1404/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Egghart, Partik - Pablé und Kollegen haben am
25.10.2000 unter Nr. 1430/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Informationsbeschaffung im Bereich der Exekutive“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 5:
Dem Genannten wurde von der Bundespolizeidirektion Wien keine Bewilligung
erteilt, in Archiven Nachschau zu halten.
Zu Frage 2:
Sowohl dem Behördenleiter als auch deren Generalinspektor der
Bundespolizeidirektion Wien war bekannt, das Herr Kleindienst an einem Buch
gearbeitet hat, da er sie in diesem Zusammenhang interviewt hat.
Zu Frage 3:
Nein, außer es handelt sich um wissenschaftliche Erhebungen im Rahmen eines
genehmigten Projektes.
Zu Frage 4:
Als Mitglied der Personalvertretungsorgane im Fach - bzw. Zentralausschuss für die
Bediensteten der Sicherheitswache hatte der Genannte Zugang zu allen Akten, die den
Personalvertretungsorganen übermittelt wurden. Darüber hinaus gab es für ihn auch
durch seine Teilnahme an zahlreichen Besprechungen Gelegenheit, zusätzliche
Informationen über interne Vorgänge
zu erhalten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im Rahmen eines gerichtlichen Vorverfahrens werden im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchgeführt. Eine Auskunft über Ergebnisse ist mir
daher nicht möglich.