1423/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2000
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. SCHWEITZER und Kollegen haben am 30.
Oktober 2000 unter der Nr. 1444/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Bespitzelung´ des Abgeordneten Mag.
Schweitzer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eine Überprüfung der Aktenunterlagen ergab keinen Hinweis, dass der Genannte im
Zuge der „Briefbombenermittlungen“ oder sonstiger damit zusammenhängender Er -
mittlungen in sicherheitsbehördliche Erhebungen unmittelbar einbezogen wurde bzw.
Mitglieder bestimmter konfessioneller Mittelschulverbindungen von solchen
Erhebungen betroffen waren. Der Name des genannten Abgeordneten zum Nationalrat
scheint in den Aktenunterlagen lediglich auf Grund eingegangener Hinweise als
Kontaktperson zu zwei zunächst Tatverdächtigen im Fall des Rohrbombenanschlages
in Oberwart auf.