1393/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KOSTELKA und Genossen haben am 23. November 2000 unter
der Zahl Nr. 1537/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die folgenden Daten beziehen sich auf den 1. Dezember 2000 als maßgebenden Stichtag der
Anfragebeantwortung.
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und administrative Tätigkeiten
stehen in meinem Kabinett 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwendung:
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Anzahl |
Dienstrechtliche Stellung |
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2 |
Verwendungsgruppe A1 |
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2 |
Entlohnungsgruppe v1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe VB/SV/v1 |
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1 |
Verwendungsgruppe SI 1 |
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2 |
Verwendungsgruppe E 2b |
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3 |
Angestellter/Arbeitsleihvertrag |
Zu Frage 2:
Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:
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Mag. Christoph ULMER |
Kabinenchef |
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Mag. Bernhard KRUMPEL |
Kabinettchef - Stellvertreter |
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MACHTLINGER - SCHWEDA Liane |
Allgemeine organisatorische Angelegenheiten |
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Mag. Gerhard KARNER |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Mag. Karin GROHR |
Presse - und Öffentlichkeitsarbeit |
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Dr. Michaela PFEIFENBERGER |
Belange der Generaldirektion für die |
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öffentliche Sicherheit |
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Revierinspektor Hermann FEINER |
Angelegenheiten der Bundespolizei |
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Revierinspektor Mag. Michael KLOIB - |
Angelegenheiten der Bundesgendarmerie |
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MÜLLER |
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Hofrat Dr. Heinz ZIMPER |
Belange der Sektionen III, IV und V |
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Mag. Mathias VOGL |
Belange der Sektionen III, IV und V |
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Dr. Beate PALFRADER |
Belange der Sektionen III, IV und V |
Zu Frage 3:
Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zusätzlich zu ihrem Gehalt
bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage bzw. Verwendungszulage. Bei Bediensteten der
Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 werden sämtliche zeitliche und mengenmäßige
Mehrdienstleistungen im Wege des Fixgehaltes abgegolten, wobei 13,65 % des Fixgehaltes die
Abgeltung für zeitliche und mengenmäßige Mehrdienstleistungen darstellen. Zeitliche
Mehrdienstleistungen von Bediensteten, deren Funktionszulage oder Fixgehalt keine
Mehrleistungskomponente enthält, werden regelmäßig im Wege einer Einzelverrechnung abgegolten.
Zu Frage 4:
Für 3 Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Die Arbeitsleihverträge wurden jeweils mit
einer Gebietskörperschaft, einer juristischen Person des privaten Rechts sowie einer politischen Partei
abgeschlossen. Zeitliche Mehrdienstleistungen werden im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassungsverträge
entweder pauschal abgegolten oder im Wege einer Einzelverrechnung vergütet. Von der weitergehenden
Beantwortung dieser Frage muss aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen werden.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesministerium für Inneres die dem jeweiligen
Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.
Zu Frage 5:
Für einen Mitarbeiter wurde ein Sondervertrag abgeschlossen. Die gegenständliche Funktion bedingt ein
besonderes Vertrauensverhältnis, wobei die Besonderheiten dieser Aufgabenstellung regelmäßig zur
Folge haben, dass die Tätigkeit mit der Funktionsdauer des Bundesministers verbunden wird, sodass
lediglich ein befristetes Dienstverhältnis adäquat erscheint. Von der Anführung der wesentlichen
„Vertragsinhalte“ wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.
Zu Frage 6:
Unbeschadet des Aufwandes für Arbeitsleihverträge, der aus dem Budget für Sachmittel zu bestreiten ist,
wird der Personalaufwand für das Jahr 2000 ab meiner Amtsübernahme voraussichtlich rund S 4,6 Mio.
betragen. Für das Jahr 2001 werden demgemäß S 7,1 Mio. zu veranschlagen sein. In diesem
Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Mitarbeiter meines Kabinetts erst im Verlauf des Jahres
2000 ihren Dienst in dieser Organisationseinheit angetreten haben, woraus unterschiedliche Zahlenwerte
für die angesprochenen Kalenderjahre resultieren.