1433/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.12.2000
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lackner und Genossen haben am 14. November
2000 unter der Nr. 1458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „EKIS - Abfragen über politische Funktionsträger und ihre Familienange -
hörigen in Vorarlberg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Einleitend ist festzuhalten, dass EKIS - Protokolldaten gemäß § 14 Abs. 5 Daten -
schutzgesetz 2000 bzw. § 56 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz drei Jahre lang
aufbewahrt werden, sodass eine Auswertung der EKIS - Protokolle über einen
Zeitraum von fünf Jahren unmöglich ist.
Aus folgenden rechtlichen Gründen ist jedoch eine Information über EKIS - Abfragen
betreffend die in der Anfrage aufgelisteten politischen Funktionsträger unzulässig:
Einerseits sind - allenfalls rechtswidrige - EKIS - Abfragen über politische und
staatliche Funktionsträger Gegenstand laufender Ermittlungen im Dienste der
Strafrechtspflege. Andererseits ist der - mit einer allfälligen Offenlegung der erfragten
personenbezogenen Daten - verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz
der von allfälligen EKIS - Abfragen Betroffenen als Verletzung der Grundrechte zu
qualifizieren.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im Hinblick darauf, dass auch bei einer eingeschränkten Dienstzeit infolge der
Ausübung eines politischen Mandates die Bestimmungen über das
Datenschutzgesetz und die Amtsverschwiegenheit
aufrecht bleiben, wurde bisher
noch bei keinem ein politisches Mandat ausübenden Gendarmeriebeamten eine
Unvereinbarkeit mit seiner Exekutivtätigkeit gesehen. Demzufolge erfolgt in solchen
Fällen grundsätzlich weder eine Einschränkung im Umfang allfälliger Abfrage -
ermächtigungen, noch eine Versetzung zu einem (Innendienst - ) Arbeitsplatz, bei dem
Abfragen aus dem EKIS weder notwendig noch möglich sind.
Sofern jedoch in konkreten Einzelfällen ein begründeter Verdacht besteht, wurden
und werden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (wie der Entzug der EKIS -
Berechtigung) ergriffen, um etwaigen ungerechtfertigten Gebrauch hintanzuhalten.