1407/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 14. November 2000

unter der Zahl Nr. 1461/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

,,MitarbeiterInnen im Ministerbüro“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die folgenden Daten beziehen sich regelmäßig auf den 14. November 2000 als maßgebenden Stichtag der

Anfragebeantwortung.

 

Zu Frage 1:

 

Abgesehen von dem für administrative Belange notwendigen Personal umfasst mein Kabinett derzeit

insgesamt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A1 -  und A2 -  wertiger Funktion.

 

Die Mitarbeiterinnen sind Mitarbeiter meines Kabinetts setzen sich zum einen aus sieben Angehörigen

meines Ressorts zusammen; von diesen standen drei Mitarbeiter vor der Verwendung in meinem Kabinett

in anderen Dienststellen des Ressorts in Verwendung, zwei Bediensteten wurden zuvor in anderen

Gebietskörperschaften verwendet, zwei weitere Mitarbeiter kommen aus anderen Organisationen.

 

Daneben steht auch eine Bedienstete eines anderen Ministeriums in meinem Kabinett in Verwendung.

 

Weiters werden je eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter einer Gebietskörperschaft, einer politischen

Partei bzw. eines Vereins zur Dienstleistung im Wege einer Arbeitskräfteüberlassung in meinem Kabinett

herangezogen.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Zum Anfragezeitpunkt war keine Arbeitskräfteüberlassung mit der Industriellenvereinigung vereinbart,

hingegen stand ein Mitarbeiter des Bildungswerkes der Industrie im Rahmen eines

Arbeitsleihverhältnisses in meinem Kabinett in Verwendung.

 

Der Bedienstete steht in einem regulären Dienstverhältnis zum Bildungswerk der Industrie, wobei die

Personalkosten wie im Rahmen eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages üblich - von meinem Ressort

refundiert werden.

Ein Mitarbeiter des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wird im Wege einer

Organwalterleihe in meinem Kabinett verwendet, eine weitere Mitarbeiterin aufgrund eines

Arbeitskräfteüberlassungsvertrages mit der Österreichischen Volkspartei beschäftigt. Auch diesfalls

werden die Mitarbeiter vom jeweiligen Dienstgeber besoldet und die anfallenden Kosten von meinem

Ressort übernommen.

 

Zu Frage 5:

 

Abgesehen von den unter den Fragen 2 bis 4 angeführten Mitarbeitern ist ein vertragliches

Dienstverhältnis zum Bund befristet eingegangen worden. Diese Befristung orientiert sich an der Dauer

meiner Funktionsausübung als Bundesminister für Inneres.

 

Zu Frage 6:

 

Zu dieser Frage halte ich fest, dass eine Mitarbeiterin meines Amtsvorgängers im Hinblick auf die

Befristung ihres Dienstverhältnisses unmittelbar vor meiner Amtsübernahme aus dem Dienstverhältnis

zum Bund ausgeschieden ist. Ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag wurde vor meinem Amtsantritt

beendet. Zwei Mitarbeiterinnen stehen in einem anderen Ressort in Verwendung, die übrigen Mitarbeiter

meines Amtsvorgängers gehören unverändert meinem Ressort an.