1393/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am 23. November 2000 unter

der Zahl Nr. 1537/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die folgenden Daten beziehen sich auf den 1. Dezember 2000 als maßgebenden Stichtag der

Anfragebeantwortung.

 

Zu Frage 1:

 

Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und administrative Tätigkeiten

stehen in meinem Kabinett 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwendung:

 

Anzahl

 Dienstrechtliche Stellung

2

 Verwendungsgruppe A1

2

 Entlohnungsgruppe v1

1

 Entlohnungsgruppe VB/SV/v1

1

 Verwendungsgruppe SI 1

2

 Verwendungsgruppe E 2b

3

 Angestellter/Arbeitsleihvertrag

 

Zu Frage 2:

 

Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:

 

Mag. Christoph ULMER

 Kabinenchef

Mag. Bernhard KRUMPEL

 Kabinettchef - Stellvertreter

MACHTLINGER - SCHWEDA Liane

 Allgemeine organisatorische Angelegenheiten

Mag. Gerhard KARNER

  Presse -  und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Karin GROHR

 Presse - und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Michaela PFEIFENBERGER

 Belange der Generaldirektion für die

 

 öffentliche Sicherheit


 

Revierinspektor Hermann FEINER

 Angelegenheiten der Bundespolizei

Revierinspektor Mag. Michael KLOIB -

 Angelegenheiten der Bundesgendarmerie

MÜLLER

 

Hofrat Dr. Heinz ZIMPER

 Belange der Sektionen III, IV und V

Mag. Mathias VOGL

 Belange der Sektionen III, IV und V

Dr. Beate PALFRADER

 Belange der Sektionen III, IV und V

 

Zu Frage 3:

 

Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zusätzlich zu ihrem Gehalt

bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage bzw. Verwendungszulage. Bei Bediensteten der

Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 werden sämtliche zeitliche und mengenmäßige

Mehrdienstleistungen im Wege des Fixgehaltes abgegolten, wobei 13,65 % des Fixgehaltes die

Abgeltung für zeitliche und mengenmäßige Mehrdienstleistungen darstellen. Zeitliche

Mehrdienstleistungen von Bediensteten, deren Funktionszulage oder Fixgehalt keine

Mehrleistungskomponente enthält, werden regelmäßig im Wege einer Einzelverrechnung abgegolten.

 

Zu Frage 4:

 

Für 3 Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Die Arbeitsleihverträge wurden jeweils mit

einer Gebietskörperschaft, einer juristischen Person des privaten Rechts sowie einer politischen Partei

abgeschlossen. Zeitliche Mehrdienstleistungen werden im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassungsverträge

entweder pauschal abgegolten oder im Wege einer Einzelverrechnung vergütet. Von der weitergehenden

Beantwortung dieser Frage muss aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen werden.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesministerium für Inneres die dem jeweiligen

Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

 

Zu Frage 5:

 

Für einen Mitarbeiter wurde ein Sondervertrag abgeschlossen. Die gegenständliche Funktion bedingt ein

besonderes Vertrauensverhältnis, wobei die Besonderheiten dieser Aufgabenstellung regelmäßig zur

Folge haben, dass die Tätigkeit mit der Funktionsdauer des Bundesministers verbunden wird, sodass

lediglich ein befristetes Dienstverhältnis adäquat erscheint. Von der Anführung der wesentlichen

„Vertragsinhalte“ wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.

 

Zu Frage 6:

 

Unbeschadet des Aufwandes für Arbeitsleihverträge, der aus dem Budget für Sachmittel zu bestreiten ist,

wird der Personalaufwand für das Jahr 2000 ab meiner Amtsübernahme voraussichtlich rund S 4,6 Mio.

betragen. Für das Jahr 2001 werden demgemäß S 7,1 Mio. zu veranschlagen sein. In diesem

Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Mitarbeiter meines Kabinetts erst im Verlauf des Jahres

2000 ihren Dienst in dieser Organisationseinheit angetreten haben, woraus unterschiedliche Zahlenwerte

für die angesprochenen Kalenderjahre resultieren.