1404/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Egghart, Partik - Pablé und Kollegen haben am

25.10.2000 unter Nr. 1430/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Informationsbeschaffung im Bereich der Exekutive“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 5:

 

Dem Genannten wurde von der Bundespolizeidirektion Wien keine Bewilligung

erteilt, in Archiven Nachschau zu halten.

 

Zu Frage 2:

 

Sowohl dem Behördenleiter als auch deren Generalinspektor der

Bundespolizeidirektion Wien war bekannt, das Herr Kleindienst an einem Buch

gearbeitet hat, da er sie in diesem Zusammenhang interviewt hat.

 

Zu Frage 3:

 

Nein, außer es handelt sich um wissenschaftliche Erhebungen im Rahmen eines

genehmigten Projektes.

 

Zu Frage 4:

 

Als Mitglied der Personalvertretungsorgane im Fach -  bzw. Zentralausschuss für die

Bediensteten der Sicherheitswache hatte der Genannte Zugang zu allen Akten, die den

Personalvertretungsorganen übermittelt wurden. Darüber hinaus gab es für ihn auch

durch seine Teilnahme an zahlreichen Besprechungen Gelegenheit, zusätzliche

Informationen über interne Vorgänge zu erhalten.

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Im Rahmen eines gerichtlichen Vorverfahrens werden im Auftrag der

Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchgeführt. Eine Auskunft über Ergebnisse ist mir

daher nicht möglich.