1430/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.12.2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben
am 25. Oktober 2000 unter der Nr. 1427/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Aktivitäten des österr. Botschafters Peter Moser in Washington
gegen die immerwährende Neutralität und für einen Nato - Beitritt Österreichs gerich -
tet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Darstellungen im gegenständlichen Artikel der Zeitschrift "Defense News",
entsprechen, jedenfalls soweit sie die Ausarbeitung einer neuen österreichischen
Sicherheits - und Verteidigungsdoktrin betreffen, in wesentlichen Teilen nicht den
Tatsachen.
Richtig ist vielmehr, daß der Ministerrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2000 die Ein -
setzung einer Expertenkommission zur Ausarbeitung einer österreichischen Sicher -
heits - und Verteidigungsdoktrin unter meinem bzw. unter Vorsitz der Frau Vizekanz -
lerin und unter Einbindung der Außenministerin und des Verteidigungsministers be -
schlossen hat. Zum Zweck der Vorbereitung der Treffen auf politischer Ebene sowie
der Beratung der Kommission haben deren Mitglieder je einen persönlichen Beauf -
tragten aus ihrem Ressortbereich benannt, die die Arbeitsebene der Kommission
bilden. Eine Mitarbeit von ausländischen Experten, etwa solchen aus dem US -
amerikanischen Generalstab, gab und gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Mit dieser Doktrin soll erstmals nach Beschluß des Landesverteidigungsplanes im
Jahre 1983 eine umfassende österreichische Sicherheitskonzeption erstellt werden,
die den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
Dazu zählen insbesondere das Ende des Kalten Krieges, das allgemein mit dem
Jahr 1989 gesehen wird, und der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr
1995.
Zu Frage 4:
Das Neutralitäts - BVG vom 26. Oktober 1955 ist geltendes österreichisches Verfas -
sungsrecht, an das auch die Vollziehung gebunden ist. Gesonderte „Maßnahmen"
zur Sicherstellung der Einhaltung dieses „Gesetzesbefehls" wären überflüssig, da
sich die Bundesregierung im Sinne des Art. 18 B - VG selbstverständlich bei allen
ihren Aktivitäten an die geltende österreichische Rechtslage hält; dies schließt die
Einhaltung aller verfassungsrechtlichen Verpflichtungen ein. Gleichzeitig halte ich es
aber auch für eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Bundesregierung laufend mit
der Frage auseinandersetzt, mit welchen Instrumenten die Sicherheit unseres Lan -
des und seiner Bürger sowie auch Österreichs Stellung in Europa und der Welt in
Zeiten des Wandels jeweils am besten gewährleistet werden können. In diesem Sinn
muß es in einem demokratischen Staat selbstverständlich auch möglich sein,
rechtspolitische und sicherheitspolitische Überlegungen anzustellen und diese etwa
in Form von Arbeitsgruppen und Expertengesprächen zu diskutieren.