1396/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

 

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pendl, Parnigoni und Genossen haben am 19.

Oktober 2000 unter der Nr. 1386/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die

Sicherheitsakademie in Traiskirchen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1

 

Der unter Minister Löschnak in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie hinsichtlich

eines geeigneten Standortes für die Errichtung einer Sicherheitsakademie ist keine

Präferierung eines der vier geprüften Standorte zu entnehmen. Aus welchen

Gründen es letztendlich zur Entscheidung für den Standort Traiskirchen kam, ist

objektiv nicht nachvollziehbar.

 

Derzeit wird geprüft, welche Voraussetzungen infrastruktureller Art notwendig sind,

um den Standort Traiskirchen für die Sicherheitsakademie zu erhalten. Ohne der

Prüfung dieser Vorfragen kann keine endgültige Entscheidung gefällt werden.

 

Zu Frage 2

 

Nein, bis dato liegt keine Benützungsbewilligung vor.

 

Zu Frage 3

 

In Fahrtrichtung Wien mangelt es an einer Autobahnanbindung an die A2. Bei

sämtlichen Bahnverbindungen - sei es mit der Badner Bahn nach Traiskirchen, mit

der Schnellbahn von Wien - Südbahnhof bis zum Bahnhof Pfaffstätten oder mit der

Aspangbahn von Wien Ostbahnhof bis zum Bahnhof Traiskirchen, ist von den

jeweiligen Haltestellen bis zur Sicherheitsakademie noch eine Distanz von 1,5 bis 2

Kilometern zu bewältigen. Darüber hinaus halten Eilzüge der Südbahn auch nicht im

Bahnhof Pfaffstätten, sodass es für die Auszubildenden, die aus Fahrtrichtung Graz

kommen, notwendig wäre, im Bahnhof Wiener Neustadt in die Schnellbahn

umzusteigen, um zur Sicherheitsakademie zu gelangen.

 

Zu Frage 4

 

Inwieweit die ca. 1000 Betten in Hotels der 4 Sterne Kategorie im Bereich Baden für

Auszubildende der SIAK zur Disposition stehen, kann weder hinsichtlich Kapazität

noch aus Ökonomischer Sicht beurteilt werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6

 

Da gegenwärtig noch keine Benützungsbewilligung vorliegt, somit noch nicht von

einem fertiggestellten und betriebsbereiten Gebäude gesprochen werden darf, kann

diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 7

 

Derzeit werden andere Nutzungsmöglichkeiten des Objektes und dadurch allenfalls

entstehende Mehrkosten geprüft.