1378/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2000
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1361/J - NR/2000, betreffend
Personalwechsel und Umorganisationen in den Ministerbüros, die die Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde am 18. Oktober 2000 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. November 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - ,
Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 8 Mitarbeiter beschäftigt.
Zu Frage 2:
Da zum Zeitpunkt des Wechsels der Bundesregierung das ho. Ministerbüro ohne
personelle Ausstattung übernommen wurde, wird als Stichtag für die
Anfragebeantwortung der 1. Jänner 2000 gewählt.
Zu diesem Zeitpunkt waren im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - , Kanzlei -
und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Anzahl der Mitarbeiter im Ministerbüro zum 1.
Jänner 2000 und dem 1. November 2000 ist auf Grund der Änderungen in den
Zuständigkeiten des Ressorts auf Grund der am 1. April 2000 in Kraft getretenen
Novelle zum Bundesministeriengesetz nicht
gegeben.
Zu Frage 3:
Keine.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Es wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948
abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in Kraft getretenen
Dienstrechtsnovelle 2000 entspricht dieser Vertrag zur Gänze den Bestimmungen
des Vertragsbedienstetengesetzes in der derzeit gültigen Fassung. Die Entlohnung
entspricht damit den im Vertragsbedienstetengesetz getroffenen Regelungen.
Bei dem Sondervertrag handelt es sich um einen für die Zeit der Tätigkeit im
Ministerbüro befristeten Vertrag. Im übrigen gelten die allgemeinen
vertragsrechtlichen Regelungen.
Zu Frage 7:
Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode gab es im Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr 7 Sektionen. Derzeit gibt es im ho. Ressort 5 Sektionen.
Eine Änderung der Anzahl der Sektionen bis zum Ende des Jahres 2000 ist nicht
geplant.
Zu Frage 8:
Seit Beginn der Legislaturperiode bis zum Stichtag 1. November 2000 hat kein
Wechsel in der Person eines Sektionschefs stattgefunden.
Zu Frage 9:
Keine.
Zu Frage 10:
Eine Erhebung der Daten vor Geltung der Novelle zum Bundesministeriengesetz
würde auf Grund der Kompetenzänderungen und der damit verbundenen
Neuordnung in der Personalbetreuung zu großen Verwaltungsaufwand verursachen.
Daher erfolgt die Beantwortung dieser Frage mit Stichtag 1. April 2000.
Ab dem gegenständlichen Datum wurden in der ho. Zentralleitung 5 Personen neu
aufgenommen.
Zu Frage 11:
Quittieren ist kein arbeitsrechtlicher Begriff für die Lösung eines Dienstverhältnisses.
Die Frage kann aber dahingehend beantwortet werden, dass seit dem 1.4.2000 (eine
Erhebung der Daten vor der Durchführung der BMG Novelle erscheint aus den bei
Frage 10 angeführten Gründen zu verwaltungsaufwendig) 2 Personen ihr
Dienstverhältnis durch Kündigung gelöst haben.
Zu Frage 12:
Da die Darstellung des Frauenanteils in den einzelnen Gehaltsstufen nur den Anteil
der Frauen nach der erreichten besoldungsrechtlichen Stellung durch anrechenbare
Vordienstzeiten und zurückgelegte Dienstzeiten wiedergeben würde, wird die
Anfrage durch eine Darstellung des Frauenanteils in der Zentralleitung des ho.
Ressorts getrennt nach Verwendungs - und Entlohnungsgruppen beantwortet. Die
erhobenen Zahlen beziehen sich auf die Anzahl der beschäftigten Personen und
nicht auf die Vollbeschäftigtenäquivalente mit Stichtag 1. November 2000.
Beamte allgemeiner Verwaltungsdienst
Verwendungsgruppe Frauenanteil in Prozenten
|
A1 |
35,9 |
|
A2 |
49,2 |
|
A3 |
79,6 |
|
A4 |
100 |
|
A7 |
33,3 |
Verwendungsgruppe Frauenanteil in Prozenten
|
A |
16,8 |
|
B |
58,3 |
|
C |
100 |
|
D |
50 |
|
|
|
|
v1 |
17,6 |
|
v2 |
65,7 |
|
v3 |
80,7 |
|
v4 |
75 |
|
v5 |
75 |
|
C |
100 |
|
D |
0 |
|
2 |
0 |
|
3 |
0 |
|
5 |
100 |