1401/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat BRIX und Genossen haben am 24. Oktober 2000

unter der Nr. 1421/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Publikation PNO - Nachrichten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Gemäß Art. IX Abs. 1 Z 4 EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer

nationalsozialistisches Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes verbreitet, sofern

die Tat nicht gerichtliche strafbar ist. Diese verwaltungsstrafrechtliche Bestimmung

gilt sohin subsidär gegenüber den Strafbestimmungen des Verbotsgesetzes.

 

Die Ahndung von Medieninhaltsdelikten obliegt den Gerichten. Die PNO - Nachrichten

werden daher jeweils der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen

Beurteilung vorgelegt.

 

Hinsichtlich allfälliger strafgerichtlicher Verurteilungen verweise ich auf die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.