1375/AB XXI.GP
Eingelangt am:18.12.2000
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 1550/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „die Sicherheit von Gasverteilnetzen und Verantwort -
lichkeit bei Störfällen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich mich im Hinblick auf das anhängige Strafver -
fahren einer Auskunft über den Inhalt des im Vorverfahren eingeholten Sachverstän -
digengutachtens zu enthalten habe.
Zu 2:
In dem vor dem Landesgericht St. Pölten anhängigen Strafverfahren wegen der
Gasexplosion in Wilhelmsburg am 2. Dezember 1999 hat das Bundesministerium für
Justiz keine Weisung an die nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden
erteilt.
Zu 3 bis 16:
Auch zu diesen Fragen kann ich im Hinblick auf das anhängige Strafverfahren über
konkrete Umstände des Sachverhaltes keine Auskunft erteilen.
Die vorliegende Anfrage spricht im Übrigen vorwiegend verwaltungsrechtliche
Belange an, die nicht in meinen Vollziehungsbereich fallen.