1375/AB XXI.GP

Eingelangt am:18.12.2000

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

zur Zahl 1550/J - NR/2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl und Genossen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend „die Sicherheit von Gasverteilnetzen und Verantwort -

lichkeit bei Störfällen“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mich im Hinblick auf das anhängige Strafver -

fahren einer Auskunft über den Inhalt des im Vorverfahren eingeholten Sachverstän -

digengutachtens zu enthalten habe.

 

Zu 2:

 

In dem vor dem Landesgericht St. Pölten anhängigen Strafverfahren wegen der

Gasexplosion in Wilhelmsburg am 2. Dezember 1999 hat das Bundesministerium für

Justiz keine Weisung an die nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden

erteilt.

 

Zu 3 bis 16:

 

Auch zu diesen Fragen kann ich im Hinblick auf das anhängige Strafverfahren über

konkrete Umstände des Sachverhaltes keine Auskunft erteilen.

 

Die vorliegende Anfrage spricht im Übrigen vorwiegend verwaltungsrechtliche

Belange an, die nicht in meinen Vollziehungsbereich fallen.