1410/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2000

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1408/J betreffend

Verlust von Arbeitsplätzen, welche die Abgeordneten Silhavy, Gradwohl und

Genossen am 19. Oktober 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Sowohl wegen der beabsichtigten Schließung des Milchhofes wie auch der

geplanten Liquidierung des Handelsbetriebes SEGRO gibt es bereits seit einiger Zeit

intensive Kontakte seitens des AMS Graz wie auch des AMS Steiermark. Es wird

derzeit nach arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Lösungen gesucht. Daher kann hier

noch keine abschließende Aufzählung jener Maßnahmen erfolgen, die ihnen

angeboten werden. Prinzipiell steht die gesamte Palette an Aktivitäten und

Förderungen des AMS zur Verfügung. Form und Dauer dieser Maßnahmen hängen

jeweils von den für die betroffenen Mitarbeiter von Milchhof und SEGRO zu lösenden

Problemen auf dem Arbeitsmarkt ab.

 

Im besonderen ist das AMS Graz bemüht, der Firma SEGRO die Leistungen im

Rahmen des Projekts JOBTRANSFER zukommen zu lassen. JOBTRANSFER ist ein

bundesweites Projekt im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsinitiativen zur

Verbesserung des Service für Unternehmen des AMS, das versucht, möglichst

frühzeitig in Zusammenarbeit mit den betroffenen Betrieben bei diesen zu

intervenieren und die entstehenden Probleme möglichst maßgeschneidert zu lösen.

Entsprechende Gespräche mit der Geschäftsleitung von SEGRO werden seitens des

AMS Steiermark positiv bewertet.

 

Finanziert werden alle diese Maßnahmen aus dem Budget des AMS sowie im

Einzelfall aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nein, da die Aufleb - Stiftung zur Abfederung der Auswirkungen des EU - Beitrittes ins

Leben gerufen wurde.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In einem Pilotprojekt wird in den Bereichen Groß -  und Kleinhandel eine

Untersuchung mit dem Ziel durchgeführt, Verbesserungspotentiale bezüglich der

Vermittlung in diesen Marktsegmenten seitens des Arbeitsmarktservice auszuloten.

Das Arbeitsmarktservice Steiermark wird nach Vorliegen der Ergebnisse die

entsprechenden Schritte inklusive ihrer Finanzierung im eigenen Bereich setzen.

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 10 und 13 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Anfragen fällt nicht in die Zuständigkeit des

Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Konkrete Überlegungen hiezu liegen - wie selbst Ihrer Fragestellung zu entnehmen

ist - derzeit nicht vor.

Es ist davon auszugehen, dass das Arbeitsmarktservice Steiermark sofort nach

Vorliegen konkreter Informationen, etwa nach dem Frühwarnsystem, entsprechende

Schritte zugunsten der betroffenen Mitarbeiter einleiten wird.