1397/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 19. Oktober 2000
unter der Nr. 1392/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausgaben
der Mitglieder der Bundesregierung für Werbekampagnen, Inseratenschaltungen und
sonstigen Selbstdarstellungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 14 und 15:
Einleitend weise ich darauf hin, dass Einschaltungen in Printmedien oder Einholung von
Studien, die auf einem gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum Beispiel
Stellenausschreibungen oder die Expertise des Wirtschaftsforschungsinstitutes zur
Niederlassungsverordnung), und die in Angelegenheiten des kriminalpolizeilichen
Beratungsdienstes entfalteten Tätigkeiten sowie Übersetzungen wohl nicht unter die in
Frage 1 angeführten Begriffsbestimmungen wie Werbekampagne oder Imageberatung fallen
und daher in der Beantwortung auch nicht aufscheinen.
Im Bereich der Zentralstelle wurde ein Werkvertrag mit einem Public - Relation - Berater
abgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtete sich darin zur Erbringung folgender Dienstleistungen: PR -
Beratung des Bundesministeriums für Inneres, insbesondere
• Erarbeitung von PR - Strategien und Formulierung von PR - Zielen
• Konzeption von PR - Maßnahmen
• Beratung im Kommunikationsmanagement
• Beratung in Fragen der Medien - und Kommunikationsarbeit
• Erarbeitung integrierter
Kommunikationskonzepte
Die Vergütung richtet sich nach den von der Wirtschaftskammer Österreich erstellten
Kalkulationsrichtlinien für die Gestaltung der Honorare von Public - Relation - Beratern.
Bei jeder Auftragsvergabe sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Zu den Fragen 5 bis 13:
Es sind derzeit keine Aufträge für Werbekampagnen oder Umfragen geplant.
Zu Frage 16:
Für Repräsentationszwecke wurden zu Lasten des VA - Ansatzes 1/11008 VP 7232 002 für
Anlässe seit dem 4. Feber 2000 bis zum Stichtag 19. Oktober 2000 Ausgaben in Höhe von
868.448, 15 Schilling aufgewendet.
Diese gliedern sich wie folgt auf:
Ausgaben für Empfänge: 70.606,06 S
Ausgaben im Zuge des Besuches ausländischer Politiker 134.345,65 S
Pressekonferenzen 70.604,20 S
Ausgaben im Zuge des Besuches in - und ausländischer
Beamten - und Expertendelegationen 137.372,23 S
Gastgeschenke für ausländische Politiker im Rahmen von Staats -
besuchen, für Delegationen im Rahmen von Tagungen u.ä. 455.520.01 S
868.448, 15 S
Zu Frage 17:
Ich verweise auf die beiliegende Auflistung.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Dienstreisen zu Sitzungen der EU die von der EU
vorgesehene Refundierung üblicherweise von den den Herrn Bundesminister begleitenden
Beamten des Ressorts in Anspruch genommen wird. Lediglich in einem Fall (29. Mai 2000;
Brüssel) wurden die Reisekosten eines Mitarbeiters des Kabinetts von der EU refundiert.
Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Gesamtkosten meiner
Auslandsreisen kein wesentlicher Unterschied zu meinen Amtsvorgängern eingetreten ist. Ich
verweise in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5592/J (XX.GP)
vom 20. Jänner 1999 durch meinen Amtsvorgänger.

