die entsprechenden Informationen von der Agrarmarkt Austria sowie den Landwirtschafts -

kammern in den Kammerzeitungen bekanntgegeben.

 

Zu Frage 4:

 

Im Bereich der Milch liegt der nationale Selbstversorgungsgrad bei 104% und es besteht

daher keine große Gefahr für Versorgungsengpässe. Insbesondere in der Steiermark liegt

die Milchanlieferung mit rd. 394 Mio. t bei ca. 15,5%, während der nationale Bevölkerungs -

anteil nur rd. 14% beträgt.

 

In der Steiermark gibt es weiterhin die Frischmilchabfüllung in Kapfenberg (Obersteirische

Molkerei) sowie von der Ennstalmilch KG in Stainach. Eine Gefährdung der Versorgung mit

Frischmilch und Milchprodukten ist nicht zu erwarten. Auch die seinerzeitige Schließung des

Frischmilchbetriebes in Linz durch die Berglandmilch hat auf die Versorgung des Großrau -

mes Linz keine negativen Auswirkungen gehabt.

 

Auch ein Versorgungsengpass im Fleischbereich ist nicht zu erwarten. Bei Rindfleisch liegt

der nationale Selbstversorgungsgrad bei 141%, für Schweinefleisch bei 105%, für Eier bei

84% und für Geflügel bei 77%. Für die einzelnen Bundesländer liegen dem Bundesministeri -

um für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine genauen Zahlen vor.

In der Steiermark kann von einem Selbstversorgungsgrad für Rindfleisch ausgegangen wer -

den, der gleich hoch wie der nationale ist, für Schweinefleisch liegt er in etwa um 5 Prozent -

punkte und für Eier und Geflügel sogar um ca.13 Prozentpunkte darüber.

 

Im Getreide -  und Eiweißbereich für die menschliche Ernährung ist von einem nationalen Zu -

schussbedarf auszugehen, nicht jedoch bei Obst und Gemüse: 87% der Speiseäpfel, 74%

der Pfirsiche und 72% des Chinakohls werden beispielsweise in der Steiermark produziert.

Bei Feldgemüse entspricht die Anbaufläche von 14% in etwa dem Bevölkerungsanteil, wäh -

rend fast die gesamte österreichische Anbaufläche von Ölkürbissen in der Steiermark liegt.

Im Bereich Fisch -  und Teichwirtschaft liegen dem Bundesministerium für Land -  und Forst -

wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zahlen vor.

 

Zu Frage 5:

 

Bei der von Ihnen genannten Stiftung handelt es sich um eine Arbeitsstiftung, die nicht in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft fällt. Die von Ihnen angesprochenen Umschulungen können unter Um -

ständen durch die generellen Maßnahmen des AMS durchgeführt werden.

 

Zu Frage 6:

 

Durch den hohen Selbstversorgungsgrad bei Milch im Inland und auch in der EU (jeweils

etwa 104%) ist bei nicht allzu negativen Wirtschaftsverhältnissen und Witterungsbedingun -

gen für den Agrarsektor eine Gefährdung der Versorgung mit Frischmilch und Milchproduk -

ten in Österreich nicht zu erwarten.