1369/AB XXI.GP

BM f. Finanzen

Eingelangt am:18.12.2000

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 19. Oktober 2000, Nr. 1391/J, der

Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend Ausgaben der Mitglieder der

Bundesregierung für Werbekampagnen, Inseratenschaltungen und fälschlicherweise

behaupteten sonstigen Selbstdarstellungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat seit der Regierungsbildung am 4. Februar 2000

den Auftrag „PR - Beratung für das Bundesministerium für Finanzen“ ausgeschrieben. Den

Zuschlag hat die Firma Dr. Hochegger Kommunikationsberatung GmbH erhalten. Bisher

sind noch keine Kosten angefallen.

 

Weiters erteilte das Bundesministerium für Finanzen im gefragten Zeitraum den Auftrag zur

Produktion eines kunsthistorischen Sachbuches über das Winterpalais von Prinz Eugen.

Den Zuschlag hat der Verlag Brandstätter erhalten. Auch hier sind bisher noch keine Kosten

angefallen.

 

Die Bundesregierung hat eine Inseratenkampagne zum Thema „Wir sichern die Pensionen“

geschalten, wobei die konkrete Auftragsvergabe an die einzelnen Medien durch das

Bundeskanzleramt, die Zahlungen aus zentralen Ansätzen des Bundesministeriums für

Finanzen nach Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch das Bundeskanzleramt erfolgte.

Die tatsächlichen Kosten sind aus der beiliegenden tabellarischen Auflistung ersichtlich. Im

Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1174/J durch den Herrn

Bundeskanzler.

 

Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass das Bundesministerium für Finanzen

im Rahmen verschiedener Diskussions -  und Fortbildungsveranstaltungen zu finanz -  und

wirtschaftspolitischen Themen Expertinnen und Experten geladen hat, die sich zum Teil

auch an ein externes Publikum gerichtet haben.

 

Alle Leistungen wurden entsprechend den Richtlinien des Bundesvergabegesetzes sowie

der ÖNORM A 2050 vergeben

 

Zu 5. bis 8.:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat seit der Regierungsbildung am 4. Februar 2000

den Auftrag „Relaunch der BMF - Website“ ausgeschrieben. Für das Projekt, das den

Relaunch (Design), die gesamte technische Wartung und Betreuung sowie die inhaltliche

Redaktion der BMF - Website umfasst, sind insgesamt kosten in der Höhe von 5,5 Mio ATS

für die nächsten 2 Jahre vorgesehen. Da der Zuschlag noch nicht erteilt wurde, können

aufgrund den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowie aus Wettbewerbsgründen

und Gründen der Fairness die Bewerber in einem laufenden Verfahren nicht genannt

werden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt in der nächsten Zukunft einen Fortdruck

der Zoll - Info 2001 sowie des Steuerbuches 2001 in Auftrag zu geben Beide Projekte

befinden sich noch im Planungsstadium.

 

Alle Leistungen werden entsprechend den Richtlinien des Bundesvergabegesetzes sowie

der ÖNORM A 2050 vergeben.

 

Zu 9. bis 13.:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat seit der Regierungsbildung am 4. Februar 2000

keine Umfragen in Auftrag gegeben.

 

Zu 14. bis 15.:

 

Ich gehe davon aus, dass sich die Fragen 14 und 15 auf die unter Frage 1 beschriebenen

Bereiche bezieht. Daher verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8, weil alle

Leistungen im Rahmen von Werkverträgen abgeschlossen werden.

Zu 16.:

 

Einer detaillierten Beantwortung dieser Frage stehen sowohl Datenschutzaspekte als auch

die Unverhältnismäßigkeit zwischen Informationsnutzen und Aufwand entgegen. Die Kosten

aus dem Titel Repräsentationsaufwendungen betragen für den Zeitraum 4. Februar 2000 bis

19. Oktober 2000 gesamt 617.471,10 ATS und haben sich gegenüber dem Vergleichs -

zeitraum des Vorjahres deutlich verringert (4. Februar 1999 bis 19. Oktober 1999:

Gesamtkosten 2.797.795,70 ATS).

 

Die Aufwendungen im Jahr 2000 sind im Wesentlichen anlässlich internationaler Arbeits -

gespräche auf hoher und höchster Ebene entstanden.

 

Zu 17.:

 

Alle Flugbewegungen sind im Detail aus der beiliegenden tabellarischen Aufstellung

ersichtlich. Die Refundierungen eines Teiles der Kosten von Seiten der Europäischen Union

sind extra ausgewiesen.