1388/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1406/J - NR/2000 betreffend Supplierverpflich -
tung der Pflichtschulleiter, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am
19. Oktober 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. - 4:
In der gegenständlichen Anfrage werden Behauptungen ohne einen Sachbeweis oder auch nur
den Hinweis auf einen konkreten Fall aufgestellt. Die Frage der Supplierverpflichtung ist in
den §§ 48 bis 51 LDG geregelt.
Die Schulaufsichtsbeamten haben aufgrund des Erlasses über das Aufgabenprofil der
Schulaufsicht unter anderem auch die Aufgabe, auf einen wirtschaftlichen, sparsamen und
zweckmäßigen Umgang mit den personellen Ressourcen zu achten. Dieser Aufgabe kommen
die Organe der Schulaufsicht nach. Die Behauptungen, dass Schulleiter Supplierstunden
bezahlt erhalten, die sie nicht geleistet haben, und dass die Beamten der Schulaufsicht ihre
Aufgaben nicht erfüllen, sind durch keine Fakten belegt und weise ich daher entschieden
zurück. Sollten den anfragenden Abgeordneten konkrete Fälle bekannt sein, so fordere ich sie
auf, diese zu nennen.