1433/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.12.2000

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lackner und Genossen haben am 14. November

2000 unter der Nr. 1458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „EKIS - Abfragen über politische Funktionsträger und ihre Familienange -

hörigen in Vorarlberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass EKIS - Protokolldaten gemäß § 14 Abs. 5 Daten -

schutzgesetz 2000 bzw. § 56 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz drei Jahre lang

aufbewahrt werden, sodass eine Auswertung der EKIS - Protokolle über einen

Zeitraum von fünf Jahren unmöglich ist.

 

Aus folgenden rechtlichen Gründen ist jedoch eine Information über EKIS - Abfragen

betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen Funktionsträger unzulässig:

 

Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und

staatliche Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der

Strafrechtspflege. Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten

personenbezogenen Daten - verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz

der von allfälligen EKIS - Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu

qualifizieren.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Im Hinblick darauf, dass auch bei einer eingeschränkten Dienstzeit infolge der

Ausübung eines politischen Mandates die Bestimmungen über das

Datenschutzgesetz und die Amtsverschwiegenheit aufrecht bleiben, wurde bisher

noch bei keinem ein politisches Mandat ausübenden Gendarmeriebeamten eine

Unvereinbarkeit mit seiner Exekutivtätigkeit gesehen. Demzufolge erfolgt in solchen

Fällen grundsätzlich weder eine Einschränkung im Umfang allfälliger Abfrage -

ermächtigungen, noch eine Versetzung zu einem (Innendienst - ) Arbeitsplatz, bei dem

Abfragen aus dem EKIS weder notwendig noch möglich sind.

 

Sofern jedoch in konkreten Einzelfällen ein begründeter Verdacht besteht, wurden

und werden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (wie der Entzug der EKIS -

Berechtigung) ergriffen, um etwaigen ungerechtfertigten Gebrauch hintanzuhalten.