1406/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pendl, Parnigoni und Genossen haben am 30. Oktober

2000 unter der Nr. 1447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

,,Kostenersatz für Auslandsdienst“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ich teile Ihre Ansicht, dass der Auslandsdienst ein wichtiges außenpolitisches Signal setzt.

Dies wird auch durch Berichte und Evaluierungen der österreichischen Botschaften bestätigt.

Davon unabhängig hat die Finanzierung des Auslandsdienstes auf Grundlage der bestehenden

gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz

über den Zivildienst geändert wird (ZDG - Novelle 2001) sieht in § 12 Abs. 8 eine Ermächti -

gung des Bundesministers für Inneres vor, einen gemeinnützigen, nicht auf Gewinn ge -

richteten Verein zu gründen und zu unterstützen, dessen Ziel es ist, die Auslandsdienste insbe -

sondere finanziell zu fördern. In der Übergangsbestimmung des § 76 Abs. 7 ist eine Ermächti - 

gung des Bundesministers für Inneres vorgesehen, sofern der Dienst gemäß § 12b vor dem

1. Jänner 2001 angetreten wurde, anerkannten Trägern die ihnen daraus entstandenen Kosten

bis zum zuletzt mit Verordnung gemäß § 12b Abs. 8 in der Fassung vor Inkrafttreten der

ZDG - Novelle 2001 festgesetzten Betrag zu ersetzen.

 

Zu Frage 4:

 

Wie in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur ZDG - Novelle 2001 ausgeführt, sind die

näheren Modalitäten für die künftige Finanzierung in den Statuten des vorgesehenen Vereines

zu regeln und von diesem zu beschließen. Im übrigen ist auf die Beantwortung zu den

Fragen 2 und 3 zu verweisen.