1416/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2000

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1351/J - NR/2000, betreffend

Schnellbahnausbau und Lärmschutz in Wien, die die Abgeordneten Edler und

Genossen am 18.10.2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten;

 

Zu Frage 1:

Der Ausbau der S - Bahnlinie S 80 zwischen Wien Südbahnhof (Ost) und der Haltestelle

Hausfeldstraße ist derzeit durch das Übereinkommen zwischen Bund und Land Wien

vom 11. Juni 1996 im Grundsatz geregelt.

 

Die Einrichtung eines 15 - Minuten - Taktverkehrs auf der S 80 wird im 1997/98 von den

ÖBB beauftragten und gemeinsam mit den Gebietskörperschaften erarbeiteten S -

Bahnkonzept für die Region Wien empfohlen.

 

Seitens der Stadt Wien besteht jedoch derzeit offensichtlich kein entsprechendes

Interesse an der Realisierung einer derartigen Angebotsverbesserung auf der S 80, da

bei den ÖBB bisher keine offizielle Bestellung von über das Jahr 2002 (Auslaufen des

aktuellen Verkehrsdienstevertrages ÖBB - Stadt Wien) hinausgehenden

Verkehrsdiensten durch die Stadt Wien erfolgt.

Der Abschluss eines diesbezüglichen Verkehrsdienstevertrages ist jedoch die

Grundvoraussetzung für eine Angebotsverdichtung auf der S 80.

 

Zu Frage 2:

Für eine Verlängerung der S 80 über die Haltestelle Hausfeldstraße nach

Niederösterreich liegt seitens des Landes Niederösterreich (bzw. der NÖVOG) bisher

keine Bestellung vor.

 

Zu Frage 3:

Die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen für die betroffene Wohnbevölkerung ist

dem Programm der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn - Bestandsstrecken

zuzuordnen.

Der Bund stellt im Rahmen dieses Programmes für die Planung und Realisierung von

Schallschutzmaßnahmen 50 % der Gesamtkosten zur Verfügung. Im Gegensatz zu

fast allen anderen Bundesländern hat sich jedoch bedauerlicherweise das Land Wien

noch nicht bereiterklärt, die restlichen 50 % der Kosten auf Grundlage eines

Übereinkommens zu übernehmen.

 

Dies wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass auch in Wien - wie in den anderen

Bundesländern - Schallschutzmaßnahmen auf Basis des Lärmkatasters und der daraus

abgeleiteten Prioritätenreihung geplant und realisiert werden.