1368/AB XXI.GP
BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am:18.12.2000
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1353/J - NR/2000 betreffend Personalwechsel
und Umorganisationen in den Ministerbüros, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundin -
nen und Freunde am 18. Oktober 2000 mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Derzeit sind inklusive Leitung zwölf Personen (Referenten) und das dazu notwendige Hilfs -
personal (Schreibkräfte, Kraftwagenlenker, Boten) im Ministerbüro beschäftigt.
Ad 2.:
Im Ministerbüro des seinerzeitigen Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angele -
genheiten waren nach der Regierungsbildung am 4. Februar 2000 inklusive der Leitung
durchgehend zehn Personen (Referenten) und das dazu notwendige Hilfspersonal (Schreib -
kräfte, Kraftwagenlenker, Boten) beschäftigt. Durch die Novelle des Bundesministeriengeset -
zes und die dadurch bedingten Kompetenzverschiebungen kam mit 1. April 2000 der Bereich
Wissenschaft hinzu; es entstand das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kul -
tur. Aus dem ehemaligen Ministerbüro des Bundesministeriums für Wissenschaft und Ver -
kehr standen keine Mitarbeiter mehr zur
Verfügung.
Ad 3.:
Dem Ministerbüro des früheren Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegen -
heiten mit zehn Personen inklusive der Leitung steht vergleichsweise ein Ministerbüro des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit zwölf Personen inklusive der
Leitung gegenüber. Eine Übernahme von Personal aus dem Ministerbüro des ehemaligen
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr war nicht möglich, da dieses nach der
Regierungsbildung bereits unbesetzt war.
Seit 4. Februar 2000 haben drei Mitarbeiter/innen das Ministerbüro verlassen und vier Mitar -
beiter/innen kamen dazu.
Ad 4.:
Sonderverträge gibt es nicht. Alle Mitarbeiter/innen erhalten ihr Gehalt bzw. Monatsentgelt
basierend auf dem Vertragsbedienstetengesetzes 1948 und der jeweiligen Arbeitsplatzbewer -
tung.
Ad 5.:
Die Höhe des Gehalts bzw. Monatsentgelts ist individuell zu beurteilen; die Frage kann daher
nicht beantwortet werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Gehalt bzw. Monats -
entgelt im Ministerbüro auf der jeweiligen Arbeitsplatzbewertung basiert und die Höhe des
Gehalts vom Vorrückungsstichtag (angerechnete Vordienstzeiten, Dauer des Dienstverhält -
nisses) abhängt. Die Einstufung hat die rechtliche Grundlage im Vertragsbedienstetengesetz
1948.
Ad 6.:
Es handelt sich um sechs befristete Verträge. Hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen fallen
Referenten im Ministerbüro auf Grund der Arbeitsplatzwertigkeit unter die „All inclusive“ -
Klausel, wonach Überstunden bereits durch
das Gehalt bzw. Monatsentgelt abgegolten sind.
Ad 7.:
Im seinerzeitigen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gab es
am Stichtag 1. Januar 2000 sieben Sektionen. Zum Stichtag 1. November 2000 gibt es bedingt
durch die Kompetenzänderungen der Novelle zum Bundesministeriengesetz zehn Sektionen
im nunmehrigen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wobei zum ehe -
maligen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten drei Sektionen aus
dem ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hinzugekommen sind. Bis
zum Jahresende sind keine Veränderungen geplant.
Ad 8.:
In keiner Sektion des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat seit mei -
nem Amtsantritt die Person des Sektionschefs gewechselt.
Ad 9.:
Bis zum Ende des Jahres 2002 wird kein Sektionschef das 65.Lebensjahr vollenden. Es kann
sohin derzeit nicht gesagt werden, welche Sektion bis zum Ende der Legislaturperiode vakant
wird und somit eine neue Führung bekommen muss.
Ad 10.:
Diese Frage kann zum Stichtag meines Amtsantrittes nicht beantwortet werden, da die Erhe -
bung durch die Kompetenzverschiebungen des Bundesministeriengesetzes mit 1. April 2000
einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Ab 1. April 2000 wur -
den im Bereich Bildung des Bundesministeriums für Bildung Wissenschaft und Kultur - Zent -
ralleitung fünfzehn Personen neu eingestellt, im Bereich Wissenschaft fünf Bedienstete.
Ad 11.:
Bei dem Wort „quittieren“ handelt
es sich um keinen arbeits - bzw. dienstrechtlichen Begriff,
so dass nicht klar ist, was damit gemeint ist. Es hat jedenfalls seit meinem Amtsantritt keine
Kündigungen bzw. Austritte gegeben.
Ad 12.:
Offenbar ist mit der Frage nach dem Frauenanteil gegliedert nach Gehaltsstufen der Frauen -
anteil gegliedert nach Verwendungsgruppen und Entlohnungsgruppen gemeint.
a. Bereich Bildung und Kultur:
442 weibliche Bedienstete (= 54,17 %) stehen 374 männlichen Bediensteten (=45,83 %) ge -
genüber. Sie gliedern sich auf wie folgt:
98 VwGr. A1 / A
77 VwGr. A2 / B
61 VwGr. A3 / C
6 VwGr. A4
14 VB v1 / I / a
33 VB v2 / I/b
68 VB v3/ I/c
66 VB v4/ I/d
5 EGr. h5
1 ADV - Vertrag
13 Lehrlinge
b. Bereich Wissenschaft:
258 weibliche Bedienstete ( = 60,71 %) stehen 167 männlichen Bediensteten (=39,29 %) ge -
genüber. Sie gliedern sich auf wie folgt:
60 VwGr. A1 / A
56 VwGr. A2 / B
20 VwGr. A3 / C
2 VwGr. A4
2 VwGr. A5
20 VB v1 / I/ a
17 VB v2 / I/b
37 VB v3 / I/c
34 VB v4 / I/d
1 VB/SV4
1 VB/SV5
8 Lehrlinge