1410/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2000
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1408/J betreffend
Verlust von Arbeitsplätzen, welche die Abgeordneten Silhavy, Gradwohl und
Genossen am 19. Oktober 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Sowohl wegen der beabsichtigten Schließung des Milchhofes wie auch der
geplanten Liquidierung des Handelsbetriebes SEGRO gibt es bereits seit einiger Zeit
intensive Kontakte seitens des AMS Graz wie auch des AMS Steiermark. Es wird
derzeit nach arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Lösungen gesucht. Daher kann hier
noch keine abschließende Aufzählung jener Maßnahmen erfolgen, die ihnen
angeboten werden. Prinzipiell steht die gesamte Palette an Aktivitäten und
Förderungen des AMS zur Verfügung. Form und Dauer dieser Maßnahmen hängen
jeweils von den für die betroffenen Mitarbeiter von Milchhof und SEGRO zu lösenden
Problemen auf dem Arbeitsmarkt ab.
Im besonderen ist das AMS Graz bemüht, der Firma SEGRO die Leistungen im
Rahmen des Projekts JOBTRANSFER zukommen zu lassen. JOBTRANSFER ist ein
bundesweites Projekt im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsinitiativen zur
Verbesserung des Service für Unternehmen des AMS, das versucht, möglichst
frühzeitig in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Betrieben bei diesen zu
intervenieren und die entstehenden Probleme möglichst maßgeschneidert zu lösen.
Entsprechende Gespräche mit der Geschäftsleitung von SEGRO werden seitens des
AMS Steiermark positiv bewertet.
Finanziert werden alle diese Maßnahmen aus dem Budget des AMS sowie im
Einzelfall aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nein, da die Aufleb - Stiftung zur Abfederung der Auswirkungen des EU - Beitrittes ins
Leben gerufen wurde.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In einem Pilotprojekt wird in den Bereichen Groß - und Kleinhandel eine
Untersuchung mit dem Ziel durchgeführt, Verbesserungspotentiale bezüglich der
Vermittlung in diesen Marktsegmenten seitens des Arbeitsmarktservice auszuloten.
Das Arbeitsmarktservice Steiermark wird nach Vorliegen der Ergebnisse die
entsprechenden Schritte inklusive ihrer Finanzierung im eigenen Bereich setzen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 10 und 13 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Anfragen fällt nicht in die Zuständigkeit des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Konkrete Überlegungen hiezu liegen - wie selbst Ihrer Fragestellung zu entnehmen
ist - derzeit nicht vor.
Es ist davon auszugehen, dass das Arbeitsmarktservice Steiermark sofort nach
Vorliegen konkreter Informationen, etwa nach dem Frühwarnsystem, entsprechende
Schritte zugunsten der betroffenen Mitarbeiter einleiten wird.