1418/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2000
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1401/J - NR/2000, betreffend
Verkehrssicherheit, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 19. Oktober
2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Die Gesamtanzahl der Baustellen kann nur für einen bestimmten Stichtag
angegeben werden. Derzeit (Zeitpunkt Mitte November 2000) sind auf Österreichs
Autobahnen acht Baustellen mit Gegenverkehr eingerichtet.
Die aktuellen Daten können jederzeit unter der Internetadresse www.asfinag.at
abgerufen werden. Sanierungsarbeiten auf Autobahnen sind laufend erforderlich und
werden je nach Alter der Autobahn in Zukunft noch zunehmen. Zum Beispiel sieht
das Sanierungskonzept für die A1 Westautobahn aus dem Jahr 1998 einen Zeitraum
von 12 Jahren (bis 2010) vor, die Gesamtkosten für die noch ausständigen
Generalerneuerungen betragen rd. ATS 8.0 Mrd.
Zu Frage 2:
Zuständig zur Koordinierung von Autobahnbaustellen ist die ASFINAG, die auch die
Grundsätze für die Durchführung dieser Bauarbeiten (wie etwa Nachtarbeit)
erarbeitet und ihren Vertragspartnern, den Ländern, weitergibt bzw. vorschreibt.
Für diese Koordinierung hat die ASFINAG im August 1998 die Arbeitsgruppe
„Baustellenmanagement“ ins Leben gerufen. Die Aufgabenstellung dieser
Arbeitsgruppe war es, Maßnahmen festzulegen, die eine sichere Verkehrsführung
mit geringst möglicher Behinderung und minimierter Bauzeit gewährleisten.
Die Ergebnisse wurden in Form der Planungsprämisse V (August 1999) als
verbindliche Vorgabe an die Bundesländer für die Abwicklung von Bauvorhaben auf
dem Autobahnen - und Schnellstraßennetz weitergegeben.
Wesentliche Punkte der Planungsprämisse sind:
• Ermittlung der minimalen Bauzeit aufgrund eines detaillierten
Optimierungsverfahrens,
• volle Ausnützung des
Tageslichtes,
• Schichtbetrieb unter Berücksichtigung der gesetzlich verankerten
arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen
• Baustelleneinrichtung unmittelbar vor Arbeitsbeginn, jedenfalls nicht vor
verlängerten Wochenenden und nicht zu Spitzenverkehrszeiten.
• frühzeitige Vergabe großer Bauvorhaben um Vorarbeiten möglichst früh im Jahr
beginnen zu können.
• Ausschreibung großer Bauvorhaben mit einem Bonus - Malus - System um Anreiz
für Bauzeitverkürzung zu geben.
• EDV - gestütztes Meldewesen für aktuelle Information.
Zu den Fragen 3 und 7:
Als oberster Grundsatz gilt, dass die Überleitungen in die Gegenverkehrsbereiche
optisch verengt werden müssen, um die Kraftfahrer psychologisch dazu zu bringen,
ihre Geschwindigkeit beim Durchfahren dieser Überleitungsbereiche herabzusetzen.
Es sollten daher immer die Baken und Fahrbahnbegrenzer in Zusammenhang mit
der provisorischen (orangen) Bodenmarkierung derart gesetzt bzw. aufgebracht
werden, dass der Kraftfahrer, wenn er sich noch vor der Überleitung befindet, nicht
bis auf die andere Seite der Überleitung durchschauen kann; er wird so veranlaßt
beim Durchqueren der Überleitung sein Tempo zu verringern.
Daneben sollte es mobile Tempoanzeigen, sowie noch mehr Hinweise auf die
höchste zulässige Breite auf dem Überholfahrstreifen rechtzeitig vor der Überleitung
geben.
Gemäß § 96 Abs. 1b StVO 1960 hat die Landesregierung der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie jährlich zu berichten, an welchen
Straßenstellen Unfallhäufungsstellen aufgetreten sind, weiters die jeweils als
unfallverhütend festgestellten Maßnahmen, sowie deren Verwirklichung oder die
Gründe, die dieser Verwirklichung entgegenstehen.
Auf zur Autobahn erklärten Straßenstücken hat die Bundesministerin die Ursachen
für die Unfälle und zweckdienliche Maßnahmen dagegen festzustellen.
In den Fällen, wo daher Unfallhäufungspunkte auf anderen Straßentypen als
Autobahnen liegen, besteht daher eine Aufsichtspflicht der Bundesministerin
darüber, ob und welche Maßnahmen von den zuständigen Behörden gesetzt
werden.
Von den angeführten Unfallhäufungsstellen im Bezirk Linz - Land liegen acht auf der
Westautobahn A 1, bei denen ein Bezug zu einer im Jahr 1999 bestandenen
Baustelle mit Gegenverkehr gegeben ist; die Bauarbeiten sind allerdings bereits
beendet worden.
In allen anderen Fällen obliegt es der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land, zunächst
in einer Verhandlung mit technischen Amtssachverständigen die Ursachen und
sodann mögliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Unfallstellen festzustellen.
Umzusetzen wären diesbezügliche straßenpolizeiliche Maßnahmen (also etwa die
Verordnung eines Überholverbotes oder einer Geschwindigkeitsbeschränkung) dann
ebenfalls von der Bezirkshauptmannschaft. Bauliche oder bodenmarkierungsmäßige
Maßnahmen (z. B. das Anbringen einer Verkehrslichtsignalanlage oder das
Aufbringen eines
Fußgängerüberganges) vom jeweils zuständigen
Straßenerhalter.
Zu Frage 4:
Seitens meines Ressorts wurden u.a. bereits folgende Maßnahmen gesetzt, um den
Straßengüterverkehr verstärkt auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene
und Schiff zu verlagern:
- Es gibt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung des kombinierten
Güterverkehrs, das zum einen finanzielle Anreize vorsieht (Beihilfen für
Investitionen in den kombinierten Verkehr, Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen im kombinierten Verkehr, steuerliche Anreize), zum anderen aber
auch eine Reihe von ordnungspolitischen Maßnahmen zur Förderung des
kombinierten Verkehrs beinhaltet (z.B. Nutzlastausgleich, liberalisierte Korridore,
Befreiung vom Wochenend - und Feiertagsfahrverbot sowie vom Nachtfahrverbot,
Belohnungskontingente und Belohnungsökopunkte).
- In bezug auf bilaterale Abkommen betreffend den Straßenverkehr wurden
moderne verkehrsträgerübergreifende Abkommen mit den Oststaaten
geschlossen, die immer auch ein akkordiertes Maßnahmenpaket für Bahn, Schiff -
und Kombiverkehr enthalten.
- Darüber hinaus unterstützt auch eine restriktive Kontingentpolitik (insbesondere
auch im Transitverkehrsbereich) die Verlagerung von der Straße auf die Bahn.
Es ist selbstverständlich, dass diese Maßnahmen aktualisiert und auch in Zukunft
fortgesetzt werden müssen, um eine nachhaltige, das heißt auf Dauer für die
Bevölkerung und Umwelt tragbare, Mobilität sicherstellen zu können.
Zu Frage 5:
Eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingesetzte
Arbeitsgruppe bestehend aus Verkehrssicherheitsexperten befasst sich seit längerem
mit einem Konzept zur Implementierung einer 2. Ausbildungsphase nach Erwerb der
Lenkberechtigung, welche ein Fahrsicherheitstraining, Feedbackfahrten sowie eine
psychologische Schulung umfassen soll.
Im Detail sind noch etliche Fragen zu klären, wobei dieses Modell, wie Erfahrungen aus
Finnland (wo ein ähnliches Modell bereits eingeführt wurde) gezeigt haben,
grundsätzlich geeignet erscheint, das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger deutlich zu
reduzieren.
Allerdings ist durch geeignete Finanzierungskonzepte sicherzustellen, dass es durch
die Einführung dieses Modells für den Führerscheinwerber zu keinen erhöhten Kosten
beim Erwerb des Führerscheines kommt.
Zu Frage 6:
Aufgrund der Rechtslage in Österreich ist bereits jetzt die Vornahme von
Geschwindigkeitsmessungen durch Privatpersonen möglich. Ob und in welchem
Ausmaß Private zur Messung von Geschwindigkeiten herangezogen werden, wird
derzeit in meinem Ressort überprüft. Grundsätzlich stehe ich einer Heranziehung
Privater zur Geschwindigkeitsmessung insbesondere in Gemeinde - sowie
Überlandbereichen positiv gegenüber.