1387/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1385/J - NR/2000 betreffend Partneruniversitäten

und Studiengebühren, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen am

19. Oktober 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Ja.

 

Ad 2.:

 

In § 11 Abs. 1 Z 1 einer Novelle zum Hochschul - Taxengesetz 1972 ist vorgesehen, dass Studie -

rende, die an Austauschprogrammen teilnehmen, von der Entrichtung des Studienbeitrages zu

befreien sein werden.

 

Ad 3.:

 

Gemäß § 11a der oben angeführten Novelle des Hochschul - Taxengesetzes 1972 wird für Studie -

rende aus durch Verordnung festzulegenden Staaten eine Rückerstattung des Studienbeitrages

vorgesehen sein. In der Verordnung können Staaten berücksichtigt werden, in denen Österreich

Schwerpunkte zur Unterstützung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung

der Entwicklungsländer sowie der Unterstützung der Reformländer Zentral -  und Osteuropas ge -

setzt hat.

 

Ad 4. bis 6.:

 

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.