1383/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2000

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und Genossen haben am 24. Oktober

2000 unter Nr. 1420/J - NR/2000 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Förderungen für World - Vision Kongo - Projekt an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ja. Es ist zu keinen „schlampigen Projektabwicklungen“ durch das BMaA gekommen: Die

Kommunalkredit Austria übte für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

treuhändisch die Kontrolle über die Fördermittel aus. Jeweils nach der Feststellung von

rechnerischer und sachlicher Richtigkeit von Abrechnungen und Fortschrittsberichten

wurden Zug um Zug Förderraten ausbezahlt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Darstellung der Prüfergebnisse der Schweizer Beraterfirma „KEK“ entspricht dem

Informationsgehalt der dieser Firma zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung gestandenen

Unterlagen. Diese Informationen bestanden aus der Projektbeschreibung‘ dem

Projektblatt des BMfaA und dem Bericht von „Price Waterhouse Coopers“.

Projektzwischenberichte und Abrechnungen waren jedoch dem Landesgericht für

Strafsachen übermittelt worden und standen daher der Firma KEK nicht zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

 

Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das

Landwirtschaftsprojekt in der Republik Kongo wurden insgesamt öS 1,035.650.-- in

Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998 öS 930.650,-- angewiesen.

Zu Frage 4:

 

Ja. Die Abrechnungen konnten jedoch von der Kommunalkredit Austria nicht geprüft

werden, da alle diesbezüglichen Unterlagen dem Landesgericht für Strafsachen

übermittelt worden sind, wo das Verfahren noch anhängig ist.

 

Zu Frage 5:

 

Aufgrund der Einjährigkeit des Budgets lassen sich Auszahlungen jeweils in einem

Jahresrahmen, nicht aber ab dem Stichtag des Amtsantrittes einer neuen

Bundesregierung feststellen.

Aus dem Titel 205 (Entwicklungshilfe) des BVA 2000 wurden von Jahresbeginn bis zum

Stichtag 16. November 2000

öS 521.294.971,62 an Förderungen und

öS 63.389.596,15 an Aufwendungen, insgesamt

öS 584.684.576,77 zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 6:

 

Sowohl das „Dreijahresprogramm 2000 bis 2002 der Österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit“, herausgegeben vom BMaA, als auch der

Bundesvoranschlag 2000, VA - Ansatz 1/205, geben Auskunft über die aus öffentlichen

Mitteln geförderten Projekte.

Eine nach Einzelvorhaben gegliederte Liste aller im Jahre 2000 geförderten Projekte mit

den ausgezahlten Mitteln im Detail wird voraussichtlich mit Ende des ersten Quartals 2001

vorliegen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Kontrolle der Projektabwicklung liegt zunächst bei den Durchführungsorganisationen,

deren Kontroll -  und Prüfaufgaben vertraglich geregelt sind. Die Kontrolle der

Durchführungsorganisationen und ihrer Tätigkeiten obliegt in Schwerpunktländern den

Koordinationsbüros der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in

Zusammenarbeit mit der Evaluierungs -  und Prüfabteilung (rechnerische Richtigkeit) sowie

der Fachabteilung (sachliche Richtigkeit) der Sektion Entwicklungszusammenarbeit.

Für alle Durchführungsorganisationen gilt die vertraglich festgelegte halbjährliche

Abrechnungs -  und Berichtslegungspflicht. Die Prüfung dieser Abrechnungen und Berichte

durch das BMaA ist Voraussetzung für die Anweisung weiterer Projektraten an die

Durchführungsorganisationen. Außerdem prüft die „Kommunalkredit Austria“ im Auftrag

und für Rechnung des BMaA Kofinanzierungsprojekte, welche vom BMaA in Auftrag

gegeben werden.

 

Darüberhinaus unterliegt die Gebarung der Kontrolle durch den Rechnungshof.

 

Zu Frage 8 und 9:

Bei Bedarf erfolgen Prüfungen auch durch externe Experten, im Falle von

EU - Kofinanzierungen durch die dafür zuständigen Stellen der Europäischen Kommission.

Die für die Prüfung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit zuständige Abteilung

des BMaA erteilt im Rahmen eines mit einer privaten Steuerberatungskanzlei

abgeschlossenen Werkvertrages Einzelaufträge zur Prüfung von Zwischen -  und

Schlussabrechnungen einzelner Durchführungsorganisationen. Dies trifft vor allem auf

solche Organisationen zu, die mehrere Projekte durchführen.

 

Kleinere Kofinanzierungsvorhaben von Nichtregierungsorganisationen wickelt die

„Kommunalkredit Austria“ im Auftrag des BMaA treuhändig ab. Diese Leistung wurde

nach geltender ÖNORM 1998 ausgeschrieben und Kommunalkredit erhielt als Bestbieter

den Zuschlag.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Die Prüfungsergebnisse hinsichtlich des Anfragegegenstands „World Vision“ sind dem

Parlament bekannt, das diesbezüglich 1999 einen Untersuchungsausschuß einsetzte. Der

Ausschuß stellte fest, daß keine Fördermittel veruntreut wurden.

 

Im übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9 hinsichtlich der Kontroll -  und

Prüfungstätigkeit hingewiesen.