1383/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2000
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und Genossen haben am 24. Oktober
2000 unter Nr. 1420/J - NR/2000 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Förderungen für World - Vision Kongo - Projekt an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Es ist zu keinen „schlampigen Projektabwicklungen“ durch das BMaA gekommen: Die
Kommunalkredit Austria übte für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
treuhändisch die Kontrolle über die Fördermittel aus. Jeweils nach der Feststellung von
rechnerischer und sachlicher Richtigkeit von Abrechnungen und Fortschrittsberichten
wurden Zug um Zug Förderraten ausbezahlt.
Zu Frage 2:
Die Darstellung der Prüfergebnisse der Schweizer Beraterfirma „KEK“ entspricht dem
Informationsgehalt der dieser Firma zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung gestandenen
Unterlagen. Diese Informationen bestanden aus der Projektbeschreibung‘ dem
Projektblatt des BMfaA und dem Bericht von „Price Waterhouse Coopers“.
Projektzwischenberichte und Abrechnungen waren jedoch dem Landesgericht für
Strafsachen übermittelt worden und standen daher der Firma KEK nicht zur Verfügung.
Zu Frage 3:
Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das
Landwirtschaftsprojekt in der Republik Kongo wurden insgesamt öS 1,035.650.-- in
Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998
öS 930.650,-- angewiesen.
Zu Frage 4:
Ja. Die Abrechnungen konnten jedoch von der Kommunalkredit Austria nicht geprüft
werden, da alle diesbezüglichen Unterlagen dem Landesgericht für Strafsachen
übermittelt worden sind, wo das Verfahren noch anhängig ist.
Zu Frage 5:
Aufgrund der Einjährigkeit des Budgets lassen sich Auszahlungen jeweils in einem
Jahresrahmen, nicht aber ab dem Stichtag des Amtsantrittes einer neuen
Bundesregierung feststellen.
Aus dem Titel 205 (Entwicklungshilfe) des BVA 2000 wurden von Jahresbeginn bis zum
Stichtag 16. November 2000
öS 521.294.971,62 an Förderungen und
öS 63.389.596,15 an Aufwendungen, insgesamt
öS 584.684.576,77 zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 6:
Sowohl das „Dreijahresprogramm 2000 bis 2002 der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit“, herausgegeben vom BMaA, als auch der
Bundesvoranschlag 2000, VA - Ansatz 1/205, geben Auskunft über die aus öffentlichen
Mitteln geförderten Projekte.
Eine nach Einzelvorhaben gegliederte Liste aller im Jahre 2000 geförderten Projekte mit
den ausgezahlten Mitteln im Detail wird voraussichtlich mit Ende des ersten Quartals 2001
vorliegen.
Zu Frage 7:
Die Kontrolle der Projektabwicklung liegt zunächst bei den Durchführungsorganisationen,
deren Kontroll - und Prüfaufgaben vertraglich geregelt sind. Die Kontrolle der
Durchführungsorganisationen und ihrer Tätigkeiten obliegt in Schwerpunktländern den
Koordinationsbüros der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in
Zusammenarbeit mit der Evaluierungs - und Prüfabteilung (rechnerische Richtigkeit) sowie
der Fachabteilung (sachliche Richtigkeit) der
Sektion Entwicklungszusammenarbeit.
Für alle Durchführungsorganisationen gilt die vertraglich festgelegte halbjährliche
Abrechnungs - und Berichtslegungspflicht. Die Prüfung dieser Abrechnungen und Berichte
durch das BMaA ist Voraussetzung für die Anweisung weiterer Projektraten an die
Durchführungsorganisationen. Außerdem prüft die „Kommunalkredit Austria“ im Auftrag
und für Rechnung des BMaA Kofinanzierungsprojekte, welche vom BMaA in Auftrag
gegeben werden.
Darüberhinaus unterliegt die Gebarung der Kontrolle durch den Rechnungshof.
Zu Frage 8 und 9:
Bei Bedarf erfolgen Prüfungen auch durch externe Experten, im Falle von
EU - Kofinanzierungen durch die dafür zuständigen Stellen der Europäischen Kommission.
Die für die Prüfung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit zuständige Abteilung
des BMaA erteilt im Rahmen eines mit einer privaten Steuerberatungskanzlei
abgeschlossenen Werkvertrages Einzelaufträge zur Prüfung von Zwischen - und
Schlussabrechnungen einzelner Durchführungsorganisationen. Dies trifft vor allem auf
solche Organisationen zu, die mehrere Projekte durchführen.
Kleinere Kofinanzierungsvorhaben von Nichtregierungsorganisationen wickelt die
„Kommunalkredit Austria“ im Auftrag des BMaA treuhändig ab. Diese Leistung wurde
nach geltender ÖNORM 1998 ausgeschrieben und Kommunalkredit erhielt als Bestbieter
den Zuschlag.
Zu Fragen 10 bis 12:
Die Prüfungsergebnisse hinsichtlich des Anfragegegenstands „World Vision“ sind dem
Parlament bekannt, das diesbezüglich 1999 einen Untersuchungsausschuß einsetzte. Der
Ausschuß stellte fest, daß keine Fördermittel veruntreut wurden.
Im übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9 hinsichtlich der Kontroll - und
Prüfungstätigkeit hingewiesen.