1430/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.12.2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben

am 25. Oktober 2000 unter der Nr. 1427/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Aktivitäten des österr. Botschafters Peter Moser in Washington

gegen die immerwährende Neutralität und für einen Nato - Beitritt Österreichs gerich -

tet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Darstellungen im gegenständlichen Artikel der Zeitschrift "Defense News",

entsprechen, jedenfalls soweit sie die Ausarbeitung einer neuen österreichischen

Sicherheits - und Verteidigungsdoktrin betreffen, in wesentlichen Teilen nicht den

Tatsachen.

 

Richtig ist vielmehr, daß der Ministerrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2000 die Ein -

setzung einer Expertenkommission zur Ausarbeitung einer österreichischen Sicher -

heits - und Verteidigungsdoktrin unter meinem bzw. unter Vorsitz der Frau Vizekanz -

lerin und unter Einbindung der Außenministerin und des Verteidigungsministers be -

schlossen hat. Zum Zweck der Vorbereitung der Treffen auf politischer Ebene sowie

der Beratung der Kommission haben deren Mitglieder je einen persönlichen Beauf -

tragten aus ihrem Ressortbereich benannt, die die Arbeitsebene der Kommission

bilden. Eine Mitarbeit von ausländischen Experten, etwa solchen aus dem US -

amerikanischen Generalstab, gab und gibt es in diesem Zusammenhang nicht.

 

Mit dieser Doktrin soll erstmals nach Beschluß des Landesverteidigungsplanes im

Jahre 1983 eine umfassende österreichische Sicherheitskonzeption erstellt werden,

die den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.

Dazu zählen insbesondere das Ende des Kalten Krieges, das allgemein mit dem

Jahr 1989 gesehen wird, und der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr

1995.

Zu Frage 4:

Das Neutralitäts - BVG vom 26. Oktober 1955 ist geltendes österreichisches Verfas -

sungsrecht, an das auch die Vollziehung gebunden ist. Gesonderte „Maßnahmen"

zur Sicherstellung der Einhaltung dieses „Gesetzesbefehls" wären überflüssig, da

sich die Bundesregierung im Sinne des Art. 18 B - VG selbstverständlich bei allen

ihren Aktivitäten an die geltende österreichische Rechtslage hält; dies schließt die

Einhaltung aller verfassungsrechtlichen Verpflichtungen ein. Gleichzeitig halte ich es

aber auch für eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Bundesregierung laufend mit

der Frage auseinandersetzt, mit welchen Instrumenten die Sicherheit unseres Lan -

des und seiner Bürger sowie auch Österreichs Stellung in Europa und der Welt in

Zeiten des Wandels jeweils am besten gewährleistet werden können. In diesem Sinn

muß es in einem demokratischen Staat selbstverständlich auch möglich sein,

rechtspolitische und sicherheitspolitische Überlegungen anzustellen und diese etwa

in Form von Arbeitsgruppen und Expertengesprächen zu diskutieren.