139/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen vom 14. Dez. 1999,
Nr. 157/J, betreffend Postenschacher im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2 und 8:
Im Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 i.d.g.F. (Ausschreibungsgesetz) sind die
maßgeblichen Kriterien festgelegt, denen zufolge eine Ausschreibung für Leitungsfunktionen
in der Zentralstelle und für die Leitung der nachgeordneten Dienststellen durchzuführen ist.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Z 9 des Ausschreibungsgesetzes sind für den Bereich
des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft die Leitungsfunktionen aller dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft unmittelbar unterstellten Dienststellen vor
Betrauung einer Person mit der Leitung einer Dienststelle auszuschreiben. Die gesetzlich
vorgegebenen Ausschreibungskriterien wurden eingehalten. Da bislang keine Änderung
dieser gesetzlich normierten Ausschreibungskriterien erfolgte, ist auch weiterhin nach den
Bestimmungen des geltenden Rechts vorzugehen.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Seit 3. Oktober 1999 wurden drei Leitungsfunktionen vergeben, nämlich die Gruppe Präs. C,
und die Abteilungen Präs. B 9 und Präs. A5 im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft, Zentralleitung. Diese Leitungsfunktionen wurden am 12. August 1999, am 6.
September 1999 bzw. am 2. Dezember 1999 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ öffentlich
ausgeschrieben. Bei der Vergabe dieser Funktionen war die Erfüllung der in der
Ausschreibung enthaltenen Ernennungserfordernisse und jener besonderen Kenntnisse und
Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen
Anforderungen von den Bewerbern erwartet werden, maßgeblich.
Für die Funktion des Leiters bzw. der Leiterin der Gruppe Präs. C im Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft haben sich fünf Kandidat/Innen beworben. Für die Funktion des
Leiters bzw. der Leiterin der Abteilung Präs. B9 im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft haben sich drei Kandidaten beworben; für die Funktion des Leiters bzw. der
Leiterin der Abteilung Präs. A5 im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat sich
eine Kandidatin beworben.
Nähere Aussagen zur Auswertung der Bewerbungsgesuche sind mir unter Hinweis auf die
Bestimmungen des § 14 des Ausschreibungsgesetzes verwehrt. Ich darf hiefür um
Verständnis ersuchen.
Zu Frage 9:
Die besoldungsrechtlichen Vorschriften wurden und werden immer eingehalten.
Verwendungszulagen für besondere Verantwortung und Überstundenvergütungen wurden,
wie in Ihrer Anfrage ausgeführt, in keinem Fall ausbezahlt.