1407/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 14. November 2000
unter der Zahl Nr. 1461/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
,,MitarbeiterInnen im Ministerbüro“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die folgenden Daten beziehen sich regelmäßig auf den 14. November 2000 als maßgebenden Stichtag der
Anfragebeantwortung.
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem für administrative Belange notwendigen Personal umfasst mein Kabinett derzeit
insgesamt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in A1 - und A2 - wertiger Funktion.
Die Mitarbeiterinnen sind Mitarbeiter meines Kabinetts setzen sich zum einen aus sieben Angehörigen
meines Ressorts zusammen; von diesen standen drei Mitarbeiter vor der Verwendung in meinem Kabinett
in anderen Dienststellen des Ressorts in Verwendung, zwei Bediensteten wurden zuvor in anderen
Gebietskörperschaften verwendet, zwei weitere Mitarbeiter kommen aus anderen Organisationen.
Daneben steht auch eine Bedienstete eines anderen Ministeriums in meinem Kabinett in Verwendung.
Weiters werden je eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter einer Gebietskörperschaft, einer politischen
Partei bzw. eines Vereins zur Dienstleistung im Wege einer Arbeitskräfteüberlassung in meinem Kabinett
herangezogen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Zum Anfragezeitpunkt war keine Arbeitskräfteüberlassung mit der Industriellenvereinigung vereinbart,
hingegen stand ein Mitarbeiter des Bildungswerkes der Industrie im Rahmen eines
Arbeitsleihverhältnisses in meinem Kabinett in Verwendung.
Der Bedienstete steht in einem regulären Dienstverhältnis zum Bildungswerk der Industrie, wobei die
Personalkosten wie im Rahmen eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages üblich - von meinem Ressort
refundiert werden.
Ein Mitarbeiter des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wird im Wege einer
Organwalterleihe in meinem Kabinett verwendet, eine weitere Mitarbeiterin aufgrund eines
Arbeitskräfteüberlassungsvertrages mit der Österreichischen Volkspartei beschäftigt. Auch diesfalls
werden die Mitarbeiter vom jeweiligen Dienstgeber besoldet und die anfallenden Kosten von meinem
Ressort übernommen.
Zu Frage 5:
Abgesehen von den unter den Fragen 2 bis 4 angeführten Mitarbeitern ist ein vertragliches
Dienstverhältnis zum Bund befristet eingegangen worden. Diese Befristung orientiert sich an der Dauer
meiner Funktionsausübung als Bundesminister für Inneres.
Zu Frage 6:
Zu dieser Frage halte ich fest, dass eine Mitarbeiterin meines Amtsvorgängers im Hinblick auf die
Befristung ihres Dienstverhältnisses unmittelbar vor meiner Amtsübernahme aus dem Dienstverhältnis
zum Bund ausgeschieden ist. Ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag wurde vor meinem Amtsantritt
beendet. Zwei Mitarbeiterinnen stehen in einem anderen Ressort in Verwendung, die übrigen Mitarbeiter
meines Amtsvorgängers gehören unverändert meinem Ressort an.