1408/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1362/J betreffend

Personalwechsel und Umorganisationen in den Ministerbüros, welche die

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 18. Oktober 2000 an mich

richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Zum Stand 1. November 2000 sind in meinem Kabinett neun Referenten und die

notwendige Anzahl an Hilfspersonal (z.B. Sekretariat, Boten, ...) beschäftigt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2000 waren sieben Referenten und ebenso die notwendige

Anzahl an Hilfspersonal (z.B. Sekretariat, Boten, ...) im damaligen Kabinett

Dr. Farnleitner beschäftigt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Seit meinem Dienstantritt am 4. Februar 2000 und der Bildung des neuen

Ministerbüros fand kein „Austausch“ an Personal im Kabinett des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit statt.

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 1. November 2000 verfügt eine Person in meinem Kabinett über einen

Sondervertrag nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, dessen Besoldung sich

nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen richtet. Eine „Überzahlung“

gegenüber einem „regulären“ Dienstverhältnis kann daher verneint werden. Dieser

Sondervertrag wurde für die Dauer der Verwendung des Bediensteten im Kabinett

befristet abgeschlossen.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Vor meinem Dienstantritt gab es im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

neun Sektionen. Diese Anzahl ist aufgrund der Kompetenzänderungen im

Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 mit 1.4.2000 auf elf

Sektionen angestiegen. Aufgrund der Versetzung eines Sektionschefs in den

Ruhestand wurde die Zusammenlegung zweier Sektionen durchgeführt.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Bis zum Ende dieser Legislaturperiode (Herbst 2003) werden keine Leiter einer

Sektion aufgrund des Erreichens des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden seit

dem 1.4.2000 sechs Personen in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund

aufgenommen.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass der Begriff „quittiert“ keinen arbeitsrechtlichen

Begriff darstellt. Seit dem 1.4.2000 sind 23 Mitarbeiter meines Ministeriums aus dem

Dienstverhältnis ausgetreten oder haben dieses gekündigt.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Fragestellung zielt offensichtlich auf den Frauenanteil in den einzelnen

Verwendungs -  bzw. Entlohnungsgruppen ab.

 

Stand 1.11.2000

Anteil weiblich in %

Anteil männlich in %

A1

43,48

56,52

A2

49,63

50,37

A3

64,91

35,09

A4

82,61

17,39

A

26,33

73,67

B

52,05

47,95

C

100,00

0,00

D

100,00

0,00

E

100,00

0,00

P1

0,00

100,00

P2

0,00

100,00

P4

50,00

50,00

ASS

100,00

0,00

v1

43,62

56,38

v2

69,81

30,19

v3

82,52

17,48

v4

89,33

10,67

v5

50,00

50,00

h1

0,00

100,00

h4

100,00

0,00

Ia

57,14

42,86

Ib

50,00

50,00

Ic

75,00

25,00

Id

92,31

7,69

Ie

20,00

80,00

IIp4

0,00

100,00


 

IIp5

 100,00

 0,00

ADV2

 0,00

 100,00

3

 20,00

 80,00

4

 0,00

 100,00

5

 25,00

 75,00

6

 100,00

 0,00

Lehrl

 87,50

 12,50

Gesamt

 55,00

 45,00