1422/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2000
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am
19. Oktober 2000 unter der Nr. 1388/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Ausgaben der Mitglieder der Bundesregierung f. Werbekampagnen,
Inseratenschaltungen und sonstigen Selbstdarstellungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Seit 4. Februar 2000 wurden folgende Aufträge für Informationstätigkeiten erteilt:
a) Für die Euroinitiative der Bundesregierung besteht seit 1998 ein Rahmenvertrag
mit der Agentur Publico, innerhalb dessen Teilaufträge zur Umsetzung der
Information der Bevölkerung über die Einführung der Euro - Währung erteilt
wurden und werden.
b) Es wurden in verschiedenen Medien Inserate zum Thema „Wir sichern die Zu -
kunft" geschalten.
c) Mit der Werbeagentur Ogilvy & Mather GmbH wurde ein Rahmenvertrag zur Un -
terstützung der Informationstätigkeit der Bundesregierung über den ,,Reformdia -
log für Österreich - Konsolidierung des Budgets 2000/2001,, abgeschlossen.
Zu den Fragen 2, 6 und 8:
a) Im Jahre 1998 wurde vom BMF (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer) mit der Agentur
Publico ein Rahmenvertrag bis inkl. 2001, unter Einhaltung der Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes i.d.g.F., abgeschlossen.
b) Die Einzelaufträge für die Schaltung von Inseraten, zum Thema „Wir sichern die Zu -
kunft,, erfolgte gemäß ÖNORM A 2050.
c) Über den Auftrag an die Werbeagentur Ogilvy & Mather GmbH wurde ein Verhand -
lungsverfahren im
Sinne des Bundesvergabegesetzes i.d.g.F. durchgeführt.
Zu den Fragen 3 und 4:
a) Für den Rahmenvertrag mit der Agentur Publico stand ein Budgetrahmen in der
Höhe von ATS 20 Millionen zur Verfügung, welcher durch das Informationsbüro der
Bundesregierung für die Euroinitiative mit Teilaufträgen zur Gänze ausgeschöpft
wurde.
b) Die Kosten für die Inseratenschaltungen in der Kronen Zeitung, Kurier, Kleine
Zeitung, Salzburger Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung,
Oberösterreichische Nachrichten, Die Presse, Der Standard und Kärntner Woche
belaufen sich auf insgesamt ATS 6,188.412,15.
c) Der erforderliche budgetäre Aufwand, resultierend aus dem Rahmenvertrag mit der
Agentur Ogilvy & Mather GmbH wurde für das Jahr 2000 mit 25 Millionen veran -
schlagt, wobei die einzelnen Maßnahmen als Teilleistungen beauftragt wurden bzw.
werden.
Dem steht in den Jahren 1998 und 1999 (als die Euro - Information noch gar nicht zum
BKA ressortierte) ein Ausgabenerfolg von ATS 70,6 bzw. 74,8 Mio. gegenüber.
Zu Frage 5:
Der mit der Agentur Ogilvy & Mather abgeschlossene Rahmenvertrag wurde für die
Jahre 2000 und 2001 abgeschlossen, wobei der zur Verfügung stehende und benötigte
finanzielle Aufwand der Agentur für das Jahr 2001 erst bekannt gegeben wird. Gleiches
gilt für den laufenden Rahmenvertrag mit der Agentur Publico für die Euroinformations -
initiative.
Zu Frage 7:
Für den Rahmenvertrag mit der Agentur Ogilvy wurde vorerst der gleiche budgetäre
Aufwand wie im Jahr 2000 - somit also ATS 25 Millionen - veranschlagt.
Zu Frage 9:
Der Auftrag zur Erstellung einer Studie zum Thema ,,EU - 14,, Meinungsumfrage zu Sank -
tionen gegenüber Österreich wurde seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespresse -
dienstes mittels Werkvertrag datierend vom 12. Mai 2000 erteilt.
Zu Frage 10:
Für die Erstellung der gegenständlichen Studie wurde ein Verhandlungsverfahren laut
ÖNORM A 2050 Pkt. 1.4.2.2. // 1.4.2.4(2) durchgeführt. Die Einladung zur Legung eines
Anbotes erging an die IFES - GesmbH, Institut für empirische Sozialforschung, an Fessel
GfK, Institut für Marktforschung GesmbH und an die SPECTRA - Marktforschungs -
gesmbH.
Von den oben angeführten Instituten wurden die rechtzeitig eingebrachten Anbote ge -
wertet, und es erfolgte der Auftrag an das Fessel - GfK Institut, da es unter Wertung aller
technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte mit Abstand das billigste Anbot legte.
Zu Frage 11:
Die Kosten für die Erstellung der gegenständlichen Studie durch das Fessel GfK Institut
betrugen ATS 996.000,-- inkl. aller Abgaben.
Seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes wurden von der OGM - Öster -
reichische Gesellschaft für Marketing GesmbH am 8. Juni 2000 die Nutzungsrechte von
einer zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Meinungsumfrage zu einem Son -
derpreis von ATS 150.000,-- inkl. aller Abgaben angekauft.
Zu den Fragen 12 und 13:
Derzeit sind keine Umfragen vorgesehen.
Zu Frage 14:
Seit Bildung dieser Bundesregierung wurden Werkverträge im Umfang von
ATS 18,074.568,63 vergeben.
Zu Frage 15:
Die Vergabe der Leistungen erfolgte in allen Fällen unter Beachtung der vergaberecht -
lichen Normen. In jenen Fällen, in denen eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, ist
diese auch erfolgt.
Zu Frage 16:
Im Bundeskanzleramt wurden seit Bildung dieser Bundesregierung am 4. Feber 2000
bis zum 19. Oktober 2000 (Datum der parlamentarischen Anfrage) ATS 2,668.673,95
für Repräsentationskosten ausgegeben. Im Vergleich dazu wurden im
Bundeskanzleramt im Haushaltsjahr 1999 ATS 6,301.495,03 für denselben Zweck auf -
gewendet.
Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der Kosten nach Einzelleistungen wird
aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Die einzelnen Aufwen -
dungen wurden folgenden Kategorien zugeordnet:
|
A |
Überreichen von Ehrenzeichen, Orden und dergleichen Sportlerehrungen Ausscheiden aus einer Funktion Geburtstage Ableben Kranzniederlegungen und dergleichen |
|
B |
Empfänge für Veranstaltungen, Schulklassen und sonstige Gruppen (zB Rechtsanwaltskammertag - Empfang im BKA) |
|
C |
Besuch hoher ausländischer Staatsorgane in Österreich |
|
D |
Durchführung von Veranstaltungen im Inland (Klausurtagung der BReg, Opernball, Salzburger Festspiele) |
Der Vergleich mit dem Jahr 1999 widerlegt auch die in den einleitenden Ausführungen
der parlamentarischen Anfrage geäußerte Behauptung, die Repräsentationskosten
dieser Bundesregierung seien gestiegen. Das
Gegenteil ist der Fall.
|
Zeitraum |
A |
B |
C |
D |
Summe |
|
1.1.1999 - 31.12.1999 |
742.735,70 |
1.766.488,44 |
2.262.987,05 |
1.529.283,84 |
6.301.495,03 |
|
4.2.2000 - 19.10.2000 - |
593.667,83 |
408.378,74 |
1.428.718,24 |
237.909,14 |
2.668.673,95 |
Zu Frage 17:
Für Flugreisen des Herrn Bundeskanzlers und seiner Kabinettsmitglieder wurden seit
Bildung dieser Bundesregierung am 4. 2. 2000 bis zum 19. 10. 2000 (Datum der
parlamentarischen Anfrage) ATS 1‚739.845,54 ausgegeben. Im Vergleich dazu wurden
vom Amtsvorgänger im Haushaltsjahr 1999 ATS 5,536.407,-- für denselben Zweck
aufgewendet.
