1397/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 19. Oktober 2000

unter der Nr. 1392/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausgaben

der Mitglieder der Bundesregierung für Werbekampagnen, Inseratenschaltungen und

sonstigen Selbstdarstellungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 14 und 15:

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass Einschaltungen in Printmedien oder Einholung von

Studien, die auf einem gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum Beispiel

Stellenausschreibungen oder die Expertise des Wirtschaftsforschungsinstitutes zur

Niederlassungsverordnung), und die in Angelegenheiten des kriminalpolizeilichen

Beratungsdienstes entfalteten Tätigkeiten sowie Übersetzungen wohl nicht unter die in

Frage 1 angeführten Begriffsbestimmungen wie Werbekampagne oder Imageberatung fallen

und daher in der Beantwortung auch nicht aufscheinen.

 

Im Bereich der Zentralstelle wurde ein Werkvertrag mit einem Public - Relation - Berater

abgeschlossen.

 

Der Auftragnehmer verpflichtete sich darin zur Erbringung folgender Dienstleistungen: PR -

Beratung des Bundesministeriums für Inneres, insbesondere

• Erarbeitung von PR - Strategien und Formulierung von PR - Zielen

• Konzeption von PR - Maßnahmen

• Beratung im Kommunikationsmanagement

• Beratung in Fragen der Medien -  und Kommunikationsarbeit

• Erarbeitung integrierter Kommunikationskonzepte

Die Vergütung richtet sich nach den von der Wirtschaftskammer Österreich erstellten

Kalkulationsrichtlinien für die Gestaltung der Honorare von Public - Relation - Beratern.

 

Bei jeder Auftragsvergabe sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

 

Zu den Fragen 5 bis 13:

 

Es sind derzeit keine Aufträge für Werbekampagnen oder Umfragen geplant.

 

Zu Frage 16:

 

Für Repräsentationszwecke wurden zu Lasten des VA - Ansatzes 1/11008 VP 7232 002 für

Anlässe seit dem 4. Feber 2000 bis zum Stichtag 19. Oktober 2000 Ausgaben in Höhe von

868.448, 15 Schilling aufgewendet.

 

Diese gliedern sich wie folgt auf:

 

Ausgaben für Empfänge:                                                                                   70.606,06 S

Ausgaben im Zuge des Besuches ausländischer Politiker                         134.345,65 S

Pressekonferenzen                                                                                              70.604,20 S

Ausgaben im Zuge des Besuches in -  und ausländischer

Beamten -  und Expertendelegationen                                                           137.372,23 S

Gastgeschenke für ausländische Politiker im Rahmen von Staats -

besuchen, für Delegationen im Rahmen von Tagungen u.ä.                     455.520.01 S

                                                                                                                           868.448, 15 S

 

Zu Frage 17:

 

Ich verweise auf die beiliegende Auflistung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Dienstreisen zu Sitzungen der EU die von der EU

vorgesehene Refundierung üblicherweise von den den Herrn Bundesminister begleitenden

Beamten des Ressorts in Anspruch genommen wird. Lediglich in einem Fall (29. Mai 2000;

Brüssel) wurden die Reisekosten eines Mitarbeiters des Kabinetts von der EU refundiert.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Gesamtkosten meiner

Auslandsreisen kein wesentlicher Unterschied zu meinen Amtsvorgängern eingetreten ist. Ich

verweise in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5592/J (XX.GP)

vom 20. Jänner 1999 durch meinen Amtsvorgänger.