1421/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2000

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentari -

sche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend einen

millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzug der Bundesministerin Sickl

insbesondere durch eine Inseratenschaltung in der Kronen Zeitung, Nr. 1416/J,

wie folgt:

 

Frage 1:

Als Beispiel für den behaupteten „millionenschweren Persönlichkeitswerbefeldzug“

wurde von den anfragenden Abgeordneten eine Beilage in der Kronen Zeitung vom

22. Oktober 2000 zum Thema Pensionsreform angeführt. Diese Beilage enthält auf

der zweiten Seite eine kurze durch meine Amtsvorgängerin Dr. Sickl gefertigte Ein -

leitung. In der Folge wird auf das die gesetzlichen Pensionssysteme bestimmende

Umlageverfahren eingegangen und die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, die

daraus resultierenden Konsequenzen sowie die wesentlichsten Punkte der Pensi -

onsreform kurz dargestellt. In der Folge - und das bildet den Schwerpunkt der Beila -

ge - werden die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen vorgestellt.

 

Angesichts der inhaltlichen Gestaltung dieser Beilage erscheint es unklar, nach wel -

chen Kriterien die anfragenden Abgeordneten eine sachbezogene Ressortinformati -

on von einem angeblichen „Persönlichkeitswerbefeldzug“ abgrenzen.

 

Eine detaillierte Aufstellung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Bundesministe -

riums für soziale Sicherheit und Generationen samt dem daraus resultierenden Ko -

sten ergibt sich aus meiner unter der GZ 10.001/507 - 4/00 übermittelten Beantwor -

tung der Fragen 1, 3 und 4 der parlamentarische Anfrage der Abgeordneten

Dr. Kostelka und Genossen betreffend Ausgaben der Mitglieder der Bundesregie -

rung für Werbekampagnen, Inseratenschaltungen und sonstige Selbstdarstellungen

(Nr. 1397/J).

Fragen 2 und 3:

Die Information über den Ressortbereich fällt nach den Bestimmungen des Bundes -

ministeriengesetzes 1986 in den Wirkungsbereich des jeweiligen Bundesministers/

der jeweiligen Bundesministerin. Dementsprechend kam es zu keiner Abstimmung

mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung.

 

Frage 4:

Am 3. und 4. Oktober 2000.

 

Frage 5:

Der Auftrag wurde vom damaligen Leiter des Büros meiner Amtsvorgängerin

Dr. Sickl erteilt.

 

Frage 6:

Das Fehlen des Impressums dürfte auf ein Versehen zurückzuführen sein.

 

Frage 7:

Es sind Kosten in der Höhe von S 2.831.340,60 angefallen.

 

Frage 8:

Ein früherer Termin ließ sich auf Grund der erforderlichen produktionstechnischen

(Vor-)Arbeiten nicht verwirklichen.

 

Frage 9:

Nein.