1401/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat BRIX und Genossen haben am 24. Oktober 2000
unter der Nr. 1421/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Publikation PNO - Nachrichten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ja.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Gemäß Art. IX Abs. 1 Z 4 EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer
nationalsozialistisches Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes verbreitet, sofern
die Tat nicht gerichtliche strafbar ist. Diese verwaltungsstrafrechtliche Bestimmung
gilt sohin subsidär gegenüber den Strafbestimmungen des Verbotsgesetzes.
Die Ahndung von Medieninhaltsdelikten obliegt den Gerichten. Die PNO - Nachrichten
werden daher jeweils der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen
Beurteilung vorgelegt.
Hinsichtlich allfälliger strafgerichtlicher Verurteilungen verweise ich auf die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.