1416/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2000
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1351/J - NR/2000, betreffend
Schnellbahnausbau und Lärmschutz in Wien, die die Abgeordneten Edler und
Genossen am 18.10.2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten;
Zu Frage 1:
Der Ausbau der S - Bahnlinie S 80 zwischen Wien Südbahnhof (Ost) und der Haltestelle
Hausfeldstraße ist derzeit durch das Übereinkommen zwischen Bund und Land Wien
vom 11. Juni 1996 im Grundsatz geregelt.
Die Einrichtung eines 15 - Minuten - Taktverkehrs auf der S 80 wird im 1997/98 von den
ÖBB beauftragten und gemeinsam mit den Gebietskörperschaften erarbeiteten S -
Bahnkonzept für die Region Wien empfohlen.
Seitens der Stadt Wien besteht jedoch derzeit offensichtlich kein entsprechendes
Interesse an der Realisierung einer derartigen Angebotsverbesserung auf der S 80, da
bei den ÖBB bisher keine offizielle Bestellung von über das Jahr 2002 (Auslaufen des
aktuellen Verkehrsdienstevertrages ÖBB - Stadt Wien) hinausgehenden
Verkehrsdiensten durch die Stadt Wien erfolgt.
Der Abschluss eines diesbezüglichen Verkehrsdienstevertrages ist jedoch die
Grundvoraussetzung für eine Angebotsverdichtung auf der S 80.
Zu Frage 2:
Für eine Verlängerung der S 80 über die Haltestelle Hausfeldstraße nach
Niederösterreich liegt seitens des Landes Niederösterreich (bzw. der NÖVOG) bisher
keine Bestellung vor.
Zu Frage 3:
Die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen für die betroffene Wohnbevölkerung ist
dem Programm der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn - Bestandsstrecken
zuzuordnen.
Der Bund stellt im Rahmen dieses Programmes für die Planung und Realisierung von
Schallschutzmaßnahmen 50 % der Gesamtkosten zur Verfügung. Im Gegensatz zu
fast allen anderen Bundesländern hat sich jedoch bedauerlicherweise das Land Wien
noch nicht bereiterklärt, die restlichen 50 % der Kosten auf Grundlage eines
Übereinkommens zu übernehmen.
Dies wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass auch in Wien - wie in den anderen
Bundesländern - Schallschutzmaßnahmen auf Basis des Lärmkatasters und der daraus
abgeleiteten Prioritätenreihung geplant und realisiert werden.