1378/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2000

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1361/J - NR/2000, betreffend

Personalwechsel und Umorganisationen in den Ministerbüros, die die Abgeordneten

Öllinger, Freundinnen und Freunde am 18. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1. November 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - ,

Kanzlei -  und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 8 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Zu Frage 2:

Da zum Zeitpunkt des Wechsels der Bundesregierung das ho. Ministerbüro ohne

personelle Ausstattung übernommen wurde, wird als Stichtag für die

Anfragebeantwortung der 1. Jänner 2000 gewählt.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - , Kanzlei -

und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 10 Mitarbeiter beschäftigt.

Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Anzahl der Mitarbeiter im Ministerbüro zum 1.

Jänner 2000 und dem 1. November 2000 ist auf Grund der Änderungen in den

Zuständigkeiten des Ressorts auf Grund der am 1. April 2000 in Kraft getretenen

Novelle zum Bundesministeriengesetz nicht gegeben.

Zu Frage 3:

Keine.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Es wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948

abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in Kraft getretenen

Dienstrechtsnovelle 2000 entspricht dieser Vertrag zur Gänze den Bestimmungen

des Vertragsbedienstetengesetzes in der derzeit gültigen Fassung. Die Entlohnung

entspricht damit den im Vertragsbedienstetengesetz getroffenen Regelungen.

Bei dem Sondervertrag handelt es sich um einen für die Zeit der Tätigkeit im

Ministerbüro befristeten Vertrag. Im übrigen gelten die allgemeinen

vertragsrechtlichen Regelungen.

 

Zu Frage 7:

Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode gab es im Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr 7 Sektionen. Derzeit gibt es im ho. Ressort 5 Sektionen.

Eine Änderung der Anzahl der Sektionen bis zum Ende des Jahres 2000 ist nicht

geplant.

 

Zu Frage 8:

Seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Stichtag 1. November 2000 hat kein

Wechsel in der Person eines Sektionschefs stattgefunden.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 

Zu Frage 10:

Eine Erhebung der Daten vor Geltung der Novelle zum Bundesministeriengesetz

würde auf Grund der Kompetenzänderungen und der damit verbundenen

Neuordnung in der Personalbetreuung zu großen Verwaltungsaufwand verursachen.

Daher erfolgt die Beantwortung dieser Frage mit Stichtag 1. April 2000.

Ab dem gegenständlichen Datum wurden in der ho. Zentralleitung 5 Personen neu

aufgenommen.

Zu Frage 11:

Quittieren ist kein arbeitsrechtlicher Begriff für die Lösung eines Dienstverhältnisses.

Die Frage kann aber dahingehend beantwortet werden, dass seit dem 1.4.2000 (eine

Erhebung der Daten vor der Durchführung der BMG Novelle erscheint aus den bei

Frage 10 angeführten Gründen zu verwaltungsaufwendig) 2 Personen ihr

Dienstverhältnis durch Kündigung gelöst haben.

 

Zu Frage 12:

Da die Darstellung des Frauenanteils in den einzelnen Gehaltsstufen nur den Anteil

der Frauen nach der erreichten besoldungsrechtlichen Stellung durch anrechenbare

Vordienstzeiten und zurückgelegte Dienstzeiten wiedergeben würde, wird die

Anfrage durch eine Darstellung des Frauenanteils in der Zentralleitung des ho.

Ressorts getrennt nach Verwendungs -  und Entlohnungsgruppen beantwortet. Die

erhobenen Zahlen beziehen sich auf die Anzahl der beschäftigten Personen und

nicht auf die Vollbeschäftigtenäquivalente mit Stichtag 1. November 2000.

 

Beamte allgemeiner Verwaltungsdienst

 

                               Verwendungsgruppe                         Frauenanteil in Prozenten

A1

 35,9

A2

 49,2

A3

 79,6

A4

 100

A7

 33,3

 

Beamte allgemeine Verwaltung

 

                               Verwendungsgruppe                         Frauenanteil in Prozenten

A

 16,8

B

 58,3

C

 100

D

 50

 

 


 

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema v

 

                                               Entlohnungsgruppe           Frauenanteil in Prozenten

v1

 17,6

v2

 65,7

v3

 80,7

v4

 75

v5

 75

 

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I

 

                                               Entlohnungsgruppe           Frauenanteil in Prozenten

C

100

D

0

 

Sonderverträge nach dem ADV - Schema

 

                                               Bedienstetengruppe           Frauenanteil in Prozenten

2

 0

3

 0

5

 100