1388/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1406/J - NR/2000 betreffend Supplierverpflich -

tung der Pflichtschulleiter, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am

19. Oktober 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 4:

 

In der gegenständlichen Anfrage werden Behauptungen ohne einen Sachbeweis oder auch nur

den Hinweis auf einen konkreten Fall aufgestellt. Die Frage der Supplierverpflichtung ist in

den §§ 48 bis 51 LDG geregelt.

 

Die Schulaufsichtsbeamten haben aufgrund des Erlasses über das Aufgabenprofil der

Schulaufsicht unter anderem auch die Aufgabe, auf einen wirtschaftlichen, sparsamen und

zweckmäßigen Umgang mit den personellen Ressourcen zu achten. Dieser Aufgabe kommen

die Organe der Schulaufsicht nach. Die Behauptungen, dass Schulleiter Supplierstunden

bezahlt erhalten, die sie nicht geleistet haben, und dass die Beamten der Schulaufsicht ihre

Aufgaben nicht erfüllen, sind durch keine Fakten belegt und weise ich daher entschieden

zurück. Sollten den anfragenden Abgeordneten konkrete Fälle bekannt sein, so fordere ich sie

auf, diese zu nennen.