1387/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1385/J - NR/2000 betreffend Partneruniversitäten
und Studiengebühren, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen am
19. Oktober 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ja.
Ad 2.:
In § 11 Abs. 1 Z 1 einer Novelle zum Hochschul - Taxengesetz 1972 ist vorgesehen, dass Studie -
rende, die an Austauschprogrammen teilnehmen, von der Entrichtung des Studienbeitrages zu
befreien sein werden.
Ad 3.:
Gemäß § 11a der oben angeführten Novelle des Hochschul - Taxengesetzes 1972 wird für Studie -
rende aus durch Verordnung festzulegenden
Staaten eine Rückerstattung des Studienbeitrages
vorgesehen sein. In der Verordnung können Staaten berücksichtigt werden, in denen Österreich
Schwerpunkte zur Unterstützung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
der Entwicklungsländer sowie der Unterstützung der Reformländer Zentral - und Osteuropas ge -
setzt hat.
Ad 4. bis 6.:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.