1386/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1384/J - NR/2000 betreffend Studienförderung,

die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen am 19. Oktober 2000 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eine Novelle des Studienförderungsgesetzes, die mit 1. September 2001 in Kraft treten soll,

wird für die derzeitigen Bezieher von Studienbeihilfe sowie voraussichtlich mehr als 10.000

Studierende an Universitäten und Fachhochschul - Studiengängen zusätzlich einen finanziellen

Ausgleich bieten. Dieser finanzielle Ausgleich wird je nach sozialer Bedürftigkeit für den

Großteil der Bezieher im vollen Umfang der anfallenden Studienbeiträge erfolgen, für einen

kleineren Teil, bei welchem die soziale Bedürftigkeit nicht im selben Ausmaß vorliegt, durch

zusätzliche Stipendien zwischen 2.000,-- S und 10.000,-- S jährlich. Durch Anhebung der

Absetzbeträge für studierende Geschwister, bei welchen die Belastung der Eltern erfahrungs -

gemäß besonders hoch ist, werden auch Familien mit mehreren studierenden Kindern zusätz -

lich gefördert, damit wird der Kreis der Stipendienbezieher ausgeweitet.

 

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen der Novelle zum Studienförderungsgesetz eine

Ausweitung des Kreises der Stipendienbezieher bewirken:

 

- durch die Anhebung der Absetzbeträge und die Einführung des Stud ienzuschusses rund

   5 000 zusätzliche Bezieher von Studienbeihilfe,

- durch die Änderung der Verdienstfreigrenzen etwa 2 000 bis 3 000 zusätzliche Studienbei -

   hilfenbezieher,

- durch die Einführung des Studienzuschusses auch für Bezieher, die bisher keine Studien -

   beihilfe bezogen haben, 5 500 zusätzliche Bezieher,

- durch die Ausweitung der Leistungsstipendien rund 3 000 zusätzliche Stipendienbezieher.

Insgesamt werden durch die geplanten Maßnahmen voraussichtlich rund 16.000 Studierende

zusätzliche Stipendien (Studienbeihilfen, Studienzuschüsse, Leistungsstipendien) beziehen

können.

 

Ad 1.:

 

An Universitäten, Universitäten der Künste und Fachhochschul - Studiengängen haben im

Sommersemester 1999 und im Wintersemester 1999/2000 insgesamt 30.164 Studierende eine

Studienbeihilfe erhalten.

 

Ad 2.:

 

Die Gesamtzahl der Studierenden, die keine Studienbeihilfe bezogen haben, besteht in der

Differenz zwischen der Zahl aller zugelassenen Studierenden und der Zahl der Bezieher von

Studienbeihilfe. Diese Zahl ist jedoch nur bedingt aussagekräftig, da in dieser Zahl auch alle

jene Studierenden enthalten sind, die wegen bereits abgeschlossener Studien, überwiegender

Berufstätigkeit und nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft von vornherein nicht in den Be -

zieherkreis für Studienförderungsmaßnahmen zu zählen sind. Die Gesamtzahl der ordentli -

chen Studierenden an Universitäten, Universitäten der Künste und Fachhochschul - Studien -

gängen im Studienjahr 1999/2000 lag bei 238.688, davon 207.828 österreichische Staats -

bürger.

 

Ad 3.:

 

Die durchschnittlichen Studienbeihilfen von Studierenden und deren soziale Herkunft im

Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bereich

Wissenschaft, ergeben sich aus der angeschlossenen Statistik (Beilage).

Ad 4.:

Wie bereits dargestellt, werden die in der Novelle des Studienförderungsgesetzes vorgesehe -

nen Maßnahmen zu einer Ausweitung des Kreises der Bezieher von Stipendien (Studienbei -

hilfen und Studienzuschüsse) um voraussichtlich mehr als 13 000 Bezieher führen.

 

Ad 5.:

 

Die Berechnungen der Novelle zum Studienförderungsgesetz sehen zusätzliche Mittel für

Transfers mit vollem Wirksamwerden der Novelle von 420 Mio. S für Stipendien (Studienbei -

hilfen und Studienzuschüsse) und rund 30 bis 43 Mio. 5 für Leistungsstipendien vor.

 

Ad 6.:

 

Vorgesehen ist für die Novelle des Studienförderungsgesetzes eine Anhebung der Absetz -

beträge für studierende Geschwister, welche erfahrungsgemäß die finanzielle Situation einer

Familie am meisten belasten. Die Absetzbeträge für studierende Geschwister werden um 6 %

bzw. 13% (6 000,-- S bzw. 8 000,-- S) angehoben.

 

Ad 7.:

 

Das Abgehen von der Politik des "Schuldenmachens“ ist eine Verpflichtung im Dienste unse -

rer Jugend. Die begünstigten Darlehen, welche gemeinsam mit den Studienbeiträgen ab dem

Wintersemester 2001/2002 zur Verfügung stehen werden, sind eine weitere wichtige Kompo -

nente der sozialen Abfederung. Neben der bereits angeführten Erweiterung und Erhöhung der

Studienförderung und der Verdreifachung und Neuregelung der Leistungsstipendien ist das

zinsbegünstigte Darlehen, welches gemeinsam mit Vertretern der Banken gerade verhandelt

wird, insbesondere ein Angebot an die Studierenden der Mittelschicht. Durch die 2%ige Zins -

stützung des Bundes wird es möglich sein, Angebote der Banken zu erreichen, die sogar bis

zu einem zinsenlosen Darlehen reichen werden.

Ad 8.:

 

Zu Kürzungen kam es im Jahr 2000 nur bei den Ermessensausgaben, während die Personal -

ansätze und die gesetzlichen Verpflichtungen um insgesamt 1.535,7 Mio. S höher als 1999

dotiert wurden.

 

Bei den Ermessensausgaben der Universitätsansätze (Unterteilungen 3 und 8) erhielten die

Universitäten und Kunstuniversitäten 1999 zusammen insgesamt 5.392,9 Mio. S. Im Jahr

2000 wurden 4.210,4 Mio. S, also um 1.182,5 Mio. S weniger, zur Verfügung gestellt.

2001 werden bei den Ermessensausgaben 4.985,2 Mio. S bereitgestellt, das ist gegenüber

2000 eine Steigerung um 774,9 Mio. S, wovon 500 Mio. S auf Grund der Einführung der

Studienbeiträge finanziert werden können.

Im Jahr 2002 sind 1 Mrd. S aus dem Titel "Studienbeiträge" vorgesehen.

 

Ad 9.:

 

Bei der Budgetierung der Einnahmen aus Studienbeiträgen wurde von insgesamt 2 Mrd. S

ausgegangen. Dies entspricht bei einem jährlichen Studienbeitrag von 10.000,-- S einer Zahl

von 200.000 Studierenden, die Studienbeiträge entrichten.