1384/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben

am 18. Oktober 2000 unter der Nr. 1365/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Hufeisenplan gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Beantwortung der Frage, auf welcher Grundlage eine Tageszeitung etwas be -

richtet, ist nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.

 

Zu Frage 2:

Abgesehen davon, daß die Beantwortung der Frage, welche Medien zu welchem Da -

tum welche Berichte veröffentlicht haben, nicht Gegenstand der Vollziehung des

Bundeskanzlers ist, möchte ich darauf hinweisen, daß eine Recherche über

entsprechende Medienberichte in der fraglichen Zeit leicht durchzuführen wäre.

 

Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Gegenstand meiner Vollziehung.

 

Zu Frage 7:

Am 1. April 1999 erging seitens UNHCR eine Aufforderung an alle UN - Mitgliedsstaa -

ten um regionale humanitäre Hilfe und Unterstützung. Ebenso erging seitens

UNHCR ein Ersuchen an die NATO um die Koordinierung dieser humanitären

Unterstützung für die vertriebene Bevölkerung aus dem Kosovo.

Aufgrund der katastrophalen Lage der Vertriebenen, die von serbischen Einheiten zu

Hunderttausenden aus dem Kosovo vertrieben wurden und nach Albanien, Mazedo -

nien und Montenegro geflüchtet sind, haben der Bundeskanzler, Vizekanzler und

Außenminister, Innenminister sowie der Bundesminister für Landesverteidigung am

5. April 1999 einen Dringlichkeitsbeschluß gemäß § 2 Abs. 5 BVG über die Koope -

ration und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das

Ausland (KSE - BVG) gefaßt, ein humanitäres Hilfskontingent des Bundesheeres

nach Albanien zu entsenden.

 

Die zusätzlichen Maßnahmen der Bundesregierung für Vertriebene aus dem Kosovo

erstreckten sich auf mehrere Bereiche. Zum Zwecke der Koordinierung der von der

Bundesregierung beschlossenen Hilfsmaßnahmen wurde unter dem Vorsitz des

Bundeskanzleramtes eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die die österreichischen

Hilfsaktionen unter Einbindung der beteiligten Ressorts, der freiwilligen

Einsatzorganisationen und sonstiger beteiligter NGO's sowie unter Berücksichtigung

der Erfordernisse des UNHCR abzustimmen hatte.

 

Der Bericht des damaligen Bundeskanzlers über die Entsendung einer Hilfseinheit

nach Albanien (ATHUM/ALBA) wurde am 7. April 1999 vom Ministerrat zustimmend

zur Kenntnis genommen. Am 13. April 1999 hat der Hauptausschuß des National -

rates die Entsendung der Bundesheer - Einheit nach Albanien einstimmig zur

Kenntnis genommen.

 

Bereits am 5. April 1999 traf das Erkundungsteam in Albanien ein und am 17. April

1999 konnten die ersten Vertriebenen im ,,Österreich - Camp,, aufgenommen werden.

Am 30. April 1999 wurde das Österreich - Camp für 5.000 Vertriebene in Shkodra offi -

ziell von mir, in meiner damaligen Funktion als Außenminister, eröffnet.

 

Zu Frage 8:

Dem Bundeskanzleramt ist über eine Weitergabe eines Berichtes an die Mitglieder

des Rates der EU nichts bekannt.

 

Zu Frage 9:

Der Inhalt dieses Vortrages ist mir nicht bekannt. Die Tatsache des Vortrages sowie

die wesentlichsten Punkte habe ich dem zitierten Zeitungsartikel entnommen.

 

Zu Frage 10:

Ich habe in der Beantwortung der Anfrage 609/J vom 6. April 2000 ausdrücklich da -

rauf hingewiesen, daß mir kein Originaldokument vorgelegen ist, das die relevante

Behauptung des Vortragenden bestätigt hätte.

 

Zu den Fragen 11, 13 und 14:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Gegenstand meiner Vollziehung.

 

Zu Frage 12:

Nein.