1392/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Ausgliederung

Insolvenzausfallgeldfonds - Schließung des Standortes Salzburg“, Nr. 1422/J,

wie folgt:

 

Der Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds ist seit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000

beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet. Er hat eigene

Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vertre -

ten. Die Zuständigkeit in der Frage der Ausgliederung bzw. Reorganisation dieses

Bereichs liegt somit grundsätzlich bei diesem Bundesminister. Der Wirkungsbereich

meines Ressorts ist lediglich durch den Umstand betroffen, dass die Bundessozial -

ämter an der Vollziehung des Insolvenz - Entgeltsicherungsgesetzes mitwirken.

 

Daher verweise ich auf die bereits durch den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit erfolgte Beantwortung der - das gleiche Thema betreffenden - Anfrage

Nr. 1423/J.