1418/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2000

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1401/J - NR/2000, betreffend

Verkehrssicherheit, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 19. Oktober

2000 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtanzahl der Baustellen kann nur für einen bestimmten Stichtag

angegeben werden. Derzeit (Zeitpunkt Mitte November 2000) sind auf Österreichs

Autobahnen acht Baustellen mit Gegenverkehr eingerichtet.

 

Die aktuellen Daten können jederzeit unter der Internetadresse www.asfinag.at

abgerufen werden. Sanierungsarbeiten auf Autobahnen sind laufend erforderlich und

werden je nach Alter der Autobahn in Zukunft noch zunehmen. Zum Beispiel sieht

das Sanierungskonzept für die A1 Westautobahn aus dem Jahr 1998 einen Zeitraum

von 12 Jahren (bis 2010) vor, die Gesamtkosten für die noch ausständigen

Generalerneuerungen betragen rd. ATS 8.0 Mrd.

 

Zu Frage 2:

Zuständig zur Koordinierung von Autobahnbaustellen ist die ASFINAG, die auch die

Grundsätze für die Durchführung dieser Bauarbeiten (wie etwa Nachtarbeit)

erarbeitet und ihren Vertragspartnern, den Ländern, weitergibt bzw. vorschreibt.

Für diese Koordinierung hat die ASFINAG im August 1998 die Arbeitsgruppe

„Baustellenmanagement“ ins Leben gerufen. Die Aufgabenstellung dieser

Arbeitsgruppe war es, Maßnahmen festzulegen, die eine sichere Verkehrsführung

mit geringst möglicher Behinderung und minimierter Bauzeit gewährleisten.

 

Die Ergebnisse wurden in Form der Planungsprämisse V (August 1999) als

verbindliche Vorgabe an die Bundesländer für die Abwicklung von Bauvorhaben auf

dem Autobahnen -  und Schnellstraßennetz weitergegeben.

 

Wesentliche Punkte der Planungsprämisse sind:

•   Ermittlung der minimalen Bauzeit aufgrund eines detaillierten

     Optimierungsverfahrens,

•   volle Ausnützung des Tageslichtes,

•  Schichtbetrieb unter Berücksichtigung der gesetzlich verankerten

   arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen

•  Baustelleneinrichtung unmittelbar vor Arbeitsbeginn, jedenfalls nicht vor

    verlängerten Wochenenden und nicht zu Spitzenverkehrszeiten.

•  frühzeitige Vergabe großer Bauvorhaben um Vorarbeiten möglichst früh im Jahr

    beginnen zu können.

•  Ausschreibung großer Bauvorhaben mit einem Bonus - Malus - System um Anreiz

    für Bauzeitverkürzung zu geben.

•  EDV - gestütztes Meldewesen für aktuelle Information.

 

Zu den Fragen 3 und 7:

Als oberster Grundsatz gilt, dass die Überleitungen in die Gegenverkehrsbereiche

optisch verengt werden müssen, um die Kraftfahrer psychologisch dazu zu bringen,

ihre Geschwindigkeit beim Durchfahren dieser Überleitungsbereiche herabzusetzen.

Es sollten daher immer die Baken und Fahrbahnbegrenzer in Zusammenhang mit

der provisorischen (orangen) Bodenmarkierung derart gesetzt bzw. aufgebracht

werden, dass der Kraftfahrer, wenn er sich noch vor der Überleitung befindet, nicht

bis auf die andere Seite der Überleitung durchschauen kann; er wird so veranlaßt

beim Durchqueren der Überleitung sein Tempo zu verringern.

Daneben sollte es mobile Tempoanzeigen, sowie noch mehr Hinweise auf die

höchste zulässige Breite auf dem Überholfahrstreifen rechtzeitig vor der Überleitung

geben.

 

Gemäß § 96 Abs. 1b StVO 1960 hat die Landesregierung der Bundesministerin für

Verkehr, Innovation und Technologie jährlich zu berichten, an welchen

Straßenstellen Unfallhäufungsstellen aufgetreten sind, weiters die jeweils als

unfallverhütend festgestellten Maßnahmen, sowie deren Verwirklichung oder die

Gründe, die dieser Verwirklichung entgegenstehen.

 

Auf zur Autobahn erklärten Straßenstücken hat die Bundesministerin die Ursachen

für die Unfälle und zweckdienliche Maßnahmen dagegen festzustellen.

In den Fällen, wo daher Unfallhäufungspunkte auf anderen Straßentypen als

Autobahnen liegen, besteht daher eine Aufsichtspflicht der Bundesministerin

darüber, ob und welche Maßnahmen von den zuständigen Behörden gesetzt

werden.

 

Von den angeführten Unfallhäufungsstellen im Bezirk Linz - Land liegen acht auf der

Westautobahn A 1, bei denen ein Bezug zu einer im Jahr 1999 bestandenen

Baustelle mit Gegenverkehr gegeben ist; die Bauarbeiten sind allerdings bereits

beendet worden.

 

In allen anderen Fällen obliegt es der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land, zunächst

in einer Verhandlung mit technischen Amtssachverständigen die Ursachen und

sodann mögliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Unfallstellen festzustellen.

Umzusetzen wären diesbezügliche straßenpolizeiliche Maßnahmen (also etwa die

Verordnung eines Überholverbotes oder einer Geschwindigkeitsbeschränkung) dann

ebenfalls von der Bezirkshauptmannschaft. Bauliche oder bodenmarkierungsmäßige

Maßnahmen (z. B. das Anbringen einer Verkehrslichtsignalanlage oder das

Aufbringen eines Fußgängerüberganges) vom jeweils zuständigen Straßenerhalter.

Zu Frage 4:

Seitens meines Ressorts wurden u.a. bereits folgende Maßnahmen gesetzt, um den

Straßengüterverkehr verstärkt auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene

und Schiff zu verlagern:

-   Es gibt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung des kombinierten

    Güterverkehrs, das zum einen finanzielle Anreize vorsieht (Beihilfen für

    Investitionen in den kombinierten Verkehr, Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen

    Leistungen im kombinierten Verkehr, steuerliche Anreize), zum anderen aber

    auch eine Reihe von ordnungspolitischen Maßnahmen zur Förderung des

    kombinierten Verkehrs beinhaltet (z.B. Nutzlastausgleich, liberalisierte Korridore,

    Befreiung vom Wochenend -  und Feiertagsfahrverbot sowie vom Nachtfahrverbot,

    Belohnungskontingente und Belohnungsökopunkte).

-   In bezug auf bilaterale Abkommen betreffend den Straßenverkehr wurden

     moderne verkehrsträgerübergreifende Abkommen mit den Oststaaten

     geschlossen, die immer auch ein akkordiertes Maßnahmenpaket für Bahn, Schiff -

     und Kombiverkehr enthalten.

-    Darüber hinaus unterstützt auch eine restriktive Kontingentpolitik (insbesondere

     auch im Transitverkehrsbereich) die Verlagerung von der Straße auf die Bahn.

 

Es ist selbstverständlich, dass diese Maßnahmen aktualisiert und auch in Zukunft

fortgesetzt werden müssen, um eine nachhaltige, das heißt auf Dauer für die

Bevölkerung und Umwelt tragbare, Mobilität sicherstellen zu können.

 

Zu Frage 5:

Eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingesetzte

Arbeitsgruppe bestehend aus Verkehrssicherheitsexperten befasst sich seit längerem

mit einem Konzept zur Implementierung einer 2. Ausbildungsphase nach Erwerb der

Lenkberechtigung, welche ein Fahrsicherheitstraining, Feedbackfahrten sowie eine

psychologische Schulung umfassen soll.

Im Detail sind noch etliche Fragen zu klären, wobei dieses Modell, wie Erfahrungen aus

Finnland (wo ein ähnliches Modell bereits eingeführt wurde) gezeigt haben,

grundsätzlich geeignet erscheint, das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger deutlich zu

reduzieren.

Allerdings ist durch geeignete Finanzierungskonzepte sicherzustellen, dass es durch

die Einführung dieses Modells für den Führerscheinwerber zu keinen erhöhten Kosten

beim Erwerb des Führerscheines kommt.

 

Zu Frage 6:

Aufgrund der Rechtslage in Österreich ist bereits jetzt die Vornahme von

Geschwindigkeitsmessungen durch Privatpersonen möglich. Ob und in welchem

Ausmaß Private zur Messung von Geschwindigkeiten herangezogen werden, wird

derzeit in meinem Ressort überprüft. Grundsätzlich stehe ich einer Heranziehung

Privater zur Geschwindigkeitsmessung insbesondere in Gemeinde -  sowie

Überlandbereichen positiv gegenüber.