1392/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Ausgliederung
Insolvenzausfallgeldfonds - Schließung des Standortes Salzburg“, Nr. 1422/J,
wie folgt:
Der Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds ist seit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet. Er hat eigene
Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vertre -
ten. Die Zuständigkeit in der Frage der Ausgliederung bzw. Reorganisation dieses
Bereichs liegt somit grundsätzlich bei diesem Bundesminister. Der Wirkungsbereich
meines Ressorts ist lediglich durch den Umstand betroffen, dass die Bundessozial -
ämter an der Vollziehung des Insolvenz - Entgeltsicherungsgesetzes mitwirken.
Daher verweise ich auf die bereits durch den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit erfolgte Beantwortung der - das gleiche Thema betreffenden - Anfrage
Nr. 1423/J.